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Ermöglichen Sie den unbeschwerten Einstieg in die Vereinsmitgliedschaft

Ob Schnuppertraining, Übungsstunden auf Probe, Kursangebote oder Lauftreffs - unsere Zusatzversicherung bietet Nichtmitgliedern Schutz während der aktiven Teilnahme an allen Sportangeboten des Vereins und seiner Abteilungen.

Ihr Verein sorgt für einen unbeschwerten Einstieg in den Sport, indem er Nichtmitglieder mit unserer Zusatzversicherung versichert.

Nichtmitglieder sind während der aktiven Teilnahme an Sportveranstaltungen genauso abgesichert wie Vereinsmitglieder.

Der Beitrag ist nach der Vereinsgröße gestaffelt und gilt jeweils für ein Jahr, so dass der Versicherungsschutz für alle Nichtmitglieder langfristig günstig bleibt.

Der Versicherungsschutz bietet als Jahresvertrag eine pauschale Absicherung für alle Nichtmitglieder, die aktiv an sämtlichen sportlichen Angeboten des Vereins teilnehmen.

 
Zusatzversicherungen für Sportvereine

Warum braucht mein Verein eine Nicht­mitglieder­versicherung?

Der Sportversicherungsvertrag bietet Vereinsmitgliedern eine weitreichende Absicherung. Das Kurs- und Sportangebot richtet sich zur Mitgliedergewinnung jedoch auch an neue Interessenten.
Wer als Nichtmitglied an Sportkursen teilnimmt oder zum Probetraining erscheint, hat keinen Versicherungsschutz. Dies gilt übrigens auch für sogenannte Schnupperkurs-Teilnehmer. Die Nichtmitgliederversicherung bietet dem Verein einen „sicheren“ Mehrwert bei der Gewinnung neuer potenzieller Mitglieder. Diese sind im Umfang der Sportversicherung bei der aktiven Teilnahme an Sportangeboten des Vereins versichert, einschließlich Rückweg. Wenn eine Mitgliedschaft vereinbart wird, besteht ab dem Zeitpunkt automatisch Versicherungsschutz über die Sportversicherung. Als Mitglied ist dann auch der Hinweg zum Vereinssport versichert.

 

Die Leistungen der Nichtmitgliederversicherung im Detail

Nichtmitglieder sind während der aktiven Teilnahme an Sportveranstaltungen genauso abgesichert wie Vereinsmitglieder. Dies gilt für folgende Versicherungsbereiche:

Haftpflicht

Wir schützen Ihre aktiv teilnehmenden Nichtmitglieder vor Schadenersatzansprüchen.

Unfall

Wir versichern Unfälle Ihrer aktiv teilnehmenden Nichtmitglieder.

Rechtsschutz

Wir schützen das Recht Ihrer aktiv teilnehmenden Nichtmitglieder.

Kranken­versicherung

(wenn im Umfang der
Sportversicherung enthalten)

Wir ersetzen zusätzliche Leistungen als Ergänzung
zu Ihrer Krankenversicherung und
bieten bei Auslandsveranstaltungen
erweiterten Schutz.

 

So umfangreich versichern wir Nichtmitglieder


Versicherungsschutz für Nichtmitglieder*
Bei der aktiven Teilnahme – inklusive Rückweg – im Rahmen der für den Verein gültigen Sportversicherung

* Die Leistungen richten sich nach dem jeweils gültigen Rahmenvertrag des Landessportverbandes.
Leistungen der Unfallversicherung
Invaliditätsleistung
Einmalleistung im Invaliditätsfall
Todesfallleistung
Bei Unfall-Tod oder plötzlichem Zusammenbruch auf der Sportstätte
Unfall-Zusatzleistungen
Wie zum Beispiel Reha-Management für Schwerverletzte
Leistungen der Haftpflichtversicherung
Haftpflicht-Schutz bei Personen- und Sachschäden
Stellt die Nichtmitglieder von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Haftpflicht-Schutz bei Mietsachschäden
Gilt insbesondere für die fahrlässige Beschädigung der Sporthalle
Rechtsschutzversicherung
Schadenersatz-Rechtsschutz
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Nichtmitglieder wegen erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer nicht-verkehrsrechtlichen Vorschrift des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie der fahrlässigen Verletzung einer nicht-verkehrsrechtlichen Vorschrift des Strafrechtes

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 
Beratung vor Ort

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?

