Nichtmitgliederversicherung für Probetrainings
Erleichtern Sie Gästen und Nichtmitgliedern den Einstieg
Jetzt Beitrag berechnen Zur BeratungWarum braucht mein Verein eine Nichtmitgliederversicherung?
Der Sportversicherungsvertrag bietet Vereinsmitgliedern eine weitreichende Absicherung. Das Kurs- und Sportangebot richtet sich zur Mitgliedergewinnung jedoch auch an neue Interessenten.
Wer als Nichtmitglied an Sportkursen teilnimmt oder zum Probetraining erscheint, hat keinen Versicherungsschutz. Dies gilt übrigens auch für sogenannte Schnupperkurs-Teilnehmer. Die Nichtmitgliederversicherung bietet dem Verein einen „sicheren“ Mehrwert bei der Gewinnung neuer potenzieller Mitglieder. Diese sind im Umfang der Sportversicherung bei der aktiven Teilnahme an Sportangeboten des Vereins versichert, einschließlich Rückweg. Wenn eine Mitgliedschaft vereinbart wird, besteht ab dem Zeitpunkt automatisch Versicherungsschutz über die Sportversicherung. Als Mitglied ist dann auch der Hinweg zum Vereinssport versichert.
So umfangreich versichern wir Nichtmitglieder
Versicherungsschutz für Nichtmitglieder* Bei der aktiven Teilnahme – inklusive Rückweg – im Rahmen der für den Verein gültigen Sportversicherung * Die Leistungen richten sich nach dem jeweils gültigen Rahmenvertrag des Landessportverbandes. |
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Leistungen der Unfallversicherung | |
Invaliditätsleistung Einmalleistung im Invaliditätsfall |
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Todesfallleistung Bei Unfall-Tod oder plötzlichem Zusammenbruch auf der Sportstätte |
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Unfall-Zusatzleistungen Wie zum Beispiel Reha-Management für Schwerverletzte |
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Leistungen der Haftpflichtversicherung | |
Haftpflicht-Schutz bei Personen- und Sachschäden Stellt die Nichtmitglieder von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche. |
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Haftpflicht-Schutz bei Mietsachschäden Gilt insbesondere für die fahrlässige Beschädigung der Sporthalle |
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Rechtsschutzversicherung | |
Schadenersatz-Rechtsschutz Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Nichtmitglieder wegen erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
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Straf-Rechtsschutz Für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer nicht-verkehrsrechtlichen Vorschrift des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie der fahrlässigen Verletzung einer nicht-verkehrsrechtlichen Vorschrift des Strafrechtes |
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Ansprechpartner in den Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Erstkontakt im Schadensfall
Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.
Unsere Rufnummer
Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied den gleichen Versicherungsschutz wie die Vereinsmitglieder. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages. Hierzu zählt eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben zudem einen Krankenschutz vereinbart.
Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied den gleichen Versicherungsschutz wie die Vereinsmitglieder. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages. Hierzu zählt eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben zudem einen Krankenschutz vereinbart.
Nein, der Verein muss keine Anmeldung der Nichtmitglieder vornehmen. Die Nichtmitgliederversicherung unterstützt den Verein bei der Absicherung seiner potenziellen Mitglieder von morgen - neue Mitgliedschaften werden dann dem LSB/LSV gemeldet.
Der Verein kann mit einem "sicheren" Einstieg in den Vereinssport werben. Zudem hat der Verein die Sicherheit, dass bei einem von einem Nichtmitglied verursachten Schaden (z. B. an der gemieteten Sporthalle) auch Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Nur rund 2/3 der Bundesbürger haben eine Privathaftpflicht.