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12.09.2024

Ist ein Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt einer Fahrgemeinschaft versichert?

Ein Tennisclub in Düsseldorf hatte beschlossen, seinen Tennisplatz mit einem neuen Bodenbelag aufzuwerten, um künftig auch höherklassige Turniere veranstalten zu können. Genau diesen Belag hatte ein befreundeter Münsteraner Verein kurz zuvor einbauen lassen und lud nun ein, den neuen Boden mit einem Trainingsspiel zu testen.

So beschlossen die vier Düsseldorfer Vorstandsmitglieder, gemeinsam nach Münster zu fahren. Im Van des Schriftführers K. war für alle vier Reisenden ausreichend Platz, sodass sie eine Fahrgemeinschaft bilden konnten. Sie trafen sich für die gemeinsame Abfahrt direkt am Vereinsheim. Auf dem Weg zum Treffpunkt kam der 1. Vorsitzende aufgrund eigener Unachtsamkeit mit seinem Pkw von der Straße ab und touchierte leicht ein Verkehrsschild. An seinem Fahrzeug entstand ein Sachschaden. Er rief die Polizei an und meldete den Unfall; anschließend fotografierte er die Unfallstelle und sein Fahrzeug und bat seinen Vereinskameraden, ihn an der Unfallstelle abzuholen, um die Fahrt nach Münster anzutreten.

Am Tag nach der Rückkehr aus Münster nahm der 1. Vorsitzende Kontakt mit dem Versicherungsbüro beim LSB/LSV auf. Die Mitarbeitenden konnten ihm sagen, dass Versicherungsschutz für den Sachschaden an seinem Pkw im Rahmen der Kfz-Zusatzversicherung besteht. Wäre er selbst verletzt worden, hätten ihm Leistungen der Sport-Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrags zugestanden. Denn die Sportversicherung deckt nicht nur Sportunfälle bei der reinen Sportausübung ab, sondern versichert auch Versicherungsfälle auf dem direkten Weg zu und von den versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten. Fahrten, die in diesem Rahmen der Bildung von Fahrgemeinschaften der Vereinsmitglieder dienen, fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz, auch wenn dadurch der direkte Weg verlassen wird.

Glück gehabt! Der Austausch und das Probetraining in Münster waren vielversprechend im Hinblick auf einen neuen Tennisbodenbelag. Der Vereinsvorsitzende bekam seinen Fahrzeugschaden ersetzt; glücklicherweise hatte er sich nicht verletzt.

 

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