Was Zahnkronen sind und wer die Kosten dafür trägt
Kronen werden nötig, wenn der Zahn durch Karies oder einen Unfall so geschädigt ist, dass eine Füllung nicht mehr ausreicht. Die Krone hilft, den Zahn einsatzfähig zu erhalten.
Wen Ihr Zahnarzt einen oder mehrere Ihrer Zähne mit einer Krone versehen will, sollten Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie hoch der Anteil ist, den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Schließlich gibt es verschiedene Versionen von Kronen, deren Kosten möglicherweise sogar im vierstelligen Bereich liegen.
Was ist eine Teilkrone?
Teilkronen bedecken die Hälfte bis zu einem Dreiviertel des Zahns. Die Voraussetzung für eine solche Krone ist, dass die Zähne nicht übermäßig anfällig für Karies sind und zudem keine Anzeichen einer Parodontose vorliegen. Der Vorteil einer Teilkrone ist, dass gesunde Zahnsubstanz erhalten bleibt, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der Zahn länger hält. Teilkronen können aus Keramik oder aus Gold bestehen. Kunststoff wird hingegen nur bei provisorischen Kronen verwendet, da das Material bei größeren Flächen zu weich ist.
Was ist eine Vollkrone?
Eine Vollkrone bedeckt den gesamten Zahn. Die Entscheidung für die Vollkrone fällt, wenn der Zahn in weiten Teilen zerstört ist. Eine solche Vollkrone kann komplett aus Metall (z.B. Gold), einem Metallgerüst und einer Ummantelung aus Keramik oder komplett aus Vollkeramik bestehen.
Der Stiftzahn
Ein Stiftzahn ist eine Krone, die aber mit einem Stift in der Wurzel befestigt wird. Sie kommt zum Einsatz, wenn der Zahn abgestorben ist und er im Anschluss einer Wurzelbehandlung mit einer Krone versorgt wird. Der Stift im Wurzelkanal dient der Stabilisierung der Krone am stark zerstörten Zahnstumpf. In der heutigen Zahnmedizin wird für gewöhnlich erst der Stift eingesetzt und dann die Krone daran befestigt. Ein solcher Stift besteht aus Metall, Kunststoff oder Keramik.
Ein Stiftzahn unterscheidet sich vom Implantat (künstliche Zahnwurzel) dadurch, dass die Zahnwurzel erhalten bleiben kann. Beim Implantat ist keine Zahnwurzel mehr vorhanden.
Wie läuft die Behandlung bei einer Zahnkrone ab?
Zunächst muss der Zahn unter lokaler Betäubung abgeschliffen werden. Dabei wird vor allem die zerstörte Zahnsubstanz entfernt. Im Anschluss wird der verbleibende Stumpf so geformt, dass die Krone möglichst gut haften kann. Da die Krone exakt für den Zahn hergestellt und angepasst wird, erhält der Patient zunächst ein Provisorium. Nach wenigen Tagen ist die endgültige Krone fertig und kann eingesetzt werden. Das Einsetzen der Krone ist schmerzfrei, weshalb keine lokale Betäubung erforderlich ist.
Was kosten Zahnkronen?
Eine Krone kostet etwa 400 bis 800 Euro. Die Unterschiede erklären sich durch die verschiedenen Materialien, die unterschiedlich teuer sind. Außerdem können die Angebote von Labor zu Labor schwanken. Eine absolut zuverlässige Zahl kann es daher erst geben, wenn das Labor eine Aufstellung liefert.
Art der Krone |
Eigenanteil bei gesetzlicher Krankenkasse |
Erstattung durch ARAG Zahnzusatzversicherung möglich |
---|---|---|
Vollkeramik-Krone | 600 bis 800 Euro | |
Teilkeramik-Krone | 400 bis 600 Euro | |
Goldkrone | 500 bis 700 Euro |
Bei der Frage der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse und die private Zusatzversicherung sind deutlich konkretere Aussagen möglich. So sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss zu leisten. Die Höhe des Zuschusses hängt u.a. davon ab, ob der Patient ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen kann. Vollständig übernommen wird z. B. die Betäubung, wie auch weitere Leistungen, die begleitend für das Überkronen des Zahns nötig sind.
Es bleibt der Eigenanteil, also die Summe, die der Versicherte selbst aufbringen muss. Dieser Eigenanteil reduziert sich deutlich durch eine Zusatzversicherung bzw. fällt vollständig weg, selbst wenn es sich um sehr hochwertige Materialien handelt.
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