Was kostet Zahnersatz und was zahlt die Krankenkasse?
Nur sehr wenige Menschen kommen ab der zweiten Lebenshälfte dauerhaft ohne Zahnersatz aus. Doch der kann teuer werden: Denn auch wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Zahnersatzkosten übernimmt, müssen Patienten nahezu immer einen Eigenanteil aufbringen.
Was ist Zahnersatz? Möglichkeiten für ein neues Lächeln
Zahnersatz umfasst verschiedene Möglichkeiten, fehlende oder beschädigte natürliche Zähne zu ersetzen. Je nach Befund und empfohlener Behandlungsmethode kann zwischen herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz unterschieden werden. Bei Letzterem werden bestehende Zähne oder Implantate zur Befestigung genutzt, um einen sicheren Halt zu gewährleisten.
Auf dem Weg zu Ihrem neuen Lächeln erhalten Sie zuerst einen Befund vom Zahnarzt. Je nach Zahnzustand oder Anzahl der fehlenden Zähne werden unterschiedliche Optionen angeboten. Für jede zahnmedizinische Notwendigkeit gibt es verschiedene Zahnersatz-Möglichkeiten. Basierend auf Ihrer gewählten Behandlungsmethode wird ein individueller Heil- und Kostenplan inklusive Angaben zu den betroffenen Zähnen, Regelversorgung der Krankenkasse und übrige Kosten, die Sie selbst tragen müssen, erstellt.
Herausnehmbarer Zahnersatz
Zu herausnehmbarem Zahnersatz gehört alles, was nicht direkt mit anderen Zähnen verklebt, einzementiert oder im Kiefer verankert ist – wie etwa Zahnprothesen. Man spricht umgangssprachlich auch von „den Dritten“. Wenn lediglich einige Zähne fehlen, reicht das Anfertigen einer Teilprothese. Hier gibt es verschiedene Modelle, wobei sich diese hauptsächlich darin unterscheiden, wie sie im Mund befestigt werden:
- Teleskopprothesen beispielsweise bestehen aus einer Metallbasis, sind mit Kunststoff verkleidet und liegen auf der Schleimhaut auf. Dieser herausnehmbare Zahnersatz wird mithilfe von Teleskopkronen, welche an bestimmten Pfeilerzähnen befestigt sind, im Mund verankert. Man spricht hier deshalb auch von einer Kombiversorgung.
- Ähnlich funktionieren Modellgussprothesen, welche durch Metallklammern an gesunden Zähnen (Haltezähnen) befestigt sind. Falls die Zähne dafür nicht angeschliffen werden müssen, rastet die Prothese beim Einsetzen ein und kann so für Patienten deutlich angenehmer sein.
Die Vollprothese kommt zum Einsatz, wenn im Gebiss gar keine Zähne mehr vorhanden sind. In einer zahnfleischfarbenen Kunststoffplatte (die manchmal auch durch eine Metallbasis verstärkt wird) sind künstliche Zähne eingearbeitet, die entweder die untere oder obere Zahnreihe ersetzen. Dennoch führt die Nichtbelastung des Kiefers langsam, aber stetig zum Knochenabbau.
Gut zu wissen: Herausnehmbarer Zahnersatz kann in einigen Fällen deutlich günstiger sein als Implantate. Die Regelversorgung der Krankenkassen übernimmt die Kosten einer herausnehmbaren Vollprothese aus Kunststoff. Auch hier können auf den Patienten jedoch Kosten zukommen.
Festsitzender Zahnersatz
Festsitzender Zahnersatz umfasst alles, was mit bestehenden Zähnen oder dem Kiefer fest verbunden, also verankert, verklebt oder einzementiert ist. Dazu zählen Kronen, Brücken und Implantate, aber auch Veneers oder Inlays. In der Regel dient der festsitzende Zahnersatz dazu, einen oder mehrere Zähne, die stark beschädigt oder ausgefallen sind, zu ersetzen:
- Wenn eine Zahnschädigung so groß ist, dass beispielsweise keine Inlays mehr genutzt werden können, die Zahnwurzel aber noch intakt ist, empfehlen viele Zahnärzte die Zirkon-Krone. Zirkon Zahnersatz ist extrem robust und verträgt sich sehr gut mit dem Zahnfleisch.
- Ist hingegen die Zahnwurzel ebenfalls beschädigt oder fehlt gar der gesamte Zahn, dann helfen nur eine Brückenversorgung oder ein sogenannter implantatgetragener Zahnersatz. Hier muss die Krone oder Brücke von einer künstlichen Zahnwurzel bzw. einer Schraube – dem Zahnimplantat – gehalten werden.
Zahnersatz und die besten Möglichkeiten für Oberkiefer und Unterkiefer
Je nachdem, wie viele Zähne fehlen oder beschädigt sind, entscheiden sich Zahnarzt und Patient entweder für den herausnehmbaren oder den festen Zahnersatz. Bei Letzterem ist es für die Behandlung irrelevant, ob ein Zahn im Oberkiefer oder Unterkiefer ersetzt werden muss. Ein beschädigter oder fehlender Schneidezahn im Oberkiefer wird ähnlich wie ein Backenzahn im Unterkiefer versorgt.
Bei herausnehmbarem Zahnersatz sieht das hingegen etwas anders aus. Die Vollprothesen für Ober- oder Unterkiefer unterscheiden sich stark voneinander: Die für den Oberkiefer besitzt eine Gaumenplatte aus zahnfleischfarbenem Kunststoff. Dadurch entsteht über den Speichel eine Saugwirkung, was zu relativ gutem Halt führt. Im Unterkiefer wird derweil meist mit einem einer hufeisenförmigen Konstruktion gearbeitet, um den Zahnersatz zu stabilisieren. Da sich Kiefer und Zahnfleisch mit der Zeit verändern, muss er hin und wieder beim Zahnarzt angepasst werden. Man spricht hier von Unterfütterung.
Was heißt das nun für die Wahl des richtigen Zahnersatzes? Grundlegend kommt es auf die medizinische Notwendigkeit sowie den Zustand von Kieferknochen und Zahnfleisch in Kombination mit dem gewünschtem Komfort und persönlich präferiertem Erscheinungsbild an. Müssen nur einzelne Zähne ersetzt werden, dann reicht in der Regel ein Implantat oder eine Brücke aus. Fehlen hingegen mehrere Zähne, dann kann je nach Einzelfall auch eine Prothese notwendig sein.
In 5 Schritten vom provisorischen Zahnersatz bis zur endgültigen Lösung
Der provisorische Zahnersatz kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine endgültige Behandlung noch nicht durchgeführt werden kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn vor der Weiterbehandlung auf die Umstrukturierungen von Knochen und Zahnfleisch, Wundheilung oder Knochenaufbau gewartet werden muss. Gleichzeitig wirkt der provisorische Zahnersatz besonders im Fall von Interimsprothesen wie ein Platzhalter, der Knochenschwund und dem Wandern von Zähnen entgegenwirkt.
1.
Planung
Nach einer ersten ausführlichen Untersuchung Ihres Zahnarztes erhebt dieser sämtliche Befunde. Hierzu können auch Röntgenaufnahmen notwendig werden. Anschließend plant Ihr Zahnarzt den bestmöglichen Zahnersatz und bespricht mit Ihnen mögliche Behandlungsalternativen.
Es wird auch ein entsprechender Heil- und Kostenplan erstellt. Bitte reichen Sie diesen vor Behandlungsbeginn bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ein.
2.
Vorbehandlung
Im nächsten Schritt werden alle Vorbehandlungsmaßnahmen wie z. B. parodontale Behandlungen oder Wurzelkanalbehandlungen durchgeführt. Sollten Zähne entfernt werden müssen, kann direkt nach der Extraktion eine Interimsversorgung eingegliedert werden. Bei umfangreicheren Bissumstellungen besteht auch die Möglichkeit, dass ein Langzeitprovisorium genutzt wird. Damit diese laborgefertigten Provisorien mit einem temporären Zement eingeklebt werden können, müssen hierfür die Zähne bereits vorpräpariert werden.
3.
Hauptbehandlung
Nach Abschluss und Ausheilung der Vorbehandlung werden die geplanten Zahnersatzmaßnahmen umgesetzt. Je nach Planung werden nun Implantate gesetzt, Zähne beschliffen oder Abformungen für Prothesen angefertigt.
