22.11.2023
Vier Tipps, um Schäden an Hallenböden zu verhindern
Viele Sport-, Chor- und Karnevalsvereine nutzen fremde Sporthallen für ihre Veranstaltungen. Mancher Hallenboden wird dabei arg strapaziert und teilweise sogar beschädigt. Die Schäden müssen dann behoben werden und die Kosten liegen häufig im vier- und fünfstelligen Bereich.
Konfetti: kleine Ursache, großer Schaden
Die kleinen Papierschnipsel können auf Hallenböden eine Menge Ärger machen. Im Zusammenwirken mit Flüssigkeiten dringt die Farbe in die Oberfläche des Bodens ein und verbindet sich mit ihr. Eine solche Beschädigung ist dann möglicherweise nur durch einen Austausch des kompletten Hallenbodens zu beheben. Daher also: Möglichst auf Konfetti verzichten oder – wenn der Konfettiregen unverzichtbar ist – das Konfetti sofort aufkehren.
Wenn das Klebeband zu sehr am Hallenboden haftet
Zum Fixieren von Kabeln oder Markieren von Spielflächen oder Gehbereichen ist es oft erforderlich, Klebeband auf dem Hallenboden aufzubringen. Prüfen Sie vor dem Aufbringen des Klebebands, ob es überhaupt für den jeweiligen Hallenboden geeignet ist. Lässt es sich rückstandslos entfernen oder entstehen unschöne Rückstände auf dem Boden? Gravierende Schäden können auch bei der Entfernung der Klebebänder oder des Klebers entstehen. Eine professionelle Reinigung des Hallenbodens oder seine Neuverlegung kann die teure Folge sein.
Ballharz – klebrig für den Boden und manchmal verboten
Ähnlich wie beim Klebeband verhält es sich mit Haftmitteln, wie beispielsweise Ballharz. Zum besseren Grip verwenden Handballspieler dies häufig – auch entgegen der vom Halleneigentümer ausgesprochenen Verbote. Unser Rat: Im Anschluss an eine Ballharzentfernung sollte der Boden noch mit einem Wischpflegeprodukt eingepflegt werden, um die korrekte Rutschhemmung wieder herzustellen. Idealerweise wird auf den Einsatz von Ballharzen verzichtet.
Damit beim Putzen nichts schief geht
Der bekannte Satz „Viele Dinge gehen nicht beim Gebrauch, sondern beim Putzen kaputt“ gilt auch für Hallenböden, wenn Sie ein falsches Reinigungsmittel benutzen oder es falsch verwenden. Erkundigen Sie sich am besten beim Hallenwart, der hier Erfahrung hat, ehe Sie den Boden wischen.
Ein Fall aus der Praxis:
Ein Sportverein stellte auf einem nicht beschichteten Linoleumbelag eines Hallenbodens braun-gelbe Farbflecken auf der Oberfläche, insbesondere vor dem Handballtor fest. War es Ballharz oder unsachgemäße Reinigung?
Der Sachverständige führte dazu aus, dass diese Farbpigmente dann entstehen, wenn die Reinigungslösung pur oder nur wenig verdünnt aufgetragen wird. Nicht entferntes Ballharz hinterlässt eher schwarze Rückstände. Eine Verseifung zeigt sich in der charakteristischen gelblichen Verfärbung. Man kann sie vermeiden, indem man die Reinigungslösung im Mischungsverhältnis anwendet, das der Hersteller angibt (pH-Wert > 10).
Eine Beschädigung kann auch die Folge von zu langer Einwirkzeit sein. Oder wenn die Lösung austrocknet und anschließend durch Feuchtigkeit reaktiviert wird und so nachwirkt. Eine Verstärkung dieses Effekts tritt durch intensives Scheuern mit sogenannten abrasiven Reinigungsschwämmen ein. Putzen oder scheuern Sie mit einem harten Reinigungsschwamm, lösen sich Farbpigmente aus dem Belag. In der Folge kommt es zu einer unumkehrbaren dauerhaften Oberflächenveränderung. Der Belag wird rau und damit anfälliger für Neuverschmutzung.
Tipp: Nehmen Sie die Unterhaltsreinigungsarbeiten mit einem Reinigungsautomaten mit einem weichen Schwamm vor, um zu starke mechanische Einwirkungen auf den Boden zu vermeiden.
Wie hilft die ARAG?
Die Aufgabe der ARAG als Haftpflichtversicherer ist es, unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter abzuwehren und bei berechtigten Schadensersatzansprüchen den Versicherungsnehmer hiervon freizustellen.
Schadensersatzansprüche sind beispielsweise dann begründet, wenn der Verein seine Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzt hat. Dies prüft die ARAG sehr häufig, in dem sie Sachverständige hinzuzieht, die die Sorgfaltspflichten benennen und die Schadenursachen aufzeigen.
Bitte beachten: Um sich vor Schäden an Hallenböden in vereins- oder verbandseigenen Sporthallen zu schützen, brauchen Sie eine gesonderte Sachversicherung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.