Vereins-Baustelle: Wer zahlt, wenn ein Kind in die Baugrube fällt?
29.01.2020
Bauarbeiten, Reparaturen und Umbauten an Vereinsanlagen werden oft in Eigenleistung durchgeführt. Der Verein fungiert in solchen Fällen als Bauherr, haftet dabei aber auch – nahezu – für alles, was auf der Baustelle passiert. Der Verein ist für die Sicherung der Baustelle ebenso verantwortlich wie für die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften.
Am Abend wurde versehentlich eine Baugrube nicht ausreichend abgesperrt. Trotz verschiedener Hinweisschilder, dass das Betreten der Baustelle nicht gestattet ist, nutzten Kinder das Gelände, um dort zu spielen. Dabei stürzte ein Kind in die Baugrube und verletzte sich. Die Krankenkasse machte Schadensersatzansprüche geltend und forderte den Sportverein auf, die Heilbehandlungskosten für die ambulante und stationäre Behandlung des Kindes zu zahlen.
So hilft die ARAG
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Ihren Verein vor den finanziellen Folgen von berechtigten Schadenersatzansprüchen und wehrt ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche ab – wenn nötig auch im gerichtlichen Verfahren.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist ein Bestandteil der Sportversicherungsverträge, die die LSB/LSV für ihre Vereine und Verbände bei der ARAG abgeschlossen haben. Die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) sind bis zu einer bestimmten im Vertrag festgelegten Bausumme versichert.
Wann muss man zusätzlich versichern?
Wird die im Sportversicherungsvertrag genannte Bausumme überschritten, entfällt der Versicherungsschutz. Die Vereine und Verbände können die Differenzsumme nachversichern und genießen dann wieder den für sie wichtigen Versicherungsschutz als Bauherr.
Bitte melden Sie sich hierzu rechtzeitig vor Baubeginn bei Ihrem Versicherungsbüro.
Informationen zum maßgeschneiderten Programm an Sachversicherungen (z.B. Gebäude-, Inventar-und Elektronikversicherung) zum Schutz für alle Sachwerte Ihres Vereins erhalten Sie ebenfalls direkt bei Ihrem Versicherungsbüro oder auch online hier.
Lesen Sie auch gerne unseren Flyer Schutz bei Baumaßnahmen von Vereinen.
Im geschilderten Fall stellte die ARAG den Sportverein von der Zahlung der Heilbehandlungskosten frei und überwies der Krankenkasse einen Betrag von 3.000 Euro.