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21.08.2024

Vorsicht vor Wühlmausfallen!

Sportplätze liegen häufig in ländlichen bewaldeten Umgebungen. Wühlmäuse fühlen sich dort wohl und graben unterirdische Gänge. Die dadurch entstehenden länglichen flachen Erdhaufen weisen ebenso wie die ovalen Tunneleingänge auf Wühlmäuse hin. Am schlimmsten ist es im Frühjahr, wenn der Schnee schmilzt. Dann sind die freigelegten Gänge der Wühlmäuse an der Oberfläche sichtbar. Eine Unbespielbarkeit des Sportplatzes ist die Folge und umfangreiche Rasenreparaturarbeiten werden notwendig. Um das zu vermeiden, versuchen viele Vereine mit Wühlmausfallen vorzubeugen. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie der Fall eines Sportvereins zeigt, der die lästigen Nager mit sogenannten selbstschießenden Fallen zu bekämpfen versuchte.

 

Wenn der Schuss nach hinten losgeht

Der Verein hatte gegen die Wühlmausplage einige Fallen vor die Gänge der Nagetiere verbaut. Ein 14-jähriger Vereinsfußballer – unterwegs zum Training – sah auf dem Zuweg zum Sportplatz einen metallischen Gegenstand schimmern und hob ihn nichtsahnend auf. Es war eine Wühlmausfalle. Mit lautem Knall löste sich ein Schuss und traf den jungen Sportler an der linken Hand. Er zog sich eine offene Fleischwunde zu.

Der Trainer und die Vereinskameraden wurden durch den Lärm auf die Situation aufmerksam. Schnell kamen sie dem Verletzen zu Hilfe, riefen einen Krankenwagen und die Eltern herbei. Damit war die ärztliche Versorgung und persönliche Betreuung durch die Eltern veranlasst.

Der Sportverein meldete das Ereignis gemeinsam mit den Eltern dem Versicherungsbüro beim Landessportbund bzw. Landessportverband zur Sport-Unfallversicherung.

 

So hilft die ARAG

Der junge Fußballer hatte Glück im Unglück: Er wurde nur leicht verletzt. Bei schweren Verletzungen erbringt die ARAG die vertraglich vereinbarten Leistungen der Sport-Unfallversicherung. Das können beispielsweise Zahlungen in Höhe des jeweiligen Invaliditätsgrades sein oder die Übernahme von Kosten für ein Reha-Management.

Denkbar ist auch, dass der geschädigte Sportler oder einer seiner Sozialversicherungsträger (wie beispielsweise die Krankenkasse) gegenüber dem Sportverein oder einem seiner Vereinsverantwortlichen, der die Fallen ausgelegt hatte, Schadensersatzansprüche erhebt. Dafür ist dann die Sport-Haftpflichtversicherung zuständig. Diese prüft die erhobenen Schadensersatzansprüche und befriedigt berechtigte Ansprüche oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Und beachte: Es gibt auch ungefährliche natürliche Hausmittel aus Omas Zeiten, um Wühlmäuse zu vertreiben.

 

Sie möchten wissen, welche Leistungen versicherten Mitgliedern bei Unfällen zustehen? Fragen Sie gerne unsere Profis.

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