23.02.2023
Wie sind Vereinsmitglieder bei Bauarbeiten versichert?
Der Sportverein K. in Kiel beschloss, auf seinem großzügigen Sportplatzgelände ein Vereinshaus aus Holz zu bauen. Alle freuten sich auf die geräumige Hütte, in der Geräte zur Sportplatzpflege, wie Rasenmäher, Baum- und Heckenscheren und die Biertischgarnituren für die geselligen Stunden Platz finden sollten.
Sowohl der Bau- als auch der zukünftige Hütten- und Gerätewart des Vereins ließen sich das gekaufte Holz, die Nägel und Schrauben direkt an Ort und Stelle auf das Gelände des Sportplatzes liefern.
Dann ging es los…
Zahlreiche Mitglieder des Vereins trafen sich an einem Samstag, besprachen sich und begannen, die einzelnen Seiten des Holzhauses zusammenzusetzen.
Während der Arbeiten hob der Bauwart einen Holzpfahl, der auf dem Boden lag, an. Er kam dabei auf der noch feuchten Rasenfläche ins Rutschen, stürzte und fiel zu Boden. Da er versucht hatte, sich mit der linken Hand abzufangen, zog er sich eine Fraktur des Handgelenks zu.
So umfangreich sind Vereinsmitglieder abgesichert
Beruhigend zu wissen: Für die beim Bau helfenden Mitglieder eines Vereins besteht Unfallversicherungsschutz – über die Sportversicherung des Landessportbunds oder Landessportverbands.
Dieser gilt nicht nur während der Mitarbeit an Bauobjekten, sondern auch bei sonstigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten des Vereins. Der direkte Weg zum und vom Vereinsgelände ist ebenfalls versichert – vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.
Die Versicherungssummen sind im Sportversicherungsvertrag des Landessportbunds bzw. -verbands mit der ARAG geregelt.