22.03.2022
Praxisfall des Monats: Nach dem Karneval ist vor dem Karneval
Der Karnevalsverein KK trainiert das ganze Jahr über, um mit seinen Tänzerinnen und Tänzern hauptsächlich in der 5. Jahreszeit perfekte Auftritte zu absolvieren. Aber auch außerhalb der Session ist der Verein ein gern gesehener Gast bei den verschiedensten Veranstaltungen. Gründe genug, sich trotz der Corona-Einschränkungen fit zu halten und für die Sprünge, Drehungen und akrobatischen Einlagen zu trainieren.
Endlich wieder Hallentraining…
Trotz digitaler Möglichkeiten geht doch nichts über ein gemeinsames Training in der Halle. So trafen sich die beiden Übungsleiterinnen mit der Gruppe der 8 bis 12 Jahre alten Vereinsmitglieder in der städtischen Sporthalle zum Üben – selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Corona-Vorschriften und Hygiene-Regeln.
Spagat, Radschlag, und die mehrstöckige Pyramide wurden geübt. Hier passierte es leider: Eine Tänzerin kam bei einem missglückten Absprung aus den Händen ihres Tanzpartners aus dem Gleichgewicht und stürzte auf den Hallenboden. Dabei brach sie sich das Sprunggelenk des rechten Beines.
Nach ärztlicher stationärer Behandlung und anschließender Physiotherapie konnte die junge Tänzerin ihr Training sechs Monate später wieder aufnehmen.
Wie meldet man einen Unfall?
Gemeinsam mit den Eltern der Tänzerin meldete der Verein der ARAG den Unfall. Wie praktisch, dass die Unfallmeldung gleich auf der Seite der Sportversicherung www.ARAG-Sport.de steht.
Wie ging es weiter?
Die gestürzte Tänzerin erhielt als Vereinsmitglied bei einem versicherten Tanztraining ihres Vereins für den fünf-tägigen stationären Aufenthalt im Krankenhaus ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 125 Euro. Die Vereinsmitglieder sind im Rahmen und Umfang des vom Verein abgeschlossenen Versicherungsvertrags unfallversichert. Sofern auf Dauer unfallbedingt eine Funktionsbeeinträchtigung (Invalidität) des rechten Beines bleiben würde, käme nach ärztlicher Begutachtung eine Invaliditätsleistung hinzu.
Bei sehr schwerwiegenden Verletzungen, die einen Invaliditätsgrad von mehr als 50 % erwarten lassen, kann das Vereinsmitglied in Abstimmung mit der ARAG freiwillig zusätzlich ein Reha-Management in Anspruch nehmen.