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Lohnt sich jetzt doppelt: unsere Zahnzusatzversicherung

Dieses Jahr noch abschließen. Nächstes Jahr schon von doppelten Leistungen des zweiten Versicherungsjahres profitieren.

 
 
 

Unsere Tarife im Vergleich

Unser Bestseller
 

Beispielrechnung: So viel können Sie beim nächsten Zahnarztbesuch sparen

 

Unsere Zahnzusatzversicherung reduziert den Teil der Zahnarztkosten, den man selbst zahlen muss – zum Beispiel für Zahnersatz, aber auch schon bei einer Füllung:

 
Beispielrechnung: So viel können Sie sparen
 

(Beträge in Klammern gelten ohne mindestens fünf Jahre nachgewiesener Vorsorge im Bonusheft)

 
 

Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen?

Es ist sinnvoll die Zahnzusatzversicherung abzuschließen, wenn das Gebiss noch gesund ist. Aber auch mit bereits behandelten Zähnen und vorhandenen Füllungen oder Zahnersatz kann sich die Zahnzusatz­versicherung lohnen. ARAG Experte Tobias Tamm erklärt, worauf dabei zu achten ist.

 
 

Professionelle Zahnexperten sind für Sie da!

Zahnmedizinisch ausgebildet und mit viel Erfahrung aus der Zahnarztpraxis unterstützen unsere Zahnexperten bei vielen Fragen rund um Zahnbehandlung und Kosten.

Zahnexpertin der ARAG
 
  • Suche und Empfehlung von passenden Zahnärzten
  • Fragen rund um eine bevorstehende Zahnbehandlung
  • Prüfung Ihres Heil- und Kostenplans für teure Behandlungen
  • Einholung einer zahnärztlichen Zweitmeinung
  • Fragen zu Ihrer Zahnarztrechnung
 
 

Ich weiß wie eine Zahnbehandlung abläuft, weil ich jahrelang in einer Praxis tätig war. Deshalb beantworte ich gerne Fragen zu Heil- und Kostenplänen oder Rechnungen.

Luisa Widhopf, ARAG Zahnexpertin

Mehr Zahnexperten zeigen

 

Ich bin Spezialistin für kieferorthopädische Themen und kümmere mich um Zahnspangen, von der Beratung bis zur Prüfung der Kosten.

Peggy Müller, ARAG Zahnexpertin

Zahnexpertin der ARAG
Zahnexpertin der ARAG
 

Ich habe früher Rechnungen für Zahnärzte erstellt. Heute prüfe ich, ob der Zahnarzt die Gebührenordnung einhält. Ich schaue hier ganz genau hin, damit der Eigenanteil, den unsere Kunden selbst zahlen müssen, so niedrig ist, wie möglich.

Natascha S., ARAG Zahnexpertin

 
Beratung zu unseren Versicherungen

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?

 
 

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch

089 4124-9566

ARAG GesundheitsApp
 

Kostenerstattung einfach digital

 

Egal ob Zahnarztrechnung, Rezept oder Heil- und Kostenplan: Schicken Sie uns Belege per App und verfolgen Sie ganz bequem den Bearbeitungsstand.

 

Wir haben den passenden Zahnarzt

Zusammen mit dem Zahnärztenetzwerk DENT-NET® unterstützen wir die Suche nach dem richtigen Zahnarzt:

DentNet Logo
DentNet: Schnelle Terminvergabe

Schnelle Terminvergabe

DentNet: Fünf Jahre Garantie auf Zahnersatz

Fünf statt drei Jahre Garantie auf Zahnersatz

DentNet: Business Sprechstunde

Business-Sprechstunde

DentNet: Spezialisten für Angstpatienten

Spezialisten für Angstpatienten

Die Tarife unserer Zahnzusatzversicherung im Detail

 

Die folgenden Prozentsätze beinhalten die Leistung der ARAG inklusive einer evtl. vorhandenen Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).

Leistungen
Dent70
Dent90
Dent90+
Dent100
Professionelle Zahnreinigung
Kostenübernahme bei Erwachsenen
ab 18 Jahren
70 €
1 x pro Kalenderjahr
bis zu 100 €
2x im Kalenderjahr,
insgesamt max. 160 € im Jahr
bis zu 100 €
2x im Kalenderjahr,
insgesamt max. 160 € im Jahr
bis zu 120 €
2x im Kalenderjahr,
insgesamt max. 200 € im Jahr
Zahnbehandlung - inklusive Leistung der Krankenkasse (z. B.: Füllungen oder Paradontose­behandlungen)
75%

100%

100%

100%
Wurzelbehandlung
Zusätzlich zur Kassenleistung fallen Mehrkosten an. Diese übernehmen wir zu:
75%

100%

100%

100%
Behandlung auf Kassenniveau ist nicht möglich. Die privatärztliche Rechnung übernehmen wir zu:
75%

100%

100%

100%
Behandlung auf Kassenniveau ist möglich, erfolgt aber privatärztlich. Die privat­ärztliche Rechnung übernehmen wir zu: ---
50%

50%

50%
Zahnersatz & Inlays
inklusive Leistung der Krankenkasse
(z.B.: Krone, Brücke, Implantat)

70%

80%
(90% mit Bonusheft)

90%

90%
100% (Bonusheft)
Verblendung bis einschließlich
Zahn 5
bis einschließlich
Zahn 6
bis einschließlich
Zahn 6
bis einschließlich
Zahn 7
Kieferorthopädie bei Kindern
KIG 1-2*: leichte bis mittlere Fehlstellungen 70 % 80 % 90 % 90 %
KIG 3-5*: ausgeprägte bis extrem starke Fehlstellungen. Fallen zusätzlich zur Kassenleistung Mehrkosten an, übernehmen wir diese zu: 70 %

bis 1.000 € **
80%

bis 1.000 € **
90 %

bis 1.500 € **
90%

bis 2.000 € **
Kieferorthopädie bei Erwachsenen --- 90 % bei Unfall 90 % bei Unfall 90 %
Narkosen & Akupunktur
z.B.: Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgassedierung
--- ---
bis 250 €
pro Kalenderjahr

bis 350 €
pro Kalenderjahr
Zahnaufhellung
durch kosmetische Leistungen
--- --- --- bis 300 €
innerhalb von
2 Kalenderjahren, z.B. Bleaching

* Die KIG-Einstufung (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) gibt den Schweregrad einer Zahnfehlstellung an. Krankenkassen leisten erst ab KIG 3.
** während der Vertragslaufzeit

 

Kann ich auch bereits behandelte Zähne versichern?

