Sportler-Zusatzschutz
für Mitgliedsvereine im Bayerischen Landes-Sportverband e.V.
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Zur Beratung
Ein Unfall im Vereins- oder Verbandsrahmen ist schnell passiert. Deshalb gilt: Genauso wichtig, wie das Warm-up und eine ausgiebige Vorbereitung auf den Sport, ist auch die Wahl des Versicherungsschutzes – denn Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Wir bieten deshalb in Zusammenarbeit mit der EUROPA Versicherung den Sportler-Zusatzschutz an. Dieser Schutz ergänzt den im Umfang des Sportversicherungsvertrages automatisch für alle Vereinsmitglieder, Beschäftigte und Funktionäre bestehenden Versicherungsschutz im Bereich Unfallversicherung. Darüber hinaus bieten wir einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz in Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Dieses Angebot gilt für alle Vereine und Verbände des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V.
Der Versicherungsschutz besteht bei der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten für den Verein oder Fachverband als auch bei der Teilnahme an allen gewöhnlichen, üblichen und angeordneten satzungsgemäßen Vereins- beziehungsweise Verbandsveranstaltungen.
Leistungen der Unfallversicherung | |
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Krankenhaustagegeld innerhalb Deutschlands Für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro gezahlt, längstens jedoch für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet. Die Leistungen erfolgen zusätzlich zum obligatorisch über die Sportversicherung des BLSV bestehenden Unfallschutz. |
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Krankenhaustagegeld im Ausland Bei vollstationären Krankenhausaufenthalten im Ausland beträgt das Krankenhaustagegeld 50 Euro für jeden Kalendertag des vollstationären Aufenthalts, längstens jedoch für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet. Die Leistungen erfolgen zusätzlich zum den obligatorisch über die Sportversicherung des BLSV bestehenden Unfallschutz. |
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Unfall-Zusatzleistungen für Hilfsmittel Erstattet werden Kosten, die durch medizinisch notwendige Behandlung einer versicherten Person wegen Unfallfolgen entstehen, für Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung bis zu einer Summe von 2.000 Euro je Schadenfall. Hilfsmittel sind technische Mittel oder Körperersatzstücke (Prothesen), die eine als Folge eines Unfalls auftretende Behinderung/Einschränkung mildern oder ausgleichen sollen, ausgenommen Heilapparate und sonstige sanitäre oder medizinisch/technische Bedarfsartikel. |
Leistungen der Krankenversicherung* | |
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Zahnersatz Erstattet werden die Kosten natürlicher oder künstlicher Zähne bis zu 40 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch bis zu einer Versicherungssumme von 2.000 Euro pro Schadenfall. |
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Brillenschäden Erstattet werden die Kosten für Gestelle und Gläser ärztlich verordneter Brillen, Kontaktlinsen und Sportbrillen sowie Hörgeräte bis zum Höchstbetrag von 75 Euro je Schadenfall. |
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Rückbeförderung Erstattet werden die Kosten für die Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen. |
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Überführungskosten Erstattet werden die Überführungskosten einer verstorbenen Person in den Heimatort. |
Heilkosten Erstattet werden die Kosten stationärer Behandlungen bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts (einschließlich Arzneimittel und Fahrten zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus mit den örtlich für Krankentransporte üblichen Beförderungsmitteln). |
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* nach Vorleistung anderer Leistungsträger zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe. |
Antragsformulare und Bedingungen zum Download
Ereignet sich der Unfall oder die akut auftretende Krankheit außerhalb der satzungsgemäßen Tätigkeit für den Verein oder Fachverband, besteht kein Versicherungsschutz.
Darüber hinaus gelten die Ausschlüsse der Unfall- und Krankenversicherung. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Sportler-Zusatzschutz-Bedingungen.
Versicherte Personen sind
- alle aktiven und passiven, dem BLSV gemeldeten Mitglieder des Versicherungsnehmers, sowie nachfolgend auch ohne Mitgliedschaft im Verein;
- alle Funktionäre. Als Funktionäre in diesem Sinne geIten alle Personen, die den satzungsgemäß bestimmten Organen eines BLSV-Mitgliedsvereins oder -Fachverbands angehören sowie Personen, die durch den Vorstand eines BLSV-Vereins oder -Fachverbands ständig oder vorübergehend mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen im Rahmen des Vereins oder Fachverbands beauftragt sind. Ferner Mitglieder von satzungsgemäßen Ausschüssen, auch, soweit sie keine Mitglieder des Vereins sind.
