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29.10.2020

Kind verletzt! Hat der Übungsleiter die Aufsichtspflicht?

Während eines Fußball-Hallenturniers verletzt sich ein Kind im frei zugänglichen Unterbau einer Tribüne. Die zehn- bis zwölfjährigen Kicker nutzen das Gestänge der Tribüne gerne als Klettergerüst, während sie auf ihren nächsten Einsatz warten. Natürlich müssen die begleitenden Übungsleiter oder anderen Verantwortlichen des Sportvereins kontrollieren, wo sich die Kinder aufhalten. Befinden sie sich in einem Gefahrenbereich, sind Kontrollen sogar in kurzen Intervallen notwendig. Dennoch kann ein Unfall passieren und schnell wird diskutiert, wer die Aufsichtspflicht inne hatte. Welche Verantwortung hat dabei der Übungsleiter ?

Wie sind Übungsleiter abgesichert?

Der Deckungsumfang der Sport-Haftpflichtversicherung schützt Übungsleiter vor Ansprüchen Dritter. Im Fall des Falls prüft die Haftpflichtversicherung, ob berechtigte Schadensersatzansprüche bestehen und befriedigt diese. Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, werden unberechtigt erhobene Schadensersatzansprüche zurückgewiesen. Werden die vermeintlichen Ansprüche des Anspruchstellers mit anwaltlicher Hilfe weiterverfolgt, führt die ARAG den außergerichtlichen Schriftverkehr für den Übungsleiter und unterstützt ihn bei einem Rechtsstreit.

Übungsleiter brauchen einen soliden Versicherungsschutz

Übungsleiter nehmen eine zentrale Stellung im Verein ein. Und es wird viel von ihnen verlangt. Sie sollen neben ihrer sportspezifischen Qualifikation auch pädagogische Fähigkeiten besitzen. Sie müssen sich idealerweise auf sehr unterschiedliche Personengruppen einstellen von Kleinkindern bis zu Senioren.

Auch die Verantwortungsbereiche sind vielfältig: Es geht um die richtige Ausgestaltung der Übungsstunde bis zur Durchführung eines Trainingslagers. Je nach Alter der zu betreuenden Sportler werden an Überwachungs-, Fürsorge- und Obhutspflichten (Aufsichtspflichten) unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt. So sind Übungsleiter in verstärktem Maß der Gefahr ausgesetzt, Aufsichts- und Überwachungspflichten zu verletzen und sich dadurch schadensersatzpflichtig zu machen. Gut, dass sich Übungsleiter bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit auf den Schutz der ARAG Sportversicherung verlassen können.

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