Lohnt sich jetzt doppelt: unsere Zahnzusatzversicherung
Dieses Jahr noch abschließen. Nächstes Jahr schon von doppelten Leistungen des zweiten Versicherungsjahres profitieren.
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Unsere Zahnzusatzversicherung reduziert den Teil der Zahnarztkosten, den man selbst zahlen muss – zum Beispiel für Zahnersatz, aber auch schon bei einer Füllung:
(Beträge in Klammern gelten ohne mindestens fünf Jahre nachgewiesener Vorsorge im Bonusheft)
Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen?
Es ist sinnvoll die Zahnzusatzversicherung abzuschließen, wenn das Gebiss noch gesund ist. Aber auch mit bereits behandelten Zähnen und vorhandenen Füllungen oder Zahnersatz kann sich die Zahnzusatzversicherung lohnen. ARAG Experte Tobias Tamm erklärt, worauf dabei zu achten ist.
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Suche und Empfehlung von passenden Zahnärzten
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Fragen rund um eine bevorstehende Zahnbehandlung
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Prüfung Ihres Heil- und Kostenplans für teure Behandlungen
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Einholung einer zahnärztlichen Zweitmeinung
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Fragen zu Ihrer Zahnarztrechnung
Ich weiß wie eine Zahnbehandlung abläuft, weil ich jahrelang in einer Praxis tätig war. Deshalb beantworte ich gerne Fragen zu Heil- und Kostenplänen oder Rechnungen.
Luisa Widhopf, ARAG Zahnexpertin
Ich bin Spezialistin für kieferorthopädische Themen und kümmere mich um Zahnspangen, von der Beratung bis zur Prüfung der Kosten.
Peggy Müller, ARAG Zahnexpertin
Ich habe früher Rechnungen für Zahnärzte erstellt. Heute prüfe ich, ob der Zahnarzt die Gebührenordnung einhält. Ich schaue hier ganz genau hin, damit der Eigenanteil, den unsere Kunden selbst zahlen müssen, so niedrig ist, wie möglich.
Natascha S., ARAG Zahnexpertin
Schnelle Terminvergabe
Fünf statt drei Jahre Garantie auf Zahnersatz
Business-Sprechstunde
Spezialisten für Angstpatienten
Leistungen |
Dent70 |
Dent90 |
Dent90+ |
Dent100 |
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Professionelle Zahnreinigung – Kostenübernahme bei Erwachsenen ab 18 Jahren |
70 € 1 x pro Kalenderjahr |
bis zu 100 € 2x im Kalenderjahr, insgesamt max. 160 € im Jahr |
bis zu 100 € 2x im Kalenderjahr, insgesamt max. 160 € im Jahr |
bis zu 120 € 2x im Kalenderjahr, insgesamt max. 200 € im Jahr |
Zahnbehandlung - inklusive Leistung der Krankenkasse (z. B.: Füllungen oder Paradontosebehandlungen) |
75% |
100% |
100% |
100% |
Wurzelbehandlung | ||||
Zusätzlich zur Kassenleistung fallen Mehrkosten an. Diese übernehmen wir zu: |
75% |
100% |
100% |
100% |
Behandlung auf Kassenniveau ist nicht möglich. Die privatärztliche Rechnung übernehmen wir zu: |
75% |
100% |
100% |
100% |
Behandlung auf Kassenniveau ist möglich, erfolgt aber privatärztlich. Die privatärztliche Rechnung übernehmen wir zu: | --- |
50% |
50% |
50% |
Zahnersatz & Inlays inklusive Leistung der Krankenkasse (z.B.: Krone, Brücke, Implantat) |
70% |
80% (90% mit Bonusheft) |
90% |
90% 100% (Bonusheft) |
Verblendung |
bis einschließlich Zahn 5 |
bis einschließlich Zahn 6 |
bis einschließlich Zahn 6 |
bis einschließlich Zahn 7 |
Kieferorthopädie bei Kindern | ||||
KIG 1-2*: leichte bis mittlere Fehlstellungen | 70 % | 80 % | 90 % | 90 % |
KIG 3-5*: ausgeprägte bis extrem starke Fehlstellungen. Fallen zusätzlich zur Kassenleistung Mehrkosten an, übernehmen wir diese zu: |
70 % bis 1.000 € ** |
80% bis 1.000 € ** |
90 % bis 1.500 € ** |
90% bis 2.000 € ** |
Kieferorthopädie bei Erwachsenen | --- | 90 % bei Unfall | 90 % bei Unfall | 90 % |
Narkosen & Akupunktur z.B.: Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgassedierung |
--- | --- |
bis 250 € pro Kalenderjahr |
bis 350 € pro Kalenderjahr |
Zahnaufhellung durch kosmetische Leistungen |
--- | --- | --- |
bis 300 € innerhalb von 2 Kalenderjahren, z.B. Bleaching |
* Die KIG-Einstufung (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) gibt den Schweregrad einer Zahnfehlstellung an. Krankenkassen leisten erst ab KIG 3.
