Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Anzeige

Sportversicherung Saarland

Ihr Versicherungsbüro beim Landessportverband für das Saarland

Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Landessportverband für das Saarland sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportverband für das Saarland Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.

Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung

Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins oder möchten sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren?

📞 (0681) 3879-257

 
 
Ihr Ansprechpartner Jost Schäfer

Jost Schäfer

Ihr Vertreter der ARAG beim Landessportverband für das Saarland

Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein

Sportvereine im Landessportbund für das Saarland sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:

Details zum Sportversicherungsvertrag
 

Alle Details zur Sportversicherung für Sie und Ihren Verein

Die Sportversicherung im Saarland deckt diese Bereiche ab

Die ARAG Sportversicherung kurz erklärt

Erfahren Sie hier, welchen Versicherungsschutz Sie als Mitglied des Landessportverband für das Saarland über den ARAG Sportversicherungsvertrag haben.

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Kranken­versicherung

Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.

Umwelt-Haftpflicht

 

Haben Mitglieder Ihres Vereins oder Verbands Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 3.000.000 Euro.

Vermögensschaden / D&O

Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.

Vertrauens­­schaden

 

Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.

Merkblätter zur Sportversicherung

Alle Details zum Nachlesen, Downloaden und Ausdrucken

Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail

Unfallversicherung

Im Todesfall
5.000 Euro für alle Mitglieder

Die Leistung erhöht sich um
1.500 Euro für Mitglieder mit bis zu drei unterhaltsberechtigten Kindern

Die Leistung erhöht sich um
5.000 Euro für Mitglieder mit mehr als drei unterhaltsberechtigten Kindern
Im Invaliditätsfall Invaliditätsgrad in % Leistungen in €
Kinder/Jugendliche
weniger 20 % 0
ab 20% 8.000
ab 25% 12.000
ab 30% 17.500
ab 35% 25.000
ab 40% 30.000
ab 40% 35.000
ab 50% 40.000
ab 55% 50.000
ab 60% 60.000
ab 65% 70.000
ab 70% 80.000
ab 75% bis 85% 175.000
ab 90% bis 100% 200.000
Übergangsleistung
3.000 Euro nach neun Monaten und weitere
200.000

1.000 Euro nach zwölf Monaten
Weitere Leistungen
5.000 Euro für Serviceleistungen

2.500 Euro für kosmetische Operationen

15 Euro Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag der stationären Behandlung

20 Euro Krankenhaustagegeld ab dem zehnten Tag der vollstationären Behandlung,
maximal jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet

15.500 Euro für Reha-Management-Kosten

Ehrenamtsversicherung

Für Mitglieder, die in ein offizielles Amt gewählt wurden, besteht eine zusätzliche Ehrenamtsversicherung.
Versichert sind unter anderem eine zusätzliche Todesfallleistung von mindestens 20.000 Euro und eine Unfallrente bis 2.500 Euro.

Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
Personen- und Sachschäden (pauschal)
10.000.000 Euro
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht)
3.000.000 Euro
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen
500.000 Euro
Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen (Einrichtungen, Sportgeräte)
50.000 Euro
Beschädigung von fremden Schlüsseln und Codekarten
5.000 Euro

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 3.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Funktionäre und Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine(n) fahrlässig begangenen Fehler/Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein selbst ober bei Dritten verursacht wird. Die Versicherungsleistung beträgt 125.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch der Verlust von eigenen und fremden Schlüsseln und Codekarten mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie
für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro je
Versicherungsfall.

Vertrauensschadenversicherung

Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 105.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis
zu 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.

Krankenversicherung

Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe).

Erstattet werden die Kosten für:
Zahnersatz
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro je Sportunfall
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte
bis zu 100 Euro je Schadenfall
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung
bis zu 2.600 Euro je Schadenfall
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus
bis zu 11 Euro je Transport
 
 

Der ARAG Sport-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt kostenlos unsere Infos und Rechtstipps für Vereine und Verbände

Rechtsberater der ARAG

Weitere nützliche Vereinsinformationen

Noch mehr Informationen, zu Allem, was Vereine betrifft: von Datenschutz bis Veranstaltungsplanung, von Mitgliederversammlung bis Vereinssatzung. Erfahren Sie mehr zum Vereinsmanagement aus unseren Rechtstipps und lesen Sie Fälle aus der Praxis