Nichtmitgliederversicherung im BLSV
Ob Schnuppertraining, Übungsstunden auf Probe, Kursangebote oder Lauftreffs - die Tages- und Kursteilnehmerkarten des BLSV bietet Nichtmitgliedern Schutz während der aktiven Teilnahme an allen Sportangeboten des Vereins und seiner Abteilungen.
Nichtmitglieder sind während der aktiven Teilnahme an Sportveranstaltungen genauso abgesichert wie Vereinsmitglieder. Dies gilt für folgende Versicherungsbereiche:
Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
So umfangreich versichern wir Nichtmitglieder
Versicherungsschutz für Nichtmitglieder über Tages- und Kurskarten Bei der aktiven Teilnahme im Rahmen der Haftpflicht- und Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages mit dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. |
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Leistungen der Unfallversicherung | |
Invaliditätsleistung Die Invaliditätsleistung ist gestaffelt und wird anteilig ab einem Invaliditätsgrad von 20% erbracht. Invaliditäts-Grundsumme € 41.000, Invaliditäts-Höchstleistung € 205.000 |
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Todesfallleistung Bei Unfall-Tod oder plötzlichem Zusammenbruch auf der Sportstätte Die Todesfallleistung beträgt für Kinder bis 14 Jahre € 2.500, Jugendliche bis 18 Jahre € 5.000, Erwachsene € 7.500. Die Summe erhöht sich bei Verheirateten/LPartG um € 3.000 sowie um € 2.000 je unterhaltsberechtigtes Kind |
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Unfall-Zusatzleistungen Reha-Management für Schwerverletzte ab einem Invaliditätsgrad von 75% Das Reha-Management besteht aus medizinischer Rehabilitation, beruflichem, sozialem und Pflege-Management Nachhilfestunden je € 5, max. € 500 je Versicherungsfall Krankenhaus-Tagegeld 10 € je Tag Serviceleistungen wie Such-Rettungs- und Bergungskosten bis € 5.000 |
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Leistungen der Haftpflichtversicherung | |
Haftpflicht-Schutz bei Personen- und Sachschäden Stellt die Nichtmitglieder von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt € 3.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden |
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Haftpflicht-Schutz bei Mietsachschäden Gilt insbesondere für die fahrlässige Beschädigung der Sporthalle Die Versicherungssumme beträgt € 260.000 für Sachschäden. |
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
- Bei welchen Aktivitäten gilt die Nichtmitgliederversicherung? Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband gültigen Sportversicherungsvertrages.
- Wo kann Ihr Verein die Tages- und Kursteilnehmerkarten beziehen? Die Teilnehmerkarten können bei der für den Verein zuständigen Bezirksgeschäftsstelle des BLSV bestellt werden.
- Was kosten die Teilnehmerkarten? Sowohl die Tages- als auch die Kursteilnehmerkarten sind im 10-er Block erhältlich. Die Einzelkarten kosten € 0,60 (Tagesteilnehmerkarte) bzw. € 2,75 (Kursteilnehmerkarte, gültig 6 Monate ab Ausgabedatum)
- Ist ein Verein verpflichtet, sporttreibende Nichtmitglieder zu versichern? Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.
- Welche Vorteile bietet die Nichtmitgliederversicherung dem Verein? Der Verein kann mit einem "sicheren" Einstieg in den Vereinssport werben. Zudem hat der Verein die Sicherheit, dass bei einem von einem Nichtmitglied verursachten Schaden (z. B. an der gemieteten Sporthalle) auch Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Nur rund 2/3 der Bundesbürger haben eine Privathaftpflicht.
- Ist der Versicherungsschutz noch gegeben, wenn das Sportangebot nicht auf dem Vereinsgelände erfolgt? Der Schutz umfasst grundsätzlich das Sportangebot des Vereins, losgelöst vom Austragungsort.
- Sind auch Sportaktivitäten ausgenommen? Nein. Versicherungsschutz besteht auch für teilnehmende Nichtmitglieder bei Maßnahmen im Rehabilitations-Sport und Funktionstraining auf Grundlage des § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX (Verordnung 56).
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