Ja, das ist möglich! Wichtig ist, dass die Behandlung bei Versicherungsbeginn bereits abgeschlossen ist.

Gilt der Versicherungsschutz auch für fehlende Zähne?

Bis zu drei fehlende Zähne (Zahnlücken oder herausnehmbare Prothesen) können mit einem Beitragszuschlag von 20 Prozent je Zahn grundsätzlich versichert werden. Aber es gibt Voraussetzungen:

  • Zum Zeitpunkt des Abschlusses findet keine Zahnbehandlung statt oder ist vom Zahnarzt empfohlen bzw. beabsichtigt.
  • Es wurde innerhalb der letzten drei Jahre keine parodontale Erkrankung festgestellt und/oder behandelt.

Trifft mindestens eines von beidem zu, können wir die fehlenden Zähne nicht versichern.

Welche Leistungs­begrenzungen gelten bei der Zahnzusatz­versicherung?

 

In den ersten fünf Kalenderjahren sind unsere Leistungen begrenzt und steigen jeweils zum 01.01. des Folgejahres:

 
Ihre Erstattung im Überblick
Dent70
Dent90
Dent90+
Dent100
1. Kalenderjahr 500 € 1.000 € 1.000 € 1.500 €
1. bis 2. Kalenderjahr 1.000 € 2.000 € 2.000 € 3.000 €
1. bis 3. Kalenderjahr 1.500 € 3.000 € 3.000 € 4.500 €
1. bis 4. Kalenderjahr 2.000 € 4.000 € 4.000 € 6.000 €
1. bis 5. Kalenderjahr 2.500 € 5.000 € 5.000 € 7.500 €
 

Was ist nicht versichert?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgungen sowie kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen, die bei Antragstellung bereits begonnen haben oder bereits notwendig oder beabsichtigt waren bzw. vom Zahnarzt bereits empfohlen worden sind.

Wie nehme ich die Zahnzusatzversicherung in Anspruch?

Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag für die angeratene Behandlung.

Schritt 1

Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag für die angeratene Behandlung.

Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und warten auf Rückmeldung zur Übernahme der Kosten.

Schritt 2

Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und warten auf Rückmeldung zur Übernahme der Kosten.

Die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse mit den Angaben zur Kostenübernahme reichen Sie am besten per ARAG GesundheitsApp bei uns ein.

Schritt 3

Die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse mit den Angaben zur Kostenübernahme reichen Sie am besten per ARAG GesundheitsApp bei uns ein.

Die ARAG gibt Rückmeldung zur Kostenübernahme und Sie können mit der Behandlung beginnen.

Schritt 4

Die ARAG gibt Rückmeldung zur Kostenübernahme und Sie können mit der Behandlung beginnen.

Weitere Pluspunkte, die für unsere Zahnzusatz­versicherung sprechen

 

Sie erhalten umgehend Zugang zu unserem Dokumenten-Center

Ganz gleich, welche Versicherung Sie bei uns abschließen: Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank.

Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.

Darum zur ARAG

Wir stehen vor Ort an Ihrer Seite

Dank unserer zahlreichen Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet finden Sie immer einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe. Und wenn Ihnen der telefonische Kontakt lieber ist, erreichen Sie uns rund um die Uhr zum Festnetztarif!

Stark für Ihre Gesundheit

Wenn Sie mehr für Ihre Gesundheit tun wollen, ist die ARAG Krankenversicherung erste Wahl. Seit über 85 Jahren sind wir in diesem wichtigen Bereich ein starker Partner. Wirtschaftlich solide, mit langfristig stabilen Tarifen – das ist unsere traditionelle Seite. Zu der gehört auch, dass die ARAG nach wie vor ein unabhängiges Unternehmen in Familienbesitz ist. Innovativ denken wir, wenn es darum geht, Leistung und Service für unsere Kunden zu verbessern. Das zeichnet uns als modernen Krankenversicherer aus.

Wann kann ich kündigen?

Erstmals ist eine Kündigung 24 Monate nach Vertragsbeginn möglich. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen. Sollten wir den Beitrag erhöhen, gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung
 

Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung: alles was Sie rund um die Zahngesundheit wissen sollten

Unser Zahn-Ratgeber erläutert Fachbegriffe aus dem Bereich der Zahngesundheit. Außerdem beantworten wir viele Fragen, die sich Patienten stellen.

  • Welche Kosten kommen bei bestimmten Zahnbehandlungen auf mich zu?
  • Wie teuer ist eigentlich eine Zahnspange?
  • Was sollte ich über Milchzähne wissen?
 

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Bei der Unterbringung im Krankenhaus ist das Beste gerade gut genug. Setzen Sie auf Chefarztbehandlung und Ein­bettzimmer, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen!

 

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Die Krankenzusatzversicherung für Kinder - der ARAG Junior-Tarif. Damit ergänzen Sie die Grundversorgung der gesetzlichen Kranken­versicherungen um wichtige Leistungen.

 
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