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21.05.2024

Die Schaukel und der Stein des Anstoßes

Die Eltern spielten Tennis; ihre Kinder vergnügten sich auf dem kleinen Spielplatzgelände des Tennisvereins direkt neben der Vereinsgaststätte mit ihrer großen Außenterrasse.

 

Was passierte?

Die achtjährige Tennisspielerin M. wartete nach ihrem absolvierten Training mit weiteren Kindern auf dem Spielplatz auf ihre Eltern. M. setzte sich in eine Nestschaukel und schwang hin und her. Zeit und Langeweile flogen nur so dahin. Als ihre Mutter rief, bewegte sich die kleine Luftpiratin in der Schaukel nach vorne. Sie bremste mit ihrem Fuß ab und stieß dabei gegen einen Stein, der unterhalb der Schaukel aus dem Boden herausragte. Die schmerzhafte, aber zum Glück harmlose Folge: eine Hautabschürfung nahe des Sprunggelenks. Die Mutter kümmerte sich sofort um M. Sie säuberte ihre Wunde und versorgte sie mit einem Pflaster.

M. hatte war zwar nur eine oberflächliche Hautabschürfung erlitten, die gut ausheilen würde. Dennoch meldeten die Eltern den Unfall rein vorsorglich der Sportversicherung des Vereins.
In der Folge stand der Unfall auf der Agenda der nächsten Vorstandssitzung. Die Vorstandsmitglieder des Tennisvereins fragten sich, wie und in welchem Umfang sie versichert sind, wenn sich ein Kind schwerer verletzen würde und möglicherweise sogar Schadensersatz oder ein Schmerzensgeld vom Verein gefordert würde.

 

Wie ist der Sportverein bei Unfällen auf dem eigenen Spielplatz versichert?

Der Schriftführer kümmerte sich und fragte bei den Mitarbeitenden des Versicherungsbüros beim LSB/LSV nach. Er erhielt kurze Zeit später die Mitteilung, dass der Verein im Rahmen der Sport-Haftpflichtversicherung geschützt ist. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertrags umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht der Vereine für Spielplätze, wenn diese dem üblichen und gewöhnlichen Vereinsbetrieb dienen.

Zudem erhielten die Vorstandsmitglieder des Tennisvereins die Auskunft, dass ihre Vereinsmitglieder auch bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Spielplatzes im Rahmen der Sport-Unfallversicherung versichert sind.

Wie aber ist ein Verein haftpflichtversichert, der einen öffentlichen Spielplatz betreibt, der für jedermann rund um die Uhr zugänglich ist? Erkundigen Sie sich hierzu bei den Mitarbeitenden Ihres jeweiligen Versicherungsbüros beim LSB/LSV. Erste Informationen finden Sie auch in unserem ausführlichen Artikel „Rechtliches zum Spielplatz: Alles zu Bau, Sicherheit, Verkehrssicherungspflicht und Haftung“.

 

Sie haben Fragen oder benötigen eine Schadenmeldung? Rufen Sie unsere Mitarbeitenden im Versicherungsbüro Ihres LSB/LSV an.

Hier geht es zu Ihrem Versicherungsbüro:

 

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