Wenn das Steppbrett zum Rollbrett wird
26.02.2021
Normalerweise trainiert Claudia, Mitglied der Abteilung lateinamerikanische Tänze im Tanzsportverein in Münster, Samba, Rumba und Cha-cha-cha im Verein. Doch seit Corona muss sie sich zu Hause einsatzbereit und fit halten. Also rauf aufs Steppbrett im heimischen Wohnzimmer. Die vom Trainer angeleiteten Online-Termine sind die sportlichen Highlights der Woche im Lockdown. Training daheim macht Spaß, wenn man weiß, dass die anderen da draußen auch aktiv sind und mitschwitzen. Also Musik an und los!
Claudia ist voll motiviert und trainiert im Takt der heißen Rhythmen, als plötzlich und unerwartet das Steppbrett zur Seite rutscht. Claudia kann sich nicht abfangen und stürzt zu Boden. Sie fällt auf ihre linke Körperseite und bricht sich die linke Hand.
Unfall beim heimischen Training. Was ist zu tun?
Nachdem ihre Hand im Krankenhaus versorgt wurde, ruft Claudia die Abteilungsleiterin der Tanzsportabteilung an und erzählt ihr von ihrem unglücklichen Sturz. Die beiden schauen während des Telefonats auf die Webseite der ARAG Sportversicherung und finden das Formular für die Unfall-Schadenmeldung. Flugs ist sie angeklickt, ausgefüllt und an das Versicherungsbüro abgeschickt – mit den Informationen, die die Abteilungsleiterin im Vereinsteil der Schadenmeldung einträgt. Automatisch erhält Claudia eine E-Mail und kann ihren Part, in dem die Verletzte nach ihren persönlichen Daten und Informationen zum Unfall gefragt wird, in der Schadenmeldung ergänzen.
Warum der heimische Unfall versichert ist …
Die Teilnahme an Online-Angeboten ihres eigenen Vereins ist für Claudia als Vereinsmitglied derzeit versichert. Wegen der besonderen Situation durch die Pandemie besteht der Versicherungsschutz der Sport-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder nicht nur während der Anleitung durch den eigenen Verein, sondern zusätzlich bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining). Dies gilt sowohl während der Ausübung der im Verein betriebenen Sportart als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness (auch z.B. auf dem heimischen Crosstrainer). Einer individuellen Anordnung dieser „Einzelunternehmung“ durch den Verein bedarf es nicht. Diese Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.