Die Versorgung kann sich über mehrere Sitzungen mit Wundkontrollen oder Anpassungen strecken. Präparierte Zähne werden in der Zwischenzeit mit Kunststoff gefertigten Provisorien versorgt. Abformungen für Kronen auf Implantaten erfolgen erst nach Einheilung und Freilegung des Implantats.
4.
Eingliederung
Der Zahnersatz wird im Labor individuell hergestellt. Beim Eingliederungstermin werden die Provisorien entfernt, die entsprechenden Stellen gesäubert und der Zahnersatz angepasst.
Besonders wichtig ist die Kontrolle des Bisses und den Kontaktpunkten. Anschließend wird je nach Art des Zahnersatzes die Arbeit mit den entsprechenden Zementen eingegliedert.
5.
Nachbehandlung
Bei größerem Zahnersatz oder auch bei Prothesen kann es sein, dass Sie Ihr Zahnarzt nach wenigen Tagen noch einmal sehen möchte.
Bei diesem Termin wird der Biss kontrolliert und überprüft, dass sich durch die Prothese keine Druckstellen bilden.
Gut zu wissen: Ein Provisorium ist nicht umsonst eine Übergangslösung. Sie wird nur während der Einheilung des Implantats getragen und das kann bis zu sechs Monate dauern. Das Provisorium ist auf Dauer schlecht für die Gesundheit des Gebisses und sollte nicht als endgültiger Zahnersatz benutzt werden.
Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz?
Welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wird durch die sogenannte Zahnersatz-Richtlinie definiert. Die Höhe der übernommenen Kosten wird wiederum in den Festzuschuss-Richtlinien bestimmt. Wählen Sie als Patient Zahnersatz, der über das medizinisch Notwendige (Regelversorgung) hinausgeht, steigen die Kosten und der selbst zu zahlende Eigenanteil meistens erheblich.
Was ist ein Festzuschuss bei Zahnersatz und wie berechnet er sich?
Der sogenannte Festzuschuss ist der Anteil, mit dem sich die Krankenkassen an den Kosten des Zahnersatzes beteiligen. Der Anspruch auf den Festzuschuss ist seit 2005 per Gesetz geregelt und beträgt in der Regel 60 % der Kosten im Rahmen der Regelversorgung. Als Regelversorgung gilt eine Behandlung, die die gesetzliche Krankenkasse als ausreichend, notwendig und wirtschaftlich einstuft. Wer über einen Zeitraum von fünf Jahren mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt war, erhält einen Zuschuss von 70 %, bei einem Zeitraum von zehn Jahren 75 %. Die Differenz zwischen Gesamtkosten und Festzuschuss muss vom Patienten selbst aufgebracht werden, wenn keine Härtefallregelung greift. (Dafür muss jedoch ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden.)
Für die Ermittlung des Festzuschusses sind in der Festzuschuss-Richtlinie acht Befundklassen festgelegt. Jeder Befundklasse ist ein Eurobetrag für den Festzuschuss zugeordnet. Der Zahnarzt bewertet den Zustand der Zähne und bestimmt über die Befundklasse die Höhe der Regelversorgung.
Zahnersatz-Kosten: Wie setzen sie sich zusammen?
Die Kosten für Zahnersatz sind nie gleich, lassen sich aber dennoch gut vorab kalkulieren. Der Zahnarzt erstellt vor der Behandlung für Sie einen Heil- und Kostenplan, den Sie dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Damit erhalten Sie eine exakte Auflistung über die geplante Behandlung, die Kosten und den selbst zu zahlenden Eigenanteil. Das Honorar des Zahnarztes kann dabei nach zwei verschiedenen Gebührenverzeichnissen abgerechnet werden. Zum einen nach dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) oder nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). BEMA wird bei der Abrechnung von Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse herangezogen, GOZ für alle Leistungen, die privat mit dem Patienten vereinbart oder von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
Aus diesen drei Faktoren berechnen sich die individuellen Zahnersatz-Kosten:
- Zahnarzthonorar
- Laborkosten
- Materialkosten
Summiert ergeben diese Posten die Gesamtkosten für Ihre Behandlung. Sie selbst tragen einen Eigenanteil, der sich aus der Differenz der Gesamtkosten und dem Festzuschuss Ihrer Krankenversicherung ergibt.
Gut zu wissen: Wird eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlungsform gewählt, verlieren Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für die Grundversorgung nicht.
Günstiger Zahnersatz: Wie kann man sparen?