- alle Übungsleiter, Turn- beziehungsweise Sportlehrer und Trainer, ferner Schieds-, Kampf- und Zielrichter;
- alle Beschäftigten, Honorarkräfte, Teilnehmer am „Freiwilligen Sozialen Jahr“ (FSJ) und „Bundesfreiwilligendienst“ (BFD) sowie Praktikanten, die für den Versicherungsnehmer tätig werden;
- alle von versicherten Organisationen zur Durchführung versicherter Veranstaltungen beauftragten Helfer.
Das geht schnell und bequem: Berechnen Sie im ersten Schritt Ihren Beitrag und schließen die Versicherung dann mit Ihren persönlichen Angaben ab.
Klicken Sie auf den Antragsbutton und füllen Sie am Bildschirm oder ausgedruckt das Formular aus. Anschließend senden Sie uns dieses bitte an
ARAG Allgemeine Vers.-AG
40464 Düsseldorf
Vereinbaren Sie einen Termin, digital vor Ort bei Ihnen oder persönlich bei uns im Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. In dem Termin beraten und unterstützen wir sie gerne bei dem Abschluss des Sportler -Zusatzschutzes.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie am Telefon. Den Antrag müssen Sie nur noch unterschrieben an uns zurücksenden.
(089) 693 13 44 30Zahnschäden
Schadenschilderung: Das Vereinsmitglied eines Radsportvereins nimmt an einem Radturnier teil. Während einer Bergab-Fahrt verbremst sich der Radfahrer und stürzt über den Lenker auf den Asphalt. Hierbei zieht er sich Verletzungen an Kinn und Lippen zu und verliert einen Zahn.
Unfallfolgen: Die Erstversorgung erfolgt im örtlichen Krankenhaus und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Im Anschluss daran wird dann die Zahnbehandlung durchgeführt.
Der Geschädigte wählt für den Zahnersatz ein Implantat, weshalb die Gesamt-Kosten in Höhe von 1.205 Euro nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Der Verein hat eine Sportler-Zusatzschutz-Versicherung abgeschlossen. Das verunfallte Vereinsmitglied erhält deshalb einen Kostenzuschuss in Höhe von 482 Euro (= 40% des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 2.000 Euro pro Schadenfall).
Krankenhaustagegeld (KHT)
Schadenschilderung: Während einer Vereinsreise nach Portugal wird ein Vereinsmitglied beim Überqueren eines Zebrastreifens von einem Auto angefahren und verletzt.
Unfallfolgen: Der Geschädigte erleidet folgende Verletzungen:
Multiple Prellungen (Hämatome/Schwellungen)
Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades (Gehirnerschütterung)
Rasanztrauma (z.B. Schädelhalsfraktur oder Schleudertrauma)
evtl. Ruptur des hinteren Kreuzbandes
Der Verunfallte muss für drei Tage stationär in Lissabon ins Krankenhaus und hat Kosten für die Bereitstellung eines Fernsehgeräts und zusätzliche Verpflegung.
Der Verunfallte bekommt pro Tag des stationären Aufenthalts 10 Euro Krankenhaustagegeld als Leistung aus dem Sportversicherungsvertrag. Darüber hinaus hat der Verein eine Sportler-Zusatzschutz-Versicherung abgeschlossen. Der Verunfallte erhält zusätzlich für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts pro Tag 50 Euro (= insgesamt somit 30 Euro + 150 Euro = 180 Euro).
Auslandsreise-Krankenversicherung
Schadenschilderung: Der Trainer einer American-Football-Mannschaft nimmt im Auftrag seines Vereins an einem internationalen Trainer-Lehrgang in Ohio (USA) teil. Während seines einwöchigen Aufenthalts erkrankt er aufgrund verunreinigter Lebensmittel im Hotelrestaurant an einer Salmonellen-Vergiftung.
Schadenabwicklung: Zur Erstversorgung muss der Erkrankte in ein örtliches Krankenhaus gebracht werden.
Bis zur Wiedergenesung vergehen insgesamt 5 Tage.
Der Erkrankte muss vor Ort für die Behandlung 3.400 US-Dollar – umgerechnet ca. 3.000 Euro – bezahlen.
Nach Einreichung der Behandlungsrechnungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt diese 60 % des Rechnungsbetrags.
Der Verein hat eine Sportler-Zusatzschutz-Versicherung abgeschlossen. Der Erkrankte erhält deshalb eine Kostenerstattung in Höhe von 1.200 Euro (= restliche Behandlungskosten).