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Auf den Punkt

 
  • Wenn für Wettkämpfe Spielerinnen oder Spieler fehlen, kann man sich Hilfe bei anderen Vereinen holen und eine Spielgemeinschaft gründen.
  • Spielgemeinschaften muss man beim zuständigen Sportverband beantragen und genehmigen lassen.
  • Eine Spielgemeinschaft ist rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
  • Halten Sie bei einer Kooperation Ihre Absprachen zu Laufzeit, Verantwortlichkeiten, Finanzierung und Ausrüstung immer schriftlich fest.
 
 

Gemeinsam stark: Spielgemeinschaften zwischen Vereinen erfolgreich aufbauen

Wenn Spielerinnen oder Spieler fehlen, um im Wettkampf etwas zu erreichen, kann man sich Hilfe holen. Dazu müssen Vereine nicht direkt fusionieren. Die Lösung: eine Spielgemeinschaft. So können beispielsweise zwei „ausgedünnte“ Volleyballmannschaften zusammenfinden. Die Aktiven trainieren zusammen, treten gemeinsam bei Wettkämpfen und Turnieren an, bleiben jedoch Mitglieder in ihren jeweiligen Vereinen. Man arbeitet also nur in Teilbereichen zusammen.

Die Vorteile einer Spielgemeinschaft liegen auf der Hand: Man kann alles verdoppeln oder ergänzen, was in den eigenen Reihen fehlt: Talent, Stärke, Motivation und Teamgeist. Damit diese sportliche Kooperation gelingt, müssen Vereine auf dem Weg zum Erfolg noch ein paar Hürden nehmen. Hier sind die zentralen Punkte in einer Checkliste.

Recherchieren Sie bei Ihrem Verband, ob Sie eine Spielgemeinschaft bilden dürfen. Manchmal sind nur bestimmte Altersklassen oder Ligen zugelassen. Die Vorgaben zur Spielgemeinschaftsbildung finden Sie beispielsweise in den Spiel- oder Wettkampfordnungen.

Suchen Sie einen Verein, mit dem Sie kooperieren möchten, und vereinbaren Sie Ihre Kooperation schriftlich. Die Kooperationsvereinbarung kann Ihre Absprachen über diese Themen enthalten: Laufzeit der Spielgemeinschaft, Verantwortlichkeiten und Organisation wie Trainingsorte sowie Trainer und Betreuer, Ausrüstung und Trikots mit Kostenaufteilung und Aufbewahrung, Verwaltung der Mitglieder (Welcher Verein meldet die Spieler?).

Beantragen Sie die Bildung Ihrer Spielgemeinschaft beim zuständigen Sportverband und lassen Sie sie dort genehmigen. Melden Sie die Spieler und Trainer und klären, ob diese vielleicht neue Lizenzen oder Spielerpässe benötigen.

Finden Sie einen Namen für Ihre neue Spielerinnen- oder Spieler-Konstellation. Auch ein zu beiden Vereinen passendes Logo wäre denkbar.

Planen Sie die Finanzierung der Spielgemeinschaft. Wer trägt welche Kosten? Wer kann welche Sponsoren aktivieren oder mit bestehenden verhandeln? Wer beantragt welche Fördermittel?

Informieren Sie Ihre Vereinsmitglieder transparent über die Bildung der Spielgemeinschaft. Auch die Kommunikation nach außen über Ihre Website, den Newsletter oder Social Media ist denkbar.

Regeln Sie bereits bei der Gründung der Spielgemeinschaft, wie diese aufgelöst werden kann, beispielsweise, wenn ein Verein kein Interesse mehr hat oder Spielerinnen und Spieler fehlen. Auch hier muss der Verband wieder einbezogen werden.

Prüfen Sie, ob die bestehende Vereinsversicherung die Spielgemeinschaft abdeckt oder eine Zusatzversicherung erforderlich ist. Hier helfen unsere Profis in den Versicherungsbüros der ARAG Sportversicherung Ihnen gerne mit Rat und Tat.

Vertrauen Sie auf die ARAG Sportversicherung

Wir stehen Vereinen zur Seite und sichern Ihnen rechtlichen Schutz, wenn es drauf ankommt. So können Sie sich aufs Wesentliche konzentrieren und Ihren Sportverein voranbringen.

 

Was Sie bei der Gründung einer Spielgemeinschaft beachten müssen

Eine Spielgemeinschaft ist rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Zwei oder mehr Vereine schließen als Gesellschafter einen Vertrag über ihre Zusammenarbeit. Die GbR hat einen Geschäftsführer. Oft sind dies die Abteilungsleitenden der beteiligten Vereine.

Spielgemeinschaften als GbR können nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Sie dürfen daher als solche keine Spenden annehmen und können auch keine Steuerfreibeträge für Übungsleitende und Trainer oder Trainerinnen nutzen.

 
 

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