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Auf den Punkt

 
  • Rehasport ist für Vereine ideal, um das Angebot zu erweitern, bestehende Mitglieder zu halten und neue zu gewinnen.
  • Die Voraussetzungen für Rehasport im Verein sind ausreichend Platz, speziell lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter und die Mitgliedschaft in einem Behindertensportverband.
  • Rehabilitationssport wird pünktlich zu 100 Prozent von der Krankenkasse bezahlt.
 

Vorteile von Rehasport für Vereine

Rehabilitationssport, besser bekannt als Rehasport, soll Menschen, die von körperlicher Behinderung bedroht sind, wieder dauerhaft ins Arbeitsleben und die Gesellschaft integrieren. Für Vereine eröffnet dies ganz neue Möglichkeiten. Denn: Die medizinische Rehabilitation ist ein zusätzliches Angebot für bestehende Mitglieder und gleichzeitig eine Chance, neue Mitglieder zu gewinnen. Neben der Eingliederung in Beruf und Alltag sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem gesunden Lebensstil motiviert werden und auch dazu weiterhin regelmäßig Sport zu treiben – am besten gleich in Ihrem Verein.

Rehasport im Verein ist besonders sinnvoll, denn:

  • Vereine können soziale und psychische Stabilität geben
  • Vereine erreichen ganz neue Zielgruppen
  • Teilnehmende werden anschließend dauerhafte Mitglieder
  • Beiträge werden zuverlässig von den Krankenkassen gezahlt

Gut zu wissen: Rehasport und Funktionstraining ist nicht dasselbe. Rehasport fördert Ausdauer, Kraft und Koordination über einen längeren Zeitraum, meist durch Gymnastik oder Bewegungsspiele. Funktionstraining behandelt eher organische Erkrankungen und Probleme bestimmter Körperpartien über einen kürzeren Zeitraum.

 

Welche Voraussetzungen muss ein Verein erfüllen, um Rehasport anbieten zu können?

Um Rehasport-Anbieter zu werden, muss Ihr Verein zuerst die vier folgenden formalen Voraussetzungen erfüllen:

 
  1. Passende Räume mit mindestens 5 m² Platz pro Rehasportlerin oder Rehasportler
  2. Qualifizierte Trainerinnen und Trainer mit einer gültigen Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport
  3. Ärztin oder Arzt als Ansprechpartner für Fragen von Teilnehmenden oder Übungsleitenden
  4. Mitgliedschaft in einem Behindertensportverband bzw. Landesverband des DBS
 

Ausbildung zum Rehasport-Übungsleiter

Nur Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit gültiger Lizenz dürfen Rehasport-Gruppen anleiten und ihre Leistung mit den Kostenträgern abrechnen. Voraussetzung für die Spezialisierung ist die Grundlagenausbildung Block 10. Erst nach erfolgreicher Kursteilnahme bzw. Anerkennung erfolgt die Spezialisierung.

Bei der Ausbildung zum Rehasport-Übungsleiter können Lizenzen in sechs verschiedenen Profilen erlangt werden:

  • Orthopädie
  • Sensorik
  • Innere Medizin
  • Geistige Behinderung
  • Neurologie
  • Psychiatrie

Das Profil „Innere Medizin“ umfasst 120 Lerneinheiten. Alle anderen Profilblöcke müssen mit 90 Lerneinheiten à 45 Minuten abgelegt werden. Eine verkürzte Ausbildung ist mit bestimmten Vorqualifikationen wie einer Ausbildung zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeuten bzw. zur Fitnesstrainerin oder zum Fitnesstrainer mit B-Lizenz möglich.

Nach Abschluss der Ausbildung zum Rehasport-Übungsleiter muss die Ausstellung der Lizenz beim zuständigen Fachverband beantragt werden. Diese ist vier Jahre gültig und kann danach durch eine Fortbildung im Umfang von 15 Lerneinheiten verlängert werden.

 

Anerkennung eines Sportvereins als Rehasport-Anbieter

Um offizieller Rehasport-Anbieter zu sein und mit Kostenträgern abrechnen zu können, muss Ihr Verein zertifiziert sein. Im sogenannten Anerkennungsverfahren werden die vorgegebenen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Übungsleiter-Lizenz, ärztliche Betreuung etc.) überprüft. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die entsprechende Stelle ein Anerkennungszertifikat aus – entweder der Landesverband des DBS, Rehasport Deutschland e. V. oder DVGS. In Bayern erfolgt die Zertifizierung ausschließlich über die Arbeitsgemeinschaft Rehasport (ARGE Rehasport).

