15.03.2023
Mit dem Auto für den Verein unterwegs
Jedes Jahr stehen im Herbst und auch im Frühjahr Instandsetzungsarbeiten auf dem vereinseigenen Grundstück des Segelvereins im schleswig-holsteinischen K. auf dem Programm.
In der Vorstandssitzung rief der Vereinsvorsitzende dazu auf, das Vereinsgelände für die nächste Segelsaison fit und sauber zu machen. Die Bootsstege sollten auf Beschädigungen geprüft, die Bäume und Sträucher auf dem Vereinsgelände geschnitten und die beschädigten Ziegel auf dem Dach des Vereinsheims ausgewechselt werden.
Am folgenden Samstag trafen sich einige Vereinsmitglieder zwischen 10.00 und 14.00 Uhr, um diese Arbeiten durchzuführen.
Auf dem Weg zu diesem Termin machte Vereinsmitglied H. mit seinem PKW einen Zwischenstopp bei einer Verleihfirma für Gartengeräte, um dort die vorreservierte Heckenschere abzuholen. Als H. auf dem Parkplatz rückwärts aus seiner Parklücke fuhr, übersah er einen Poller und stieß mit der Stoßstange seines Autos dagegen. Laut der Werkstatt, die H. am Nachmittag aufsuchte, wurde die Stoßstange dabei so stark beschädigt, dass sie ausgetauscht werden muss.
Wie half die ARAG?
Glücklicherweise hatte der Segelverein die ARAG Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz für Sportvereine abgeschlossen, in der auch Unfallschäden an Fahrzeugen versichert sind, die im Auftrag des Vereins eingesetzt werden.
So war es hier: H. war im Auftrag seines Segelvereins mit seinem PKW zu einer vom Verein offiziell angesetzten Instandsetzungsarbeit unterwegs. Auch der kurze Zwischenaufenthalt zu Vereinszwecken unterbrach den direkten Weg zum Vereinsgelände nicht.
Der Vorsitzende des Segelvereins und der Fahrzeugeigentümer füllten gemeinsam eine Schadenmeldung aus.
Direkt am Montagmorgen nahm H. telefonisch mit dem Versicherungsbüro beim Landessportbund/ Landessportverband Kontakt auf und besprach die weitere Abwicklung. H. reichte einen Kostenvoranschlag und Fotos ein.
Die ARAG gab anschließend das Angebot frei. H. ließ sein Fahrzeug reparieren und reichte die Reparaturkostenrechnung für den Austausch der Stoßstange beim Versicherungsbüro ein. Dort wurde der Schaden reguliert.
Zwei Fragen und Antworten zur
ARAG Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz
Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz abgeschlossen. Sind alle Fahrzeuge versichert, mit denen Übungsleiter, Funktionäre oder Eltern Sportler transportieren?
In der ARAG Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz sind alle privaten Personenkraftwagen (Pkw), Krafträder und deren Anhänger versichert, die von Mitgliedern für Fahrten zur Beförderung (auch Selbstbeförderung) zu und von versicherten Veranstaltungen genutzt werden. Wichtig ist, dass die Personen im Auftrag des Vereins oder Verbands unterwegs sind. Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf den Verband oder Verein zugelassen oder geleast sind, sowie gewerbliche Fahrzeuge.
Kann der Verein die Kfz-Zusatzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen?
Nein, eine Kfz-Zusatzversicherung ohne Selbstbeteiligung würde einen Beitrag erfordern, den kein Verein bezahlen würde. Zum Vergleich: Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung wird von den Kraftfahrzeugversicherern aus dem gleichen Grund bereits seit vielen Jahren nicht mehr angeboten.