Im August auf der Außenalster: Drei Ruderinnen eines Hamburger Rudervereins trainieren. Gleichzeitig kommen etliche Segelboote von einer Regatta zurück und stauen sich vor dem Anleger eines Segelvereins. Im Kreuzungsverkehr gilt jetzt „rechts vor links“ wie im Straßenverkehr: Nicht in den Kurs eines anderen Boots fahren, das an Steuerbord ist, sondern warten oder wieder nach Steuerbord ausweichen. Dabei ist es erforderlich, dem anderen Boot die eigene Absicht rechtzeitig durch laute Zurufe zu signalisieren.
Obwohl die Ruderinnen versuchen, langsam durch die zahlreichen Segelboote hindurchzufahren, kommt es zum Crash. Das Segelboot eines Segelvereins kommt von rechts. Die Ruderinnen versuchen noch, ihr Ruderboot zu stoppen, was nicht gelingt. Eine Kollision mit dem Segelboot ist unvermeidlich. Zum Glück entsteht nur ein Sachschaden.
So ging es weiter
Nach dem Zusammenstoß tauschten die Ruderinnen und Segler die Namen ihrer Vereine aus, um sich wegen des entstandenen Schadens gegenseitig kontaktieren zu können. Die Ruderfrauen informierten ihren Vereinsvorsitzenden über die Kollision und den am Segelboot verursachten Schaden an der Bordwand. Der Vereinsvorsitzende füllte abends die Online-Schadenmeldung aus und telefonierte direkt am nächsten Morgen mit den Mitarbeitenden des Versicherungsbüros beim LSB/LSV.
So half die ARAG
Als Fotos, Kostenvoranschlag und eine Schadenschilderung des Segelvereins vorlagen, gab die ARAG diesem nach Prüfung aller Unterlagen eine schriftliche Reparaturfreigabe in Höhe von 2.200 Euro. Die Reparatur des Segelboots erfolgte. Der Segelverein reichte anschließend die Reparaturkostenrechnung ein und die ARAG zahlte noch im September den Rechnungsbetrag aus.
Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins?
Hier geht es direkt zu Ihrem Versicherungsbüro