 

Passgenauer Versicherungsschutz für Ihren Sportverein

Bei der Absicherung von Vereinen überzeugen wir als Deutschlands größter Sportversicherer mit über 50 Jahren Erfahrung und mehr als 21 Millionen Versicherten in Vereinen und Verbänden.

Von Trainern und Übungsleitern über Team- oder Nichtmitglieder bis hin zu Inventar und Gruppenreisen: Wir sorgen für Rückhalt im Verein. So können Sie sich aufs Wesentliche konzentrieren und Ihren Sportverein voranbringen.

Welche Arten von Rehasport gibt es?

Rehasport kann sehr vielseitig sein. Das Angebot kann von klassischem Sport bis zu gezielten bewegungstherapeutischen Aktivitäten reichen. Auch Entspannungsübungen oder Gebrauchstraining für technische Hilfen zählen zum Rehabilitationssport. Die jeweiligen Maßnahmen sind abhängig von den Vorerkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen der Teilnehmer.

 

Rollstuhlsportarten

Hier kann der Umgang mit dem Rollstuhl geübt und perfektioniert werden. Beliebte Beispiele sind unter anderem Rollstuhlbasketball, -badminton, -tischtennis oder verschiedene Sportarten speziell für Nutzer von elektrischen Rollstühlen, wie E-Hockey.

 

Wassersport

Die schonende Bewegung im Wasser vereinfacht die Übungen und schafft gleichzeitig eine entspannende Atmosphäre. Hier sind beispielsweise Aqua-Gymnastik aber auch Wasserball beliebte Angebote.

 

Gymnastik

Dieser vielseitige Begriff enthält viele spezialisierte Übungen, wie beispielsweise Wirbelsäulen-, Muskelaufbau- oder Koordinationsgymnastik. Auch Elemente aus Yoga, Qigong, Pilates oder Tai Chi können integriert werden.

 

Sport bei psychischen Erkrankungen

Rehabilitierend wirkt Sport auch für psychische Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen, Angstzustände, Suchterkrankungen oder ADHS. Hier profitieren Teilnehmende von einer Stärkung des Selbstbewusstseins und einer Verbesserung der Körperwahrnehmung.

 

Wer kann Rehasport in Anspruch nehmen?

Rehasport richtet sich an Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die sowohl körperlicher als auch psychischer Natur sein können. Egal, ob beispielsweise in Folge eines Unfalls, einer Erkrankung oder Operationen: Rehasport hat immer das Ziel, die Gesundheit, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden der Betroffenen zu verbessern.

Hier einige beispielhafte Personengruppen, die Rehasport in Anspruch nehmen:

  • Menschen mit körperlichen Behinderungen können ihre Beweglichkeit und Kraft steigern, um ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu verbessern.
  • Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen kann Rehasport dazu führen, dass Symptome gelindert werden und sich gleichzeitig die körperliche Fitness verbessert.
  • Personen, die unter anhaltenden Schmerzen leiden, können Muskeln stärken und ihre Flexibilität verbessern. Das kann Schmerzen lindern und die Beweglichkeit erhöhen.
  • Nach einer Operation können die richtigen Reha-Übungen die Wundheilung beschleunigen und sowohl die Muskulatur wiederaufbauen als auch die Funktion von Gelenken rehabilitieren.
  • Ältere Menschen können ihre körperliche Fitness verbessern und die Abhängigkeit von Pflegeleistungen reduzieren, um ihre Selbstständigkeit im Alter zu erhalten.

Es gibt auch Menschen, die Rehasport machen, um bestimmte Ziele zu erreichen, beispielsweise die Vorbereitung auf eine Sportart oder eine bestimmte Aktivität.

Gut zu wissen: Rehasportlerinnen und Rehasportler haben stets Anspruch auf kostenloses Gruppentraining. Ihr Verein darf keine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraussetzen. Meist entscheiden sich Teilnehmer nach dem Rehasport selbst für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft.

 

Wer verschreibt Rehasport?

