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Wir sichern Vereine als Reiseveranstalter ab

Für die Veranstalter-Haftpflichtversicherung einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) zahlen Sie je Reiseteilnehmer nur 0,61 € – unabhängig von der Reisedauer.

  • Die vom Gesetzgeber geforderten Sicherungsscheine können Sie unkompliziert beantragen und an die Reiseteilnehmer aushändigen.
  • Bei Bedarf können Sie für Ihre Reiseteilnehmer auch eine Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Auslands-Krankenversicherung abschließen.
  • In Kombination mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung können Sie auch eine Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter abschließen.

Wann braucht mein Verein eine Insolvenzabsicherung für Reisen?

 

Das sagt die Rechtsprechung

Die Gesetzesregelung in § 651 r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besagt, dass Veranstalter von Reisen ihre Reiseteilnehmer auch gegen Insolvenzen des Veranstalters absichern müssen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für kommerziell tätige Reiseveranstalter bzw. Reisebüros, sondern, mit den Ausnahmebestimmungen nach § 651 a (5) BGB, grundsätzlich auch für Vereine und Verbände.
Ausgenommen von der gesetzlichen Regelung sind eintägige Reisen (bis 500 Euro) sowie bei gemeinnützigen Vereinen gelegentliche mehrtägige Reisen für Vereinsmitglieder (begrenzter Personenkreis, maximal zwei Reisen im Jahr).
Reiseveranstalter ist im Sinne des Gesetzes derjenige, der mindestens zwei Einzelleistungen einer Reise zu einem Gesamtpreis zusammenfasst, die nicht von ganz untergeordneter Bedeutung sind.

 

Entscheidungshilfe: In diesen Fällen benötigen Sie eine Insolvenzabsicherung

Infografik: Wann benötigt man eine Insolvenzabsicherung?
 

Das leistet unsere Reiseversicherung

 

Schutz für Ihren Verein

Versicherter Bereich
Leistung
Veranstalter-Haftpflicht

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Reiseveranstalter sowie die persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Verein mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen. Eventuell bereits im Rahmen der Sportversicherung des Landessportbundes / Landessportverbandes bestehende Leistungen werden den vorgenannten Versicherungssummen angerechnet.

Eventuell bereits im Rahmen der Sportversicherung des Landessportbundes / Landessportverbandes bestehende Leistungen werden den vorgenannten Versicherungssummen angerechnet.

für Reisen zu Lande und zu Wasser insgesamt bis zu
5.500.000 Euro für Personenschäden, davon
750.000 Euro für die einzelne Person,
550.000 Euro für Sachschäden,
1.500 Euro für Mietsachschäden

für Flugreisen insgesamt bis zu
6.500.000 Euro für Personenschäden, davon
750.000 Euro für die einzelne Person,
550.000 Euro für Sachschäden,
1.500 Euro für Mietsachschäden
Kautionsversicherung

Die ARAG übernimmt für den Verein als Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden (Bürgschaftsgläubiger) die Bürgschaft gemäß den gesetzlichen Forderungen nach § 651 r BGB für die Erstattung des gezahlten Reisepreises, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Vereins als Reiseveranstalters ausfallen. Mitversichert sind notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Vereins als Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
 

Optional: Schutz für Reiseteilnehmer

Die folgenden Bausteine können Sie einzeln hinzuwählen

Versicherter Bereich
Leistung
Haftpflichtversicherung
bis zu 1.100.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Reiseteilnehmer
Unfallversicherung

Die vereinbarten Versicherungsleistungen stehen je versicherter Person zur Verfügung.

Die Höchstersatzleistung beträgt 1.750.000 Euro je Schadenereignis und für alle Personen.

5.000 Euro für den Todesfall
30.000 Euro für den Invaliditätsfall (Grundsumme)
90.000 Euro für den Invaliditätsfall (Höchstsumme)
10 Euro Krankenhaustagegeld ab 1. Tag
bis zu 3.000 Euro Bergungskosten
Reisegepäckversicherung
1.500 Euro je Reiseteilnehmer
Auslandsreise-Krankenversicherung

Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von 51 Euro.

Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport einer erkrankten Person aus dem Ausland in die Heimat sind mitversichert.

Ersatz der Überführungskosten bis 10.226 Euro.

100 % Kostenerstattung der Aufwendungen für Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten, Medikamente, Kosten für schmerzstillende
Zahnbehandlung, Transportkosten zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare für die Heilbehandlung geeignete
Krankenhaus.
 
Beratung vor Ort

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?

Unsere Ansprechpartenr der Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung

 

Erstkontakt im Schadensfall

Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.

Unsere Rufnummer

 

4 Möglichkeiten die Reiseversicherung abzuschließen

Icon Abschluss online

Online

Das geht schnell und bequem: Berechnen Sie im ersten Schritt Ihren Beitrag und schließen die Versicherung dann mit Ihren persönlichen Angaben ab.

Jetzt Beratung anfragen
Icon Abschluss vor Ort

Vor Ort

Vereinbaren Sie einen Termin in dem für Ihren Landessportbund oder -verband zuständigen Versicherungsbüro. Vor Ort erstellen wir Ihnen dann ein individuelles Angebot für Ihren Verein.

Icon Abschluss postalisch

Postalisch

Lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot per Post zuschicken. Nachdem Sie alles in Ruhe durchgelesen haben, schicken Sie uns die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Icon Abschluss telefonisch

Telefonisch

Gerne erstellen wir Ihnen am Telefon ein Angebot, das wir Ihnen zuschicken. Dieses müssen Sie nur noch unterschrieben an uns zurücksenden.

 

Fragen rund um die Reiseversicherung

Wo bekommt man die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheine?

Bei Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Kautionsversicherung erhält der Veranstalter Bürgschaftserklärungen bzw. Sicherungsscheine, die vor Antritt der Reise an die gemeldeten Teilnehmer ausgehändigt werden müssen.

Wie lange im voraus muss der Antrag auf Reiseversicherung gestellt werden?

Der Antrag sollte rechtzeitig vor Reisebeginn gestellt werden, damit die Sicherungsscheine ausgehändigt werden können. Empfehlung ist 10 Tage vorher.

Sind die Reiseteilnehmer automatisch krankenversichert?

Nein, dieser Schutz ist nicht obligatorisch. Sie können allerdings die Teilnehmer Ihrer Reise versichern und zu Ihrer Reiseversicherung eine Auslandsreise-Krankenversicherung hinzuwählen.

Sind auch mitreisende Familienmitglieder versichert?

Nein, für Nichtmitglieder sollte in jedem Fall eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen werden.

 

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