** während der Vertragslaufzeit
Ja, das ist möglich! Wichtig ist, dass die Behandlung bei Versicherungsbeginn bereits abgeschlossen ist.
Bis zu drei fehlende Zähne (Zahnlücken oder herausnehmbare Prothesen) können mit einem Beitragszuschlag von 20 Prozent je Zahn grundsätzlich versichert werden. Aber es gibt Voraussetzungen:
- Zum Zeitpunkt des Abschlusses findet keine Zahnbehandlung statt oder ist vom Zahnarzt empfohlen bzw. beabsichtigt.
- Es wurde innerhalb der letzten drei Jahre keine parodontale Erkrankung festgestellt und/oder behandelt.
Trifft mindestens eines von beidem zu, können wir die fehlenden Zähne nicht versichern.
In den ersten fünf Kalenderjahren sind unsere Leistungen begrenzt und steigen jeweils zum 01.01. des Folgejahres:
Ihre Erstattung im Überblick |
Dent70 |
Dent90 |
Dent90+ |
Dent100 |
---|---|---|---|---|
1. Kalenderjahr | 500 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.500 € |
1. bis 2. Kalenderjahr | 1.000 € | 2.000 € | 2.000 € | 3.000 € |
1. bis 3. Kalenderjahr | 1.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 4.500 € |
1. bis 4. Kalenderjahr | 2.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 6.000 € |
1. bis 5. Kalenderjahr | 2.500 € | 5.000 € | 5.000 € | 7.500 € |
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgungen sowie kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen, die bei Antragstellung bereits begonnen haben oder bereits notwendig oder beabsichtigt waren bzw. vom Zahnarzt bereits empfohlen worden sind.
Sie erhalten umgehend Zugang zu unserem Dokumenten-Center
Ganz gleich, welche Versicherung Sie bei uns abschließen: Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank.
Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.
Darum zur ARAG
Wir stehen vor Ort an Ihrer Seite
Dank unserer zahlreichen Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet finden Sie immer einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe. Und wenn Ihnen der telefonische Kontakt lieber ist, erreichen Sie uns rund um die Uhr zum Festnetztarif!
Stark für Ihre Gesundheit
Wenn Sie mehr für Ihre Gesundheit tun wollen, ist die ARAG Krankenversicherung erste Wahl. Seit über 85 Jahren sind wir in diesem wichtigen Bereich ein starker Partner. Wirtschaftlich solide, mit langfristig stabilen Tarifen – das ist unsere traditionelle Seite. Zu der gehört auch, dass die ARAG nach wie vor ein unabhängiges Unternehmen in Familienbesitz ist. Innovativ denken wir, wenn es darum geht, Leistung und Service für unsere Kunden zu verbessern. Das zeichnet uns als modernen Krankenversicherer aus.
Erstmals ist eine Kündigung 24 Monate nach Vertragsbeginn möglich. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen. Sollten wir den Beitrag erhöhen, gilt ein Sonderkündigungsrecht.
Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung: alles was Sie rund um die Zahngesundheit wissen sollten
Unser Zahn-Ratgeber erläutert Fachbegriffe aus dem Bereich der Zahngesundheit. Außerdem beantworten wir viele Fragen, die sich Patienten stellen.
- Welche Kosten kommen bei bestimmten Zahnbehandlungen auf mich zu?
- Wie teuer ist eigentlich eine Zahnspange?
- Was sollte ich über Milchzähne wissen?
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