An erster Stelle für günstigeren Zahnersatz steht das Bonusheft. Regelmäßige Zahnarztbesuche sind für die Krankenkasse der Nachweis, dass Sie sich intensiv um Ihre Zahngesundheit bemüht haben. Zudem haben Sie Ihrem Zahnarzt so die Möglichkeit gegeben, Zahnschäden früh zu entdecken, zu behandeln und die Zahnersatz-Kosten für die Krankenkasse möglichst gering zu halten.
Da Sie als Patient einen Eigenanteil leisten müssen, kann sich zudem ein Preisvergleich empfehlen. Vielen Betroffenen ist nicht bekannt, dass es für Zahnersatz keinen Festpreis gibt, sondern dass Zahnärzte und Dental-Labore einen gewissen Handlungsspielraum haben. Gerade bei den zahntechnischen Laborkosten ist mit erheblichen Preisschwankungen zu rechnen. Entsprechend lässt sich hier Geld sparen.
Was bringt mir eine Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz?
Die Kosten für Zahnersatz schnellen rasch in die Höhe. Dabei übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur den notwendigen Regelbetrag – und der Eigenanteil für Patienten beträgt bei der Regelversorgung bereits 25 bis 40 Prozent der Kosten und bei höherwertigem Zahnersatz sogar bis zu 90 Prozent. Mit einer Zahnzusatzversicherung erhalten Sie bis zu 100 % der Kosten zurückerstattet. Durch den frühzeitigen Abschluss einer privaten Zusatzversicherung schützt man sich effektiv vor hohen Zuzahlungen bei Zahnersatz und anderen Zahnbehandlungen, die über das medizinisch Notwendige herausgehen.
Schlecht sitzender Zahnersatz: Symptome und Lösungen
Sind Sie von schlecht sitzendem Zahnersatz betroffen, machen sich schnell Symptome beim Kauen oder Sprechen bemerkbar. Ungleichmäßiger Druck auf dem Kiefer, Rötungen am Gaumen oder Würgereiz – je nach Symptomstärke verzichten manche Patienten sogar auf feste Nahrung oder bekommen gar Probleme bei der Kommunikation. Falsch sitzender Zahnersatz kann darüber hinaus dazu führen, dass beispielsweise die Prothese bricht oder schlecht eingesetzte Implantate verbleibende gesunde Zähne verschieben.
Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Zahnprothese schlecht sitzt, dann sollten Sie umgehend Ihren behandelnden Zahnarzt aufsuchen. Zunächst klärt dieser dann, was die Ursache für Ihre Beschwerden ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Fehlstellung oder eine Unverträglichkeit handeln.
Zahnersatz-Unverträglichkeit: Allergische Reaktionen, auf die Sie achten müssen
Manche Betroffene klagen über eine sogenannte Zahnersatz-Unverträglichkeit. Hinweise auf solch allergische Symptome können sein:
- Mundtrockenheit
- Brennen bzw. Kribbeln im Mund
- weiße Streifen an der Mundschleimhaut
Damit Sie wieder mehr Lebensqualität im Alltag erfahren, ist nun der Gang zum Zahnarzt nötig.
Gut zu wissen: Sollte es sich um eine allergische Reaktion handeln, ist das nicht das Aus für den Zahnersatz. Bevor ein Neuer angefertigt wird, kann die Verträglichkeit von verschiedenen alternativen Materialien getestet werden.
Gewährleistung auf Zahnersatz
Wenn Ihr Zahnersatz Mängel hat oder Sie mit Schmerzen leben, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung oder gar Erneuerung. Sind Sie gesetzlich versichert, muss Ihr Zahnersatz bei Mängeln, die nachweislich nicht durch Sie entstanden sind, innerhalb der ersten zwei Jahre kostenlos erneuert oder wiederhergestellt werden. Zur Gewährleistung heißt es in § 136a (4) Sozialgesetzbuch (SGB) V: „Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen.“
Einige Zahnärzte bieten sogar eine verlängerte Garantie von fünf bis zehn Jahren an. Diese ist meist vertraglich daran geknüpft, dass Sie regelmäßig zur Nachuntersuchung und Prophylaxe gehen. Sollte es trotz optimaler Nachsorge zu einem Mangel kommen, greift die Gewährleistung für Zahnersatz und Ihr Zahnarzt muss das Problem beseitigen.
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