D&O-Versicherung
Verantwortung tragen, Risiko abgeben.
Der spezielle Haftungs-Schutz für Vereinsführung und Funktionäre
Jetzt Beitrag berechnen Beraten lassen
Gut abgesichert in verantwortungsvoller Tätigkeit
Als Vorstand eines eingetragenen Vereins haften Sie für Vermögensschäden unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Verein oder Dritten – dies eventuell sogar gesamtschuldnerisch, d. h. auch für ein Verschulden Ihres Vorstandskollegen. Deshalb liegt es in Ihrem, aber auch im Interesse des Vereins/Verbands, Sie mit der D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) bei möglichen Fehlern zu schützen.
Das macht die D&O-Versicherung aus
Versicherungsschutz ergänzen und Preisvorteil sichern
Die D&O-Versicherung ist der persönliche Schutz für Vorstand, Geschäftsführer und andere Funktionsträger. Schließen Sie die D&O-Versicherung zusammen mit unserer Vermögensschadenhaftpflicht ab, sichern Sie sich umfassenden Schutz mit Preisvorteil.
Das leistet unsere D&O-Versicherung
Versicherungsleistung im Schadenfall |
Wahlweise 125.000, 250.000 oder 500.000 Euro im Versicherungsjahr |
---|---|
Schutz des Privatvermögens der Organe Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, die sie in ihrer Eigenschaft begangen hat, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Mitversichert ist die operative Tätigkeit der versicherten Organe.
|
|
Versicherte Personen Versicherte Personen sind ehemalige, gegenwärtige oder zukünftige Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsleitung, des Kuratoriums, des Präsidiums, des Aufsichtsrates, des Verwaltungsrates oder des Beirates sowie deren Stellvertreter des Versicherungsnehmers oder seiner Tochterunternehmen.
|
|
Erweiterter Vermögensschadenbegriff Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einschließlich der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 823 l BGB) sind mitversichert.
|
|
Zusatzleistung Reputationsschäden Im Zusammenhang mit einem Schadenfall kann das Ansehen der versicherten Personen geschädigt werden. Wenn dies aufgrund von Medienberichten oder anderer öffentlich zugänglicher Informationen Dritter nachweislich droht oder nachweislich entstanden ist, sind in Abstimmung mit dem Versicherer die Kosten für das Honorar eines externen Public Relations Berater versichert. Diese Kosten sind insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
|
bis 10 % der Versicherungssumme |
Zusatzleistung Organisationsrechtsschutz Droht dem Verein durch erstmalige schriftliche Mitteilung einer Behörde die vollständige Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff, 63 AO bezüglich der laufenden Besteuerung, werden die Kosten der Verteidigung bei einem schützenswerten Interesse bis 50.000 Euro übernommen.
|
bis 50.000 Euro |
In diesen Fällen hilft die D&O-Versicherung
- Der Vorstand versäumt es, öffentliche Mittel zu beantragen.
- Zweckgebundene Spendengelder werden falsch verwendet, sie müssen zurückgezahlt werden.
- Mitglieder verlangen vom Vorstand Schadensersatz, weil er für den Verein langfristige Mietverträge zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen hat.
- Der Anbau des Vereinshauses überschreitet wesentlich die von der Mitgliederversammlung genehmigten Kosten.
- Dem Verein wird die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil er rechtliche Rahmenbedingungen nicht eingehalten hat, Steuervorteile und Subventionen entfallen.
Darum zur ARAG – dem Sportversicherer Nr. 1 in Deutschland
Noch Fragen zur D&O-Versicherung?
Online
Das geht schnell und bequem: Berechnen Sie im ersten Schritt Ihren Beitrag und schließen die Versicherung dann mit Ihren persönlichen Angaben ab.
Online abschließen Jetzt Beratung anfragenVor Ort
Vereinbaren Sie einen Termin in dem für Ihren Landessportbund oder -verband zuständigen Versicherungsbüro. Vor Ort erstellen wir Ihnen dann ein individuelles Angebot für Ihren Verein.
Büro findenPer Post
Lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot per Post zuschicken. Nachdem Sie alles in Ruhe durchgelesen haben, schicken Sie uns die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Angebot anfordernTelefonisch
Rufen Sie uns einfach an. Gerne erstellen wir Ihnen am Telefon ein Angebot, das wir Ihnen zuschicken. Dieses müssen Sie nur noch unterschrieben an uns zurücksenden.
Büro findenWenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.
0211 963 1977
Sie haben weitere Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Ansprechpartner in den Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden und Landessportverbänden stehen Ihnen gern zur Verfügung.