Gnathologie - Was passiert & welche Kosten entstehen
Nicht alle Zahn- oder Kieferprobleme haben ihre Ursache in kranken Zähnen. Bei Kieferschmerzen, Zähneknirschen, Kieferknacken und sogar bei einer Kiefergelenkarthrose beginnt für den Zahnarzt eine detektivische Suche nach der Ursache. Die Gnathologie hilft ihm dabei. Aber was ist das für ein Verfahren und welche Kosten kommen auf Sie als Patient zu?
Wann die Funktionsanalyse des Kiefers nötig ist
Mit Gnathologie ist die Lehre von der Funktion des Kauorgans gemeint. Dazu gehören eine gründliche Diagnose und die Behandlung der Ursache. Das ist wichtig, denn die Probleme belasten nicht nur den Patienten stark, sie können auch weitreichende Folgen haben. Wer mit den Zähnen knirscht, überlastet Zähne, Muskulatur und Kiefergelenk.
Eine Funktionsanalyse wird erforderlich, wenn folgende Symptome vorliegen:
- Zahnschmerzen trotz gesunder Zähne
- Kopfschmerzen
- Migräne
- Ohrgeräusche
- Verspannungen der Schultermuskulatur
- Kieferschmerzen
- Kiefergelenkarthrose
- Kieferknacken
- Zähneknirschen
Liegen diese Anzeichen vor, handelt es sich häufig um eine cranio-mandibuläre Dysfunktion (CMD). Das bedeutet, dass eine Fehlfunktion zwischen Schädel und Unterkiefer, also dem beweglichen Teil des Kiefers vorliegt. Zahnärzte sprechen in diesem Zusammenhang von einer Myoarthropathie, einer Muskel-Gelenk-Erkrankung des Kauapparates. Es müssen nicht alle Anzeichen vorliegen. Bei Ohrgeräuschen mit unklarer Ursache empfiehlt es sich grundsätzlich, eine Funktionsanalyse durchführen zu lassen. Die Kosten werden ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Eine Funktionsanalyse kann aber auch schon sinnvoll sein, wenn der Patient noch gar keine Probleme hat, aber der Zahnarzt Anzeichen sieht, dass etwas mit dem Kiefer nicht stimmt. In diesem Fall ist die Funktionsanalyse prophylaktisch. Dennoch sollte anschließend eine Therapie erfolgen, um die Entstehung von Folgeschäden zu vermeiden. Mögliche Gründe sind eingesetzte Brücken, Kronen oder Prothesen. Aber auch eine Parodontose kann ein ausreichender Grund für eine Funktionsanalyse sein, denn hier kommt es häufig zu Fehlbelastungen, die auf Dauer zu weiteren Symptomen führen.
Beispiel einer Kiefergelenkvermessung
Eine Kiefergelenkvermessung besteht aus mehreren Teilen.
Dazu zählen:
- Untersuchung
- Röntgen oder MRT
Die Untersuchung soll zeigen, ob die Ursache in einer Fehlstellung des Kiefers liegt oder ob ein falscher Biss der Grund für die Symptome ist. Ein solch falscher Biss (Okklusionsstörung) muss nicht angeboren sein. Er kann auch durch den Verlust eines Zahnes entstehen, wenn die Zahnreihe sich durch entstandene Lücke bewegt und die Zähne dann nicht mehr richtig aufeinander passen. Eine Funktionsanalyse wird immer zusammen mit der anschließenden Therapie ausgeführt, damit der Patient schmerzfrei ist und die Folgen verhindert werden können.
Die Kosten der gnathologischen Vermessung werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Je nach Schwierigkeitsgrad zahlt der Patient dann bis zu 300 Euro für die Untersuchung. Das umfassende Verfahren kann aber um weitere Untersuchungen ergänzt werden. Je mehr Informationen der Zahnarzt über die Funktion der Kiefergelenke hat, umso exakter die Diagnose und die anschließende Behandlung.
Klinische und instrumentelle Funktionsanalyse
Bei der klinischen Funktionsanalyse betrachtet der Zahnarzt den Kiefer und alle möglichen Veränderungen. Dann tastet er den Kiefer und die Muskulatur ab. Dabei ist wichtig, dass der Patient die Schmerzen, die Intensität und die betroffenen Stellen zeigt und beschreibt. Der Zahnarzt überprüft dann, ob die Beweglichkeit des Kiefers durch verspannte Muskeln eingeschränkt ist. Im Anschluss beißt der Patient auf eine farbige Folie. Anhand des Bissabdrucks erkennt der Fachmann, ob die Zähne gleichmäßig und gleichzeitig aufeinander treffen. Ist das nicht der Fall, können die Ursachen minimal sein, wie z. B. eine Zahnfüllung, die zu hoch ist. Bei der instrumentellen Funktionsanalyse folgt die Untersuchung der Funktion der Kiefergelenke. Dafür werden bildgebende Verfahren (Röntgen oder MRT) eingesetzt. Eine weitere Methode ist der Einsatz eines sogenannten Bissregistrats. Das ist eine Platte, die aus weichem Material besteht. Der Patient beißt darauf, sodass der Abdruck Hinweise auf die Stellung der Kiefergelenke liefert. Im Anschluss wird ein Gipsmodell angefertigt, das in ein Gerät (Artikulator) eingesetzt wird. Der Artikulator imitiert die Kaubewegungen und liefert so die erforderlichen Hinweise auf die Therapie. In hochmodernen Praxen laufen die Verfahren mittels Computer und liefern so digitale Ergebnisse von großer Präzision.
Je nach Erkenntnis des Zahnarztes kann auch der Besuch beim Orthopäden nötig werden. Das ist dann der Fall, wenn bei der Untersuchung die Vermutung auftritt, dass die Ursache z. B. in der Halswirbelsäule liegt. Eine instrumentelle Funktionsanalyse wird kritisch diskutiert. Die Kosten werden daher weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch von der Zusatzversicherung übernommen.
Zur CMD-Behandlung gehört, dass ein exakter Behandlungsplan erstellt wird. Darin enthalten sind alle Maßnahmen, die sich bewährt haben, um die Dysfunktion zu beseitigen. Art und Dauer der Behandlung sind daher abhängig vom Ausmaß der Probleme und unterscheiden sich von Patient zu Patient. Eine bewährte Maßnahme ist die Schienentherapie. Dazu wird eine Aufbissschiene maßgefertigt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Aufbissschiene.
Eine Funktionstherapie soll helfen, Schmerzen zu beseitigen und Schäden an Zähnen und Kiefer zu verhindern. Die Analyse und die anschließende Therapie sind daher sehr umfassende und hilfreiche Maßnahmen, die umso wichtiger werden, seit immer mehr Menschen über Probleme beim Kauen und Schmerzen im Kiefer und Nacken klagen. Die Wechselwirkungen zwischen Muskulatur und Knochen sind wissenschaftlich bewiesen. Dabei lassen sich diese umfassenden Schwierigkeiten und Gesundheitsrisiken leicht mit einer Aufbissschiene beseitigen.
Die Kosten einer Aufbissschiene übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, wenn es sich um eine Basisschiene handelt. Allerdings muss der Patient die Kosten für jede weitere Schiene im laufenden Kalenderjahr selbst tragen, sollte die Schiene nicht halten oder aufgrund von Zahnbehandlungen nicht mehr passen.
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