Veranstaltungs-ausfallversicherung
Absicherung des Kostenrisikos bei Ausfall Ihrer Vereinsveranstaltung
Jetzt Beitrag berechnen Zur BeratungAn alles gedacht und bestens vorbereitet
Ob Sportturnier, Vereinsjubiläum oder Sommerfest – bei Veranstaltungen muss an vieles gedacht und neben Zeit auch Geld des Vereins investiert werden. Unsere Zusatzversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Ihre Veranstaltung durch Ereignisse, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, unplanmäßig verschoben oder verlegt wird oder ausfällt.
Zum Beispiel durch:
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Katastrophenartige Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Akteure und/oder des Publikums darstellen (Hochwasser, Hochwassergefahr, Hagelschlag oder Hagelschlaggefahr, Blitzschlag, schwere Gewitter, Überschwemmung der Veranstaltungsstätte bzw. der Zufahrten oder Zuwegungen, Sturm oder Gefahr derselben). Hinweis: Eine Gefahr für Leib und Leben wird bei Veranstaltungen im Freien grundsätzlich unterstellt bei Windböen, Gewitter und Hagelschlag ab Warnstufe 2 des Deutschen Wetterdienstes. |
Witterungsbedingte Nichtnutzbarkeit der Veranstaltungsstätte, soweit diese Veranstaltungsstätte bei Vertragsabschluss uneingeschränkt nutzbar war. Hinweis: Kein Versicherungsschutz besteht bei Schnee- und Eismangel. Sofern eine zusätzliche Absicherung für Schnee- und Eismangel bei Wintersportveranstaltungen für Sie in Frage kommt, wenden Sie sich bitte an Ihr Versicherungsbüro. |
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Absage, Abbruch, Einschränkung, Verschiebung oder Verlegung der Veranstaltung aufgrund von Terrorakten/Attentaten, die
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Wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer Gewalthandlung oder eines Terroraktes pietätlos wäre. Hinweis: Voraussetzung hierfür ist, dass solche Gewalthandlungen beziehungsweise Terrorakte innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn und nicht weiter als 50 Kilometer entfernt vom Veranstaltungsort verübt wurden oder von nationaler oder internationaler Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang sind auch behördliche Veranstaltungsverbote mitversichert. |
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Bei Todesfällen oder lebensbedrohlichen Unfällen oder körperlichen Zusammenbrüchen von Zuschauern, Teilnehmern oder Akteuren. Hinweis: Gleiches gilt für Unfälle von Teilnehmern, die einen Krankenhausaufenthalt zur Folge haben. |
Was ist nicht versichert? |
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Bitte beachten Sie: Ein Online-Abschluss ist nur für Veranstaltungen bis 30.000 Euro möglich, für die bereits eine behördliche Genehmigung beantragt ist. Für alle anderen Fälle finden wir in unseren Sportversicherungsbüros eine Lösung. Dort sind Sie auch richtig, wenn Ihre Veranstaltung in weniger als zwei Wochen stattfinden soll.
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Ansprechpartner der Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung
Erstkontakt im Schadensfall
Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.
Unsere Rufnummer
Grundsätzlich kann die Veranstaltungsausfallversicherung für alle satzungsgemäßen Veranstaltungen Ihres Vereins vereinbart werden, die fortlaufend bis zu einer Dauer von zehn Tagen durchgeführt werden, z. B. ein Heimspiel, Fußballturnier, Kinderferienlager oder Vereinsfest.
Nicht dazu zählen Reisen jeglicher Art, z. B. für die Teilnahme an fremden Veranstaltungen.
Grundsätzlich können Veranstaltungen im Ausland nicht versichert werden. Sofern Sie eine Veranstaltung im Ausland planen, wenden Sie sich bitte an Ihr Versicherungsbüro.
Der Versicherungsschutz kann schnell und einfach online beantragt werden – für Veranstaltungen bis 30.000 Euro, für die bereits eine behördliche Genehmigung vorliegt. Für alle anderen Fälle finden wir in unseren Sportversicherungsbüros eine Lösung.
Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Wenn Ihre Veranstaltung kurzfristig stattfindet, wenden Sie sich bitte an Ihr Versicherungsbüro. Das Wetterrisiko ist dann in der Regel nicht mehr versicherbar.
Ausfallbedingte Kosten sind die Kosten, die Sie für die Veranstaltung aufwenden müssen und die bei einem Ausfall der Veranstaltung bei Ihrem Verein verbleiben. Hierzu zählen zum Beispiel Mietkosten der Veranstaltungsräume, Kosten für den Ankauf verderblicher Waren oder Kosten für Caterer oder Künstler.
Wichtig ist, dass alle Kosten angegeben werden, um keine Unterversicherung einzugehen. Eine Unterversicherung kann zu Kürzungen im Schadenfall führen.
Grundsätzlich können alle Veranstaltungen online versichert werden, wo Ihrem Verein Kosten von insgesamt bis zu 30.000 Euro entstehen. Sofern das Kostenniveau Ihrer Veranstaltung höher liegt, wenden Sie sich bitte an Ihr Versicherungsbüro.
Es ist Sturm angesagt, aber die Veranstaltung kann mit einigen Anpassungen dennoch durchgeführt werden. Besteht für die zusätzlichen Kosten Versicherungsschutz?
Wenn Sie daraufhin weitere Maßnahmen ergreifen müssen (z. B. Tribünen schließen), um die Veranstaltung dennoch durchführen zu können, besteht für die zusätzlichen Kosten (zusätzliche Sicherungsmaßnahmen) und Teilausfälle (z. B. Eintrittsgelder erstatten) ebenso Versicherungsschutz.
Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist die Summe der gesamten Kosten, die Ihnen bei Ausfall der Veranstaltung entstehen.
Meine Veranstaltung erfüllt die genannten Voraussetzungen nicht. Kann ich dennoch eine Veranstaltungsausfallversicherung abschließen?
Wenn Ihre Veranstaltung die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sollten Sie sich mit Ihrem Versicherungsbüro in Verbindung setzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsbüros prüfen dann, ob es möglich ist, Ihnen für Ihre Veranstaltung ein individuelles Angebot zu unterbreiten.
Kfz-Zusatzversicherung
Ob Auswärtsspiele oder Abschlussfahrten: Sichern Sie Mitglieder, deren Eltern und Ehrenamtliche unterwegs ab!
Nichtmitgliederversicherung
Ob Probetraining oder Kursangebot: Versichern Sie die aktive Teilnahme von Nichtmitgliedern an Sportangeboten Ihres Vereins!