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Gelassen bleiben, wenn Behörden durchgreifen

Die Betriebsschließungsversicherung ist für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, von existenzieller Bedeutung. Ob produzierende Betriebe oder solche, die damit handeln oder sie verpacken, weiterverarbeiten und veredeln. Das reicht von Hotel und Gaststätte, Imbiss, Kantine, Catering-Service, Metzgerei oder Lebensmittelladen bis hin zum Altenheim. Von dem Risiko, dass Krankheitskeime und Erreger den Weg in den Betrieb finden, kann sich kein Unternehmer frei sprechen.

 

Optimal zugeschnitten auf Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen

 

Ersetzt Fixkosten und entgangene Gewinne, um den Weiterbetrieb zu sichern

 

Umfasst auch Werbekosten, um das Image wiederherzustellen

 

Unsere Experten vor Ort beraten Sie gerne rund um Ihre passende Absicherung

 
 

Dafür tritt unsere Betriebsschließungsversicherung ein

 
Betriebsschließungs-Versicherung
 

Wenn eine behördlich angeordnete Schließung Ihren Betrieb lahmlegt, übernimmt die Betriebsschließungsversicherung die vereinbarten Kosten und sichert so den Bestand Ihres Betriebes. Wichtig: Die Versicherung lässt sich individuell auf Ihren Bedarf zuschneiden – die Höhe der Leistungen ist bis zu einer Obergrenze frei vereinbar.

Versichert ist das Risiko, dass im Betrieb eine Infektionsgefahr festgestellt wird oder der bloße Verdacht besteht, mit der Folge, dass die Behörden:

die Schließung des Betriebes anordnen
die Desinfektion eines Betriebs verlangen
Tätigkeitsverbote gegen das Betriebspersonal aussprechen
die Entseuchung und gegebenenfalls auch Vernichtung der im Betrieb befindlichen Waren verfügen
Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen anordnen
 

Die Leistungen der Betriebsschließungsversicherung im Überblick

 
Versicherte Gefahr
behördlich angeordnet oder
schriftlich empfohlen
Leistungsumfang Info
Betriebsschließung Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung

in vertraglich vereinbarter Höhe – bis 5.000 € frei wählbar

maximal für die Dauer von 30 Tagen
Tage, an denen der Betrieb auch ohne die behördliche Schließung geschlossen wäre, zählen nicht als Schließungstag.

Berechnungsbasis ist der Wochenumsatz. Die höhe der Tagesentschädigung soll max. 110% des laufenden Geweinns und der Kosten betragen, umgerechnet auf einen Tag.
Desinfektionsmaßnahmen der Betriebsräume und -einrichtung ganz oder in Teilen Ersatz der nachgewiesenen Desinfektionskosten bis zum 5-fachen
der vereinbarten Tagesentschädigung


Schäden an Vorräten/Waren durch:
Desinfektion, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung
Vernichtung
Entschädigung individuell bis 75.000 € frei vereinbar
Tätigkeitsverbot für beschäftigte Personen wegen:
  • Erkrankung an meldepflichtigen Krankheiten,
  • Infektion mit meldepflichtigen Krankheitserregern,
  • entsprechendem Krankheits- oder Ansteckungsverdachts oder als Ausscheider von meldepflichtigen Erregern
- Ersatz der fortlaufenden Bruttolohn- und Bruttogehaltskosten für die betroffenen Mitarbeiter
  • bis zu 6 Wochen seit Anordnung
  • maximal bis zum 30-fachen der vereinbarten Tagesentschädigung
Solange die vereinbarte Tagesentschädigung ausgezahlt wird, entfällt die Ersatzleistung für Tätigkeitsverbote
Ermittlungsmaßnahmen nach § 25 Abs. 1 IfSG und Beobachtungsmaßnahmen nach § 29 IfSG, weil jemand krank, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist Ersatz der nachgewiesenen Kosten für Ermittlungen und Beobachtungen
Erweiterungen meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger nach § 7 IfSG Keuchhusten, Pocken, Rotz, Scharlach, Tetanus, Trachom, Zytomegalie
Image-Schaden Zahlung zusätzlicher Werbekosten bis 3.000 €, um das Image wiederherzustellen Voraussetzung: Schließung an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen
 
 

Versicherungssumme genau kalkulieren

Bei der Betriebsschließungsversicherung ist es wichtig, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Betriebskosten und Gewinnen entspricht. Ist sie zu gering, werden im Schadensfall nur die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt, selbst wenn die nachgewiesenen Kosten darüber liegen.

Weitere Pluspunkte, die für unsere Versicherung sprechen

 

Handwerker-Service

Wir vermitteln Ihnen verlässliche Handwerker vor Ort, die alles fachgerecht in Ordnung bringen. Unabhängig davon, ob der Schaden versichert ist. Bei einem Versicherungsfall übernehmen wir selbstverständlich auch die Kosten.

Versicherungsschutz auch für neue Standorte

Gründen Sie in Deutschland weitere Betriebe, sind diese mit bis zu 50.000 Euro beitragsfrei bis zum nächsten Quartal mitversichert. Sie haben ausreichend Zeit, den Versicherungsschutz zu aktualisieren.

ARAG Online Rechts-Service

Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie umgehend Zugang zu unserer Online-Datenbank. Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente nutzen.

Sicherheits-Check

Wie sicher sind Ihre Geschäftsräume? Beim kostenlosen Sicherheits-Check kooperieren wir mit dem Sicherheitshersteller ABUS. Fachkundige Partner kommen zu Ihnen und geben wertvolle Tipps zur Absicherung von Türen, Fenstern oder zu Alarmsystemen.

 
 
 

Darum zur ARAG

Wir stehen vor Ort an Ihrer Seite

Dank unserer zahlreichen Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet finden Sie immer einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe. Und wenn Ihnen der telefonische Kontakt lieber ist, erreichen Sie uns rund um die Uhr zum Festnetztarif!

Wir sind unabhängig

Die ARAG ist der größte Versicherer Deutschlands in Familienbesitz – und damit ganz und gar unabhängig. Als echtes Familienunternehmen handeln wir jederzeit vertrauenswürdig und verlässlich.

Wir sind international erfahren

Als unabhängiger Qualitätsversicherer bieten wir knapp sechs Millionen Kunden in 19 Ländern ausgezeichnete Versicherungen rund um die Themen Recht, Absicherung,
Gesundheit und Vorsorge.

So verhalten Sie sich im Schadensfall

 

0211 98 90 1405 – Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

Müssen Sie Ihren Betrieb wegen behördlicher Anordnung schließen, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden. Am schnellsten geht das telefonisch. Unsere Kollegen vom ARAG Schaden-Service helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

Natürlich können Sie die Betriebsschließung auch online melden. Nutzen Sie dafür unser Schaden-Formular.

 

Sie möchten noch mehr Schutz?

Mit ARAG Recht & Gewerbe sichern Sie mit einem einzigen Versicherungspaket besonders wichtige Bereiche Ihrer Geschäftstätigkeit ab – einfach, transparent und zu starken Konditionen.

Teaser Versicherungspaket Recht & Gewerbe
 

Mehrfach geschützt mit nur einem Vertrag

  • Individuell kombinierbar: Der ARAG Rechtsschutz ist immer enthalten – Haftpflicht und/oder Sachschutz sowie weitere Bausteine nach Wahl
  • Preisvorteil und Schadenfreiheitsrabatt inklusive
  • Bis zu 50% Rabatt im Laufe der Zeit
 
 
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