Neuer Fall aus der Praxis
26.07.2021
Wenn ausländische Gäste sich verletzen
Leider musste der Tanzsportverein in U. 2021 coronabedingt auf das jährliche internationale Tanzfestival verzichten. Die Veranstalter hoffen aber auf eine tolle Veranstaltung im nächsten Jahr – und diese dann wieder bestens abgesichert. Bei der letzten Veranstaltung hatte es nämlich einen Unfall gegeben.
Die Stadt U. ist mit mehreren nahen und fernen Ländern freundschaftlich über Städtepartnerschaften verbunden. Bei den jährlichen wechselseitigen Besuchen bewirbt sie das Tanzfestival des Sportvereins. Folglich meldeten sich zahlreiche Tanzpaare, Solotänzer und -tänzerinnen sowie jugendliche tanzbegeisterte Anfänger und Anfängerinnen aus drei verschiedenen Ländern für das beliebte Festival an.
So sicherte der Verein sich ab
Neben den organisatorischen Dingen, wie beispielsweise der Unterbringung der Gäste, hatte sich das das Präsidium die Frage gestellt, wie die ausländischen Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Krankheitsfall abzusichern wären. Wer trägt die Behandlungskosten, wenn die ausländischen Teilnehmer und Teilnehmerinnen während des Aufenthalts in Deutschland erkranken oder sich während der Teilnahme an dem Festival bei einem Sturz eine Verletzung zuziehen?
Sie vertrauten auf die ARAG mit dem maßgeschneiderten Versicherungsschutz für ausländische Gäste für alle bei ihr versicherten Sportvereine und -verbände: Kranken- und Unfallversicherung plus Haftpflichtversicherung.
Der Sportverein nahm mit dem Versicherungsbüro bei dem LSB/LSV telefonisch Kontakt auf, ließ sich beraten und schloss den sinnvollen Versicherungsschutz ab. So bestand der Versicherungsschutz für die Gäste mit dem Tag der Einreise nach Deutschland.
Und war sehr hilfreich, als dann eine ausländische Tänzerin bei einem der Workshops stürzte und sich den Fuß brach. Ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus mit einer sofortigen Operation war notwendig. Die Behandlungskosten zahlte die ARAG, weil der Tanzsportverein seine ausländischen Gäste bestens abgesichert hatte.
Fragen zum Versicherungsschutz von ausländischen Gästen beantwortet Ihnen gerne Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV.
Hier geht es direkt zu Ihrem Versicherungsbüro: