D&O-Versicherung
Der spezielle Haftungs-Schutz für Vereinsführung und Funktionäre
Jetzt Beitrag berechnen Zur BeratungGut abgesichert in verantwortungsvoller Tätigkeit
Als Vorstand eines eingetragenen Vereins haften Sie für Vermögensschäden unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Verein oder Dritten – dies eventuell sogar gesamtschuldnerisch, d. h. auch für ein Verschulden Ihres Vorstandskollegen. Deshalb liegt es in Ihrem, aber auch im Interesse des Vereins / Verbands, Sie mit der D&O-Versicherung bei möglichen Fehlern zu schützen.
Die D&O-Versicherung sichert Sie als Entscheidungsträger im Verein oder Verband gegen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen ab.
Ihr Privatvermögen wird bei Schadenersatzforderungen nicht angetastet, die D&O-Versicherung schützt so Ihre berufliche und private Existenz.
Schließen Sie die D&O-Versicherung zusammen mit unserer Vermögensschadenhaftpflicht ab, sichern Sie sich umfassenden Schutz mit Preisvorteil!
Wählen Sie aus drei verschiedenen Versicherungssummen von 125.000 Euro, 250.000 Euro und 500.000 Euro
- Der Vorstand versäumt es, öffentliche Mittel zu beantragen.
- Zweckgebundene Spendengelder werden falsch verwendet, sie müssen zurückgezahlt werden.
- Mitglieder verlangen vom Vorstand Schadenersatz, weil er für den Verein langfristige Mietverträge zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen hat.
- Der Anbau des Vereinshauses überschreitet wesentlich die von der Mitgliederversammlung genehmigten Kosten.
- Dem Verein wird die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil er rechtliche Rahmenbedingungen nicht eingehalten hat, Steuervorteile und Subventionen entfallen.
Versicherter Bereich |
Leistung |
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Versicherungsleistung im Schadenfall |
Wahlweise EUR 125.000, EUR 250.000 oder EUR 500.000 im Versicherungsjahr |
Schutz des Privatvermögens der Organe
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, die sie in ihrer Eigenschaft begangen hat, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Mitversichert ist die operative Tätigkeit der versicherten Organe. |
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Versicherte Personen
Versicherte Personen sind ehemalige, gegenwärtige oder zukünftige Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsleitung, des Kuratoriums, des Präsidiums, des Aufsichtsrates, des Verwaltungsrates oder des Beirates sowie deren Stellvertreter des Versicherungsnehmers oder seiner Tochterunternehmen. |
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Erweiterter Vermögensschadenbegriff
Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einschließlich der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 823 l BGB) sind mitversichert. |
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Zusatzleistung Reputationsschäden
Im Zusammenhang mit einem Schadenfall kann das Ansehen der versicherten Personen geschädigt werden. Wenn dies aufgrund von Medienberichten oder anderer öffentlich zugänglicher Informationen Dritter nachweislich droht oder nachweislich entstanden ist, sind in Abstimmung mit dem Versicherer die Kosten für das Honorar eines externen Public Relations Berater versichert. Diese Kosten sind insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt. |
bis 10 % der Versicherungssumme |
Zusatzleistung Organisationsrechtsschutz
Droht dem Verein durch erstmalige schriftliche Mitteilung einer Behörde die vollständige Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff, 63 AO bezüglich der laufenden Besteuerung, werden die Kosten der Verteidigung bei einem schützenswerten Interesse bis EUR 50.000 übernommen. |
bis EUR 50.000 |
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Ansprechpartner der Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung
Erstkontakt im Schadensfall
Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.
Unsere Rufnummer
Die D&O-Versicherung ist der persönliche Schutz für Vorstand, Geschäftsführer und andere Funktionsträger. Diesen speziellen Versicherungsschutz können Sie in Kombination mit der Vermögensschadenhaftpflicht auf den gesamten Verein erweitern.
Vorteile von D&O-Schutz mit Vermögensschadenhaftpflicht
- Vorstand und Geschäftsführer sind persönlich gegen Schadenersatzansprüche geschützt
- Alle Funktionsträger sind versichert, vom Vorstand über Abteilungsleiter bis zum Hausmeister
- Fehler in der Vereinsarbeit werden finanziell für den Verein/Verband und den Verantwortlichen aufgefangen
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