22.04.2024
Ausgebremst vom Einfahrtstor zum Sportplatz:
Wer zahlt die Delle im Auto?
Ehrenamtliche Platzwartinnen und Platzwarte oder Spielleiterinnen und Spielleiter im Fußball kümmern sich meist mit großem Engagement und Hingabe um die Sportplatzpflege. Da ist es ärgerlich, wenn ihnen dabei ein Nachteil entsteht.
An einem Samstagmittag fuhr der Vereinsvorsitzende eines Fußballvereins mit seinem Pkw zum Sportplatz, um zwei Stunden vor Beginn des Fußballspiels der 1. Herren-Mannschaft die Umkleidekabinen zu öffnen und den Sportplatz auf Bespielbarkeit anzuschauen.
Unvorhergesehen und genau in dem Moment, als er mit seinem Pkw auf das Vereinsgelände einbog, schwang das geöffnete und nicht ausreichend gesicherte Einfahrtstor auf und stieß gegen die rechte Fahrzeugseite. An dieser entstanden Dellen, Schrammen und Lackkratzer.
Schaden melden leicht gemacht
Der geschädigte Vorsitzende konnte gelassen bleiben; schließlich hatte sein Verein eine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz abgeschlossen. Er fotografierte direkt an Ort und Stelle das Einfahrtstor samt den Beschädigungen an seinem Pkw. Nach dem Fußballspiel füllte er online eine Schadenmeldung aus und mailte sie mit den Fotos an das zuständige Versicherungsbüro.
So half die ARAG
Die Mitarbeitenden des Versicherungsbüros beim LSB/LSV nahmen mit dem Vereinsvorsitzenden Kontakt auf und baten ihn insbesondere um Zusendung eines Kostenvoranschlags über die schadenbedingten Reparaturkosten.
Als dieser vorlag, bestätigte ein von der ARAG beauftragter Sachverständiger die Schadenhöhe des Kostenvoranschlags und die ARAG gab anschließend dem Fahrzeugeigentümer die Reparaturkosten frei.
Sie haben Fragen zur Kfz-Zusatzversicherung, zum Abschluss dieser Zusatzversicherung oder benötigen eine Schadenmeldung? Rufen Sie unsere Mitarbeitenden im Versicherungsbüro Ihres LSB/LSV an.
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