Sorgenfreies Engagement: So sind Übungsleitende abgesichert
Wenn Trainerinnen oder Trainer sich bei ihrer Vereinsarbeit verletzen oder für vermeintliche Fehler haften sollen: Dann sind das Fälle für die ARAG Sportversicherung.
08.05.2024 • 2 min Lesezeit
Trainerinnen, Trainer und Übungsleitende sind im organisierten Sport unverzichtbar. Wie schön, dass immer noch viele Freiwillige trotz einiger Hürden diese verantwortungsvollen und anspruchsvollen Aufgaben übernehmen. Sie müssen sich aus- und weiterbilden, können für ihre Fehler haftbar gemacht werden und üben ihre Tätigkeit in ihrer Freizeit aus. Dafür leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft und können stolz auf ihr ehrenamtliches Engagement sein.
Gut geschützt: Unfall- und Haftpflichtversicherung für Übungsleitende
Übungsleiterinnen und Übungsleiter genießen den vollen Umfang der Sportversicherung. Diese greift, wenn sie einen Unfall erleiden, oder wenn man ihnen vorwirft, dass sie einen Schaden verursacht haben.
Wenn sich Sportlerinnen oder Sportler verletzen, richtet sich der Vorwurf schnell gegen die Übungsleitenden, dass sie eine Hilfestellung nicht vorschriftsmäßig ausgeübt, eine Übung falsch erklärt oder ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.
Die ARAG Sportversicherung stärkt den Übungsleitenden in solchen Fällen den Rücken. Sie prüft den Schadensersatzanspruch, befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche – nötigenfalls auch gerichtlich – ab. Übungsleitende können ganz entspannt bleiben: Sie werden von der ARAG von den Schadensersatzansprüchen freigestellt.
Wie sind Übungsleitende in Kitas und offenen Ganztagsschulen versichert?
Viele Vereine verfügen über Kooperationsverträge mit Kitas oder Schulen, um eine Betreuung in der offenen Ganztagsschule (OGS) sicherzustellen. Hier können sie Schülerinnen und Schüler für den Sport begeistern. Und die haben einen Riesen-Spaß an der Extra-Bewegung. Für den Verein sind solche Kooperationen perfekte Möglichkeiten, die Sportarten den Schülern näher zu bringen und hierdurch auch neue Mitglieder zu gewinnen.
Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die Kinder in der offenen Ganztagsschule sportlich unterstützen, sind nicht unmittelbar für den Verein tätig. Die ARAG Sportversicherung versichert von Vereinen delegierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter auch bei ihren Tätigkeiten in Kitas oder offenen Ganztagsschulen. Der Versicherungsschutz besteht also nicht nur beim Vereinstraining, sondern auch, wenn die Betreuung in den Räumen des Kooperationspartners in Schulen oder Kindertagesstätten stattfindet.
Geschützt auch unterwegs zum Einsatzort
Gut zu wissen: Sogar der Weg zu und von der Tätigkeit ist für Übungsleitende mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine vom Landessportbund/Landessportverband geförderte oder unterstützte schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen Verein und Kooperationspartner vorliegt.
Was ist, wenn Übungsleitende keine Vereinsmitglieder sind?
Auch Personen, die nicht Mitglied in einem Verein sind, können als Übungsleitende für einen Verein tätig werden. Für den Versicherungsschutz ist dies unproblematisch, denn der Sportversicherungsvertrag besteht auch ausdrücklich dann, wenn der Übungsleiter oder die Übungsleiterin kein Vereinsmitglied ist. Der Vereinsvorstand ist also nicht gezwungen, Übungsleitende – neben ihrer eigentlichen Übungsleitertätigkeit – auch zusätzlich noch für eine Vereinsmitgliedschaft zu gewinnen.
Den genauen Umfang der Sportversicherung Ihres Landessportbunds oder Landessportverbands finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Versicherungsbüros.
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