Vereins-Rechtsschutz für Mitgliedsvereine im Bayerischen Landes-Sportverband e.V.
Jetzt berechnen und abschließen Zur BeratungVoller Einsatz für Ihr Recht.
Immer öfter gibt es Situationen, bei denen Vereine und ihre Mitglieder schnelle kompetente rechtliche Rückendeckung brauchen. Zum Beispiel, wenn Randalierer Ihr Vereinsheim beschädigen und Sie mit Hilfe eines Anwalts Schadensansprüche geltend machen wollen.
Sichern Sie Ihren Verein gegen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits zu einem überschaubaren Beitrag ab.
Was ist neu ab Januar 2022?
Bis zum 31.12.2021 war diese Absicherung in Ihrem Mitgliedsbeitrag beim BLSV enthalten. Seit dem 01.01.2022 müssen Sie einen individuellen Vertrag für Ihren Verein abschließen, wenn Sie diese Leistungen weiterhin absichern wollen.
Mit Bestleistungen für Ihre Interessen
Ihr Verein lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Vor allem Ehrenamtliche und hauptamtliche Vereins- und Vorstandsmitglieder, aber auch andere Funktionsträger im Verein übernehmen Verantwortung.
Der Vereins-Rechtsschutz bietet die Möglichkeit, Ihren Verein sowie Ihre Vereinsmitglieder gegen die hohen Kosten eines Rechtstreits zu schützen.
In Ergänzung zum Erweiterten Straf-Rechtsschutz, der durch die Mitgliedschaft Ihres Vereins im BLSV automatisch besteht, sind bei Abschluss des Vereins-Rechtsschutzes folgende Leistungsarten versichert:
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sowie den
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Diese Leistungsarten stellen gerade für Sportvereine einen erheblichen Mehrwert dar und tragen deshalb zu einer besseren Absicherung Ihres Vereins bei.
Versicherungssummen |
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Europaweit | 1.000.000 € | |
Nur in Deutschland: Vertrags- und Sachenrecht | 75.000 € | |
Für eine Kaution in Europa | 200.000 € | |
Weltweit bis zu einem Jahr Aufenthalt im Ausland | 100.000 € | |
Für eine Kaution weltweit bis zu einem Jahr Aufenthalt im Ausland | 100.000 € |
Während eines Vereinsfestes kommt es zu Handgreiflichkeiten zwischen den Besuchern, wobei auch vereinseigenes Inventar (Stühle, Bänke, Tische, etc.) zerstört werden.
Die herbeigerufene Polizei kann die alkoholisierten Täter identifizieren.
Zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche Ihres Vereins übernimmt die ARAG die Kosten für die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Aufgrund eines Missverständnisses verlängert das zuständige Finanzamt nicht den Freistellungsbescheid des Vereins, so dass dem Verein für ein Jahr rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll.
U.a. wären dann die im vergangenen Jahr vom Verein ausgestellten Spendenbescheinigungen ungültig und die erhaltenen Fördergelder müssten zurückgezahlt werden.
Ihr Verein legt gegen den Bescheid des Finanzamtes Widerspruch ein und es kommt zum Gerichtsverfahren.
Im Rahmen des Vereins-Rechtsschutzes übernimmt die ARAG die Kosten für die rechtliche Wahrnehmung der Interessen Ihres Vereins vor Gericht.
Im Zusammenhang mit vom Verein genutzten Immobilien (z. B. Vereinsheim, Sporthalle, etc.) kommt es gelegentlich zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
Der örtliche Sportverein nutzt die städtische Sporthalle zu Trainings- und Wettkampfzwecken. Auf der Suche nach neuen finanziellen Einnahmequellen entscheidet die Stadt, das bisher eher als symbolisch vom Verein erhobene Nutzungsentgeld deutlich zu erhöhen.
Der Verein ist mit dieser „Mieterhöhung“ nicht einverstanden und nimmt rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch. Es kommt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, deren Kosten sowie die Kosten für die gesetzliche Vergütung des Anwalts, der den Verein vertritt, übernimmt die ARAG.
Der Versicherungsschutz des ARAG Vereins-Rechtsschutzes besteht für die gesetzlichen Vertreter des Vereins, seine Mitglieder und Beschäftigten bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeiten für den Verein.
Ausgenommen sind Berufssportler, Lizenzspieler und Profiabteilungen.
Hier besteht kein Versicherungsschutz
Kein Versicherungsschutz besteht für das Risiko als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern. Ausgenommen davon sind Verträge über die Anmietung von Fahrzeugen für gemeinsame Vereinsfahrten.
Welche Kosten übernehmen wir?
- Anwaltskosten
- Kostenschutz vor inländischen Gerichten
- Kostenschutz vor ausländischen Gerichten
- im Rahmen von Gerichtskosten Zeugenentschädigungen und Sachverständigen- und Gutachterkosten
- Kosten des Gegners, die diesem zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstehen, soweit eine Verpflichtung zur Kostenerstattung besteht
- Kosten einer eigenen oder gegnerischen Nebenklage
- Kosten zur Zahlung einer Kaution (als zinsloses Darlehen)
Aus einer sicheren Deckung planvoll agieren
Benötigt Ihr Verein juristische Unterstützung, weiß jedoch nicht, an wen er sich wenden soll?
Kein Problem. Nutzen Sie dazu die Anwaltssuche der ARAG.
Im Rahmen des ARAG Vereins-Rechtsschutzes übernehmen wir auch – auf Wunsch – die Empfehlung eines erfahrenen Fachanwalts und spezialisierten Rechtsanwalts in Ihrer Nähe.
Die ARAG verfügt dazu über ein deutschlandweites Netzwerk bestehend aus einer Vielzahl von Anwälten, die entsprechend ihrem Fachgebiet gruppiert sind.
Was kostet der Vereins-Rechtsschutz?
Für Vereine gibt es den Vereins-Rechtsschutz bereits
im Jahr. Nutzen Sie dazu gerne unser Antragsformular.
Verbände können diesen Schutz ebenfalls abschließen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sie erreichen uns im Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. Gerne sind wir für Sie da.
Sie haben Fragen zum maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihren Verein?
Wir beraten Sie gerne:
So helfen wir
Bei Abschluss des ARAG Vereins-Rechtsschutzes sorgen wir dafür, dass Ihr Verein sowie Ihre Mitglieder ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und tragen die erforderlichen Kosten.
Wir zahlen die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts, welche sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet. Weiterhin übernehmen wir die Gerichtskosten z. B. für Zeugenentschädigung, Sachverständige und Gutachter. Und sogar Kosten des Gegners, soweit der Verein oder das Vereinsmitglied zu deren Erstattung verpflichtet ist.
Sollten Vereinsmitglieder einmal von einem Strafprozess betroffen sein und zur Abwendung weiterer Strafverfolgungsmaßnahmen die Zahlung einer Kaution erforderlich werden, zahlt die ARAG diese Kaution als zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro.
Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung muss diese Kaution jedoch an die ARAG zurückgezahlt werden.