Rehasport wird in der Regel von einer Ärztin, einem Arzt, einer Therapeutin oder einem Therapeuten verschrieben. Dies kann zum Beispiel ein Allgemeinmediziner, Orthopäde, Neurologe, Kardiologe, Onkologe, Sportmediziner oder ein anderer Spezialist sein, je nach individueller Situation der Patientin oder des Patienten. Zunächst wird medizinisch untersucht, ob und welcher Rehasport für die Patientin oder den Patienten geeignet ist. Anschließend wird dann eine Verordnung für Rehasport verschrieben.

 

Wie oft kann man Rehasport beantragen?

Für gewöhnlich stellen Ärztinnen und Ärzte Rehasport einmalig aus. Eine solche Verordnung gilt dann, je nach Diagnose, für 6 bis 24 Monate. Sollten die verfolgten Ziele des Rehasports in dem verordneten Zeitraum nicht erreicht werden, kommt es in der Regel zu einer Folgeverordnung. Das Ziel ist, dass Sie als Verein den Rehasport-Teilnehmenden so fit machen, dass sie oder er die Übungen selbstständig zu Hause durchführen kann. Enthusiastische Übungsleiter und Trainer sowie ein angenehmes Vereinsleben führen oft auch dazu, dass vormalige „Patienten“ nach der ärztlichen Verschreibung zu aktiven, privaten Mitgliedern des Vereins werden.

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme des Rehasports vom Versicherer und dem Tarif ab. Die Kosten für ärztlich verordneten Rehasport bei gesetzlich Krankenversicherten werden zu 100 Prozent von der Krankenkasse übernommen. Je nach Einzelfall kann der Rehasport auch von der Renten- oder Unfallversicherung übernommen werden.

In drei Schritten zur Kostenübernahme:

  1. Möglichkeiten von Rehabilitationssport mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprechen.
  2. Verordnung der Krankenkasse übergeben und Kostenübernahme bestätigen lassen.
  3. Geeigneten Anbieter bzw. Verein finden und mit dem Rehasport beginnen

Neben der Rehasport-Verordnung füllen Ärztin oder Arzt auch das Formular 56 aus. Das Formular 56 ist der Reha-Antrag bei Krankenkassen, die den Rehasport und die Kostenübernahme letztlich genehmigen müssen. Die Vergütungssätze unterscheiden sich je nach zuständigem Landesverband in der Höhe.

 

Wie Vereine Rehasport abrechnen

Vereine, die Rehasport anbieten, rechnen in der Regel direkt mit den Krankenkassen bzw. den verantwortlichen Versicherungen ab. Der Sportverein erhält vom entsprechenden Kostenträger eine Vergütung, die sich je nach Leistung, Bundesland und Versicherer unterscheidet. Festgelegt sind die Tarife, die von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt werden, in den aktuellen Vergütungssätzen. Informieren Sie sich hierzu beim zuständigen Landesfachverband.

Um die Kosten für den Rehasport abrechnen zu können, benötigen Vereine die von der Ärztin oder vom Arzt des Teilnehmenden ausgestellte Verordnung für Rehabilitationssport. Bei einer Kostenübernahmen der gesetzlichen Krankenkasse handelt es sich um Formular 56. Falls die Kosten für den Rehasport von der Rentenversicherung übernommen werden, muss dies mit Formular G850 bestätigt werden. Überprüfen Sie diese Unterlagen unbedingt auf Vollständigkeit, Fristeinhaltung und Korrektheit.

Zusätzlich wird für die Abrechnung eine Teilnahmebescheinigung benötigt. Jede Teilnahme muss mit dem entsprechenden Datum und Unterschriften des Teilnehmenden und des Übungsleiters bestätigt werden. Darauf sollten Übungsleitende, Trainerinnen und Trainer bei jeder Trainingseinheit aufmerksam machen.

Anders werden die Rehasport-Leistungen für Privatpatientinnen und Privatpatienten abgerechnet, da diese die entstehenden Kosten zunächst selbst tragen und diese eigenverantwortlich beim Versicherer geltend machen. Vereine werden also direkt vom Teilnehmenden vergütet. Grundlage hierfür ist ein im Vorfeld abgeschlossener Behandlungsvertrag, indem Leistungen und Kosten vereinbart werden.

 
 

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