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18.07.2024

Unglück beim Gleitschirmspringen: Tragischer Absturz

Herrlich, die Welt frei aus der Höhe zu sehen. Die Mitglieder eines Drachen- und Gleitschirmflugvereins sind besonders im Frühjahr und Sommer aktiv. So trafen sich einige Vereinsmitglieder im Mai auf einem der Höhenflugstartplätze im Fluggebiet ihres Vereins. Alles war gut vorbereitet und sorgfältig geprüft ging es an den Start.

Unmittelbar nach dem Start eines Vereinsmitglieds klappte eine Seite seines Gleitschirms ein. Grund hierfür war eine starke Turbulenz. Von oben wirkte diese auf eine Flügelseite ein, so dass es zu dem seitlichen Einklappen des Schirms kam. In der Folge stürzte der Paraglider aus sechs bis acht Metern Höhe ab und verletzte sich mit mehreren Wirbelbrüchen schwer.

Nach dem sofortigen Notruf der anderen Vereinskollegen wurde der Verletzte in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht und dort ärztlich versorgt.

 

Wie ging es weiter?

Am Abend meldete der Vereinsvorsitzende den Unfall per E-Mail dem zuständigen Versicherungsbüro seines LSB/LSV. Die Mitarbeitenden des Versicherungsbüros kontaktierten ihn direkt telefonisch und gaben ihm Auskunft über die vertraglichen Leistungen der Sport-Unfallversicherung. Sie baten auch um die Übersendung einer formellen Schadenmeldung.

Als die Kontaktdaten des Verletzten bekannt waren, informierten die Mitarbeitenden des Versicherungsbüros ihn schriftlich über die vertraglich vereinbarten Leistungen der Sport-Unfallversicherung. Zugleich baten sie ihn um die Zusendung ärztlicher Unterlagen, um die Leistungen erbringen zu können.

 

So half die ARAG

Der verletzte Gleitschirm-Pilot erhielt ein Krankenhaustagegeld und wird aufgrund der Schwere seiner Verletzungen die in der Unfallversicherung stets versicherte Invaliditätsleistung gemäß der ärztlichen Begutachtungen erhalten.

Sie möchten wissen, welche Leistungen versicherten Mitgliedern bei Unfällen zustehen? Fragen Sie gerne unsere Profis.

 

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