
Gut geplant ist halb gereist: Praxistipps für Ihren Vereinstrip
14.04.2025
Gepäck weg, Knie verletzt – und trotzdem entspannt dank Versicherung
Sportreisen, organisiert vom Verein, sind immer eine Win-Win-Situation: Mitglieder profitieren von einzigartigen Erlebnissen und sportlicher Weiterentwicklung, während der Sportverein seine Attraktivität steigert und den Teamgeist fördert. Mit den richtigen Versicherungen im Gepäck kann die Vereinsreise unbeschwert geplant, durchgeführt und genossen werden.
Gut, dass der Sportverein aus München sich bestens vorbereitet hatte, denn so konnten zwei Ereignisse die Reisefreude beim letzten Mallorca-Trip nicht trüben. Einem Teilnehmer wurde während der Wanderreise auf der Baleareninsel das komplette Gepäck – Koffer und Rucksack – gestohlen. Ein weiterer Reiseteilnehmer knickte um, verdrehte sich sein Kniegelenk und musste vor Ort noch ins Krankenhaus.
So half die ARAG
Der gepäcklose Wanderer erhielt von der ARAG Sportversicherung einen Wertersatz für sein gestohlenes Reisegepäck aus der für die Reise zusätzlich abgeschlossenen Versicherung. Der verletzte Wanderer bekam seine Kosten für den Arztbesuch auf der spanischen Insel zu hundert Prozent erstattet. Für den sich anschließenden stationären Krankenhausaufenthalt erhielt er von der Unfallversicherung ein Krankenhaustagegeld sowie eine Invaliditätsleistung für die auf Dauer verbleibende Funktionsbeeinträchtigung seines Beins.
So bereiten Sie sich am besten auf Vereinsreisen vor
Gerade bei Reisen sollte die Absicherung Ihres Vereins und der Mitreisenden an erster Stelle stehen.
Wenn Sie zum Reiseveranstalter werden
Ihr Sportverein wird zum Reiseveranstalter, wenn er selbst oder mit Hilfe Dritter (beispielsweise eines Busunternehmens oder eines Hotels, deren Leistungen auf eigene Rechnung eingekauft werden) eine Reise im Sinn des § 651 a BGB durchführt.
Nach § 651 r BGB und § 651 t BGB müssen Reiseteilnehmer gegen eine mögliche Insolvenz des Veranstalters abgesichert werden. Ausgenommen sind davon nur gemeinnützige Vereine, die eintägige Vereinsreisen bis 500 Euro organisieren oder maximal zweimal im Jahr mehrtägige Reisen für Vereinsmitglieder mit begrenzter Personenzahl veranstalten.
Falls es sich bei Ihrer Vereinsreise um eine Pauschalreise handelt, für die im Vorfeld Reisekosten von den Teilnehmenden bezahlt werden, sind Sie verpflichtet, eine Insolvenzversicherung für Vereinsreisen abzuschließen. Als Reiseveranstalter haben Sie die Pflicht, Reisesicherungsscheine auszuhändigen. Der Reisesicherungsschein dient dem Schutz der Reisenden vor der Insolvenzgefahr des Reiseveranstalters. Die Reisesicherungsscheine der ARAG erhalten Sie bei den Mitarbeitenden der jeweiligen Versicherungsbüros bei Ihrem Landessportbund oder Landessportverband vor Ort.
Wer haftet, wenn unterwegs etwas passiert?
Die Sportversicherungsverträge decken das Haftungsrisiko ab, wenn etwas passiert, und bieten Versicherungsschutz, falls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Es gibt spezielle Reiseversicherungen für Vereine, die verschiedene Versicherungsleistungen kombinieren. So können Sie die Reisesicherungsscheine gleich zusammen mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschließen.
Wie man Teilnehmende absichert
Bieten Sie Ihren Reiseteilnehmern einen persönlichen Versicherungsschutz an. Denken Sie an folgende Schadenfälle: Wer trägt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport einer erkrankten Person aus dem Ausland in die Heimat? Wer zahlt für gestohlenes Reisegepäck oder Sportausrüstung? Wer zahlt, wenn ein Reiseteilnehmer stürzt und dabei einen fremden geparkten Pkw beschädigt? Im Ausland fallen ambulante oder stationäre Behandlungskosten an. Wer zahlt?
Hierfür können Sie eine Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Auslandskrankenversicherung, die den Rücktransport mitversichert, abschließen. Denken Sie auch an mitreisende Nichtmitglieder, beispielsweise Familienmitglieder oder Helfer. Hier ist die Nichtmitgliederversicherung ideal – nicht nur unterwegs.