Unsere Ansprechpartner in den Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung.

 

Erstkontakt im Schadensfall

Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.

Unsere Rufnummer

 

4 Möglichkeiten die Nichtmitgliederversicherung abzuschließen

Icon Abschluss online

Online

Das geht schnell und bequem: Berechnen Sie im ersten Schritt Ihren Beitrag und schließen die Versicherung dann mit Ihren persönlichen Angaben ab.

Jetzt Beratung anfragen
Icon Abschluss vor Ort

Vor Ort

Vereinbaren Sie einen Termin in dem für Ihren Landessportbund oder -verband zuständigen Versicherungsbüro. Vor Ort erstellen wir Ihnen dann ein individuelles Angebot für Ihren Verein.

Icon Abschluss postalisch

Postalisch

Lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot per Post zuschicken. Nachdem Sie alles in Ruhe durchgelesen haben, schicken Sie uns die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Jetzt Beratung anfragen
Icon Abschluss telefonisch

Telefonisch

Gerne erstellen wir Ihnen am Telefon ein Angebot, das wir Ihnen zuschicken. Dieses müssen Sie nur noch unterschrieben an uns zurücksenden.

 

Fragen rund um die Nichtmitgliederversicherung

Bei welchen Aktivitäten gilt die Nichtmitgliederversicherung?

Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied den gleichen Versicherungsschutz wie die Vereinsmitglieder. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages. Hierzu zählt eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben zudem einen Krankenschutz vereinbart.

Welche Leistungen gelten in der Nichtmitgliederversicherung?

Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied den gleichen Versicherungsschutz wie die Vereinsmitglieder. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages. Hierzu zählt eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben zudem einen Krankenschutz vereinbart.

Müssen die Veranstaltungen und die Nichtmitglieder bei der ARAG angemeldet werden?

Nein, der Verein muss keine Anmeldung der Nichtmitglieder vornehmen. Die Nichtmitgliederversicherung unterstützt den Verein bei der Absicherung seiner potenziellen Mitglieder von morgen - neue Mitgliedschaften werden dann dem LSB/LSV gemeldet.

Wie berechnet sich der Beitrag?

Der Beitrag wird in Abhängigkeit der Vereinsgröße erhoben. Grundlage ist die Anzahl der Mitglieder des Vereins.

Ist ein Verein verpflichtet, sporttreibende Nichtmitglieder zu versichern?

Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

Welche Vorteile bietet die Nichtmitgliederversicherung dem Verein?

Der Verein kann mit einem "sicheren" Einstieg in den Vereinssport werben. Zudem hat der Verein die Sicherheit, dass bei einem von einem Nichtmitglied verursachten Schaden (z. B. an der gemieteten Sporthalle) auch Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Nur rund 2/3 der Bundesbürger haben eine Privathaftpflicht.

Können Kurse auch einzeln versichert werden?

Das Angebot ist pauschal und somit kostengünstig ausgelegt. Eine Absicherung einzelner Personen ist nicht vorgesehen.

Besteht Versicherungsschutz, wenn das Sportangebot nicht auf dem Vereinsgelände stattfindet?

Der Schutz umfasst grundsätzlich das Sportangebot des Vereins, losgelöst vom Austragungsort.

Sind auch Sportaktivitäten ausgenommen?

Kein Versicherungsschutz besteht für teilnehmende Nichtmitglieder bei Maßnahmen im Rehabilitations-Sport und Funktionstraining auf Grundlage des § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX (Verordnung 56).
Der Versicherungsschutz kann gesondert abgeschlossen werden.

 

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