Nichtmitgliederversicherung für Probetrainings
Offene Türen, sicherer Einstieg.
Erleichtern Sie Gästen und Nichtmitgliedern den Einstieg.
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Ermöglichen Sie den unbeschwerten Einstieg in die Vereinsmitgliedschaft
Ob Schnuppertraining, Übungsstunden auf Probe, Kursangebote oder Lauftreffs - unsere Zusatzversicherung bietet Nichtmitgliedern Schutz während der aktiven Teilnahme an allen Sportangeboten des Vereins und seiner Abteilungen.
- Ihr Verein sorgt für einen unbeschwerten Einstieg in den Sport, indem er Nichtmitglieder mit unserer Zusatzversicherung versichert.
- Nichtmitglieder sind während der aktiven Teilnahme an Sportveranstaltungen genauso abgesichert wie Vereinsmitglieder.
- Der Beitrag ist nach der Vereinsgröße gestaffelt und gilt jeweils für ein Jahr, so dass der Versicherungsschutz für alle Nichtmitglieder langfristig günstig bleibt.
- Der Versicherungsschutz bietet als Jahresvertrag eine pauschale Absicherung für alle Nichtmitglieder, die aktiv an sämtlichen sportlichen Angeboten des Vereins teilnehmen.
Warum braucht mein Verein eine Nichtmitgliederversicherung?
Die Leistungen der Nichtmitgliederversicherung im Detail
Nichtmitglieder sind während der aktiven Teilnahme an Sportveranstaltungen genauso abgesichert wie Vereinsmitglieder. Dies gilt für folgende Versicherungsbereiche:
So umfangreich versichern wir Nichtmitglieder
Versicherungsschutz für Nichtmitglieder Bei der aktiven Teilnahme - inklusive Rückweg Im Rahmen der für den Verein gültigen Sportversicherung
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Leistungen der Unfallversicherung |
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Invaliditätsleistung Die Invaliditätsleistung ist gestaffelt und wird anteilig ab einem Invaliditätsgrad von 20% erbracht. Invaliditäts-Grundsumme 41.000 Euro, Invaliditäts-Höchstleistung 205.000 Euro
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Todesfallleistung bei Unfall-Tod oder plötzlichem Zusammenbruch auf der Sportstätte |
• 2.500 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
• 5.000 Euro für Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr • 7.500 Euro für Nichtverheiratete ab dem vollendetem 18. Lebensjahr • 10.500 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz unabhängig vom Alter Die Summe erhöht sich um 2.000 Euro je unterhaltsberechtigtes Kind. |
Unfall-Zusatzleistungen u. a. Reha-Management, Krankenhaus-Tagegeld, Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie Nachhilfestunden |
Reha-Management für Schwerverletzte ab einem Invaliditätsgrad von 50%. Das Reha-Management besteht aus medizinischer Rehabilitation, beruflichem, sozialem und Pflege-Management.
Krankenhaus-Tagegeld 10 Euro je Tag Serviceleistungen wie Such-, Rettungs- und Bergungskosten 5.000 Euro Nachhilfestunden je 5 Euro, max. 500 Euro je Versicherungsfall |
Haftpflicht-Schutz bei Personen- und Sachschäden Stellt die Nichtmitglieder von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
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bis zu 15 Mio. € Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis pauschal 15.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
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Haftpflicht-Schutz bei Mietsachschäden gilt insbesondere für die fahrlässige Beschädigung der Sporthalle |
bis zu 500.000 € Innerhalb der pauschalen Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sind mitversichert:
• 500.000 Euro für Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen) • 50.000 Euro für Mietsachschäden an fremden, sonstigen beweglichen Sachen (z. B. Sportgeräten) Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an fremden Zelten und deren Einrichtungen. |
Erweiterter Straf-Rechtsschutz bei der Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen als auch vorsätzlich begehbaren Vergehens (z.B. bei Ermittlungen wegen Beleidigung und über Nachrede oder bei Ermittlungen gegen Betrug) |
Versicherungssumme je Rechtsschutzfall 500.000 € Die Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro je Rechtschutzfall entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerkanwaltes.
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Kontakt und Schadensmeldung
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Ansprechpartner in den Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Berater vor OrtErstkontakt im Schadensfall
Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei Ihrem Sportversicherungsbüro melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.
Noch Fragen zur Nichtmitgliederversicherung?
Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied den gleichen Versicherungsschutz wie die Vereinsmitglieder. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages. Hierzu zählt eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben zudem einen Krankenschutz vereinbart.
Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied den gleichen Versicherungsschutz wie die Vereinsmitglieder. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages. Hierzu zählt eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben zudem einen Krankenschutz vereinbart.
Nein, der Verein muss keine Anmeldung der Nichtmitglieder vornehmen. Die Nichtmitgliederversicherung unterstützt den Verein bei der Absicherung seiner potenziellen Mitglieder von morgen - neue Mitgliedschaften werden dann dem LSB/LSV gemeldet.
Der Beitrag wird in Abhängigkeit der Vereinsgröße erhoben. Grundlage ist die Anzahl der Mitglieder des Vereins.
Der Verein kann mit einem "sicheren" Einstieg in den Vereinssport werben. Zudem hat der Verein die Sicherheit, dass bei einem von einem Nichtmitglied verursachten Schaden (z. B. an der gemieteten Sporthalle) auch Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Nur rund 2/3 der Bundesbürger haben eine Privathaftpflicht.
Das Angebot ist pauschal und somit kostengünstig ausgelegt. Eine Absicherung einzelner Personen ist nicht vorgesehen.
Der Schutz umfasst grundsätzlich das Sportangebot des Vereins, losgelöst vom Austragungsort.
Kein Versicherungsschutz besteht für teilnehmende Nichtmitglieder bei Maßnahmen im Rehabilitations-Sport und Funktionstraining auf Grundlage des § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX (Verordnung 56). Der Versicherungsschutz kann gesondert abgeschlossen werden.
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Jeder Verein ist besonders. Daher gestalten wir unseren Versicherungsschutz auch ganz flexibel und schneiden ihn exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Sportvereins zu.
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TÜV Saarland
6/2023
Unser ARAG Schaden-Service bekommt vom TÜV Saarland das Kundenurteil „Sehr gut“. Erfahren Sie mehr in der Übersicht unserer Auszeichnungen.