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Auf den Punkt

 
  • Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu unterstützen, die von qualifizierten Anbietern durchgeführt werden.
  • Sogenannte Präventionskurse decken verschiedene Gesundheitsziele ab, wie z. B. die Reduzierung des Diabetes-Risikos oder die Förderung der Beweglichkeit im Alter.
  • Vereine können entweder eigene Kurse erstellen oder auf bereits zertifizierte Standardkurse zurückgreifen.
  • Teilnehmende tragen die Kosten zunächst selbst und reichen diese anschließend bei der Krankenkasse zur Erstattung ein.
 

Deshalb fördern Krankenkassen verschiedene Sportangebote

Gesundheit und Bewegung sind zentrale Bausteine eines aktiven Lebensstils. Regelmäßige körperliche Aktivität trägt nicht nur dazu bei, das allgemeine Wohlbefinden zu steigern, sondern beugt auch zahlreichen chronischen Erkrankungen vor. Krankenkassen wissen, wie wichtig Bewegung für die Gesundheit ist und fördern deshalb gezielt Sportangebote, die präventiv wirken. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer regelmäßig Sport treibt, bleibt länger gesund und benötigt seltener medizinische Leistungen.

Durch die Förderung von Sportangeboten unterstützen Krankenkassen ihre Mitglieder aktiv dabei, gesünder zu leben. Insbesondere Maßnahmen, die sich positiv auf Herz-Kreislauf-System, Muskulatur und allgemeine Fitness auswirken, stehen dabei im Fokus. Für Sportvereine eröffnet sich dadurch die Chance, ihr Angebot mit zertifizierten Kursen zu erweitern und gleichzeitig eine Kooperation mit Krankenkassen einzugehen, um ihre Mitglieder zusätzlich zu unterstützen oder die Einnahmen zu erhöhen.

 

Das Präventionsgesetz: Grundlage für Krankenkassenförderung

Das Präventionsgesetz (PrävG), offiziell als „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ bekannt, bildet die gesetzliche Basis für viele gesundheitsfördernde Maßnahmen in Deutschland. Seit seiner Einführung 2015 haben sich die Rahmenbedingungen für präventive Angebote deutlich verbessert, insbesondere im Bereich Sport und Bewegung. Das Gesetz zielt darauf ab, Krankheiten vorzubeugen, bevor sie entstehen, und setzt dabei auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Gesundheitseinrichtungen und Sportvereinen.

 

Gesundheitsförderung im Fokus: Präventionssport & Gesundheitsziele

§ 20 SGB V spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Präventionssport durch Krankenkassen. Er verpflichtet Krankenkassen dazu, Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung eines gesundheitsorientierten Verhaltens der Versicherten zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere Sport- und Bewegungskurse, die von zertifizierten Anbietern durchgeführt werden müssen. Diese Leistungen sind in den Satzungen der Krankenkassen festgelegt und umfassen eine Vielzahl von Gesundheitszielen.

Relevante Gesundheitsziele
Die Gesundheitsziele, die im Rahmen des § 20 SGB V gefördert werden, sind breit gefächert und umfassen:

  • Diabetes-Risiko senken: Programme zur Förderung einer gesunden Ernährung und regelmäßiger Bewegung, die das Risiko für Diabetes Typ 2 senken.
  • Tabakkonsum verringern: Kurse, die auf die Raucherentwöhnung abzielen und bei einer Reduzierung des Tabakkonsums unterstützen.
  • Gesund mit Bewegung: Präventionsmaßnahmen, die jüngere Menschen unterstützen, gesund aufzuwachsen und älteren Menschen ermöglichen, durch Bewegung die Mobilität und Lebensqualität im Alter zu erhalten.

Für Sportvereine sind natürlich alle Gesundheitsziele interessant, die etwas mit Bewegungsgewohnheiten zu tun haben.

 

Welche Krankenkasse hat welches Bonusprogramm?

Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, um gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten zu fördern. Die meisten nutzen ein Punktesystem, bei dem Versicherte für verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen Punkte sammeln können, die später gegen Geldprämien oder andere Boni eingelöst werden. Für diejenigen, die sich künftig mehr sportlich betätigen möchten, kann die Geldprämie einen zusätzlichen Motivationsschub geben.

Typische Bonuskriterien umfassen:

  • Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio
  • Prävention durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebsscreenings, Impfungen oder Zahnvorsorge)
  • Nachweis über regelmäßige sportliche Betätigung (z. B. durch ein Sportabzeichen oder die Teilnahme an offiziellen Sportevents)
  • Teilnahme an speziellen Ernährungs- oder Raucherentwöhnungsprogrammen

Versicherte müssen die Teilnahme an den Aktivitäten nachweisen. Dies kann durch ein Bonusheft, Bescheinigungen des Sportvereins, Mitgliedschaftsbestätigungen oder über digitale Nachweise in Fitness-Apps erfolgen.

Gut zu wissen: Viele Programme erfordern, dass sportliche Aktivitäten regelmäßig und über einen bestimmten Zeitraum hinweg ausgeübt werden, um Punkte zu sammeln. Ein einmaliger Besuch im Fitnessstudio reicht in der Regel nicht aus.

 

Zusammenarbeit mit Krankenkassen

Die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Sportvereinen bietet vielfältige Möglichkeiten, sowohl für die Vereine als auch für die Kassen selbst. Diese Kooperationen fördern nicht nur die Gesundheit der Versicherten, sondern unterstützen auch Sportvereine dabei, ihr Angebot zu erweitern und sich als wichtige Gesundheitsakteure in der Region zu etablieren.

  • Viele Krankenkassen kooperieren mit Sportvereinen, um Präventionskurse anzubieten. Dazu gehören Kurse wie Rückenschule, Entspannungstechniken und Herz-Kreislauf-Training. Die Kassen übernehmen in der Regel einen großen Teil der Gebühren, was die Kurse für die Teilnehmenden erschwinglicher macht.
  • Krankenkassen und Sportvereine organisieren gemeinsame Gesundheitsaktionen, Sportevents oder Aktionstage. Diese Veranstaltungen können speziell auf bestimmte Zielgruppen wie Kinder oder Senioren zugeschnitten sein und werden durch die Zusammenarbeit mit Krankenkassen finanziell sowie durch Werbematerialien und Logistik unterstützt.
  • Ihr Sportverein kann sich auch mit Krankenkassen zusammenschließen, um Bonusprogramme für Mitglieder anzubieten. Personen, die regelmäßig an den angebotenen Sportkursen teilnehmen, sammeln Punkte, die sie in Prämien umwandeln können. Dies erhöht die Bindung an den Verein und motiviert zu regelmäßiger Teilnahme.
  • Sportvereine können bestimmte Kurse zertifizieren lassen. Dies erhöht nicht nur die Attraktivität der Kurse für potenzielle Teilnehmer, sondern stellt auch sicher, dass Ihre Angebote den hohen Qualitätsstandards der Krankenkassen entsprechen.

Die verschiedenen Möglichkeiten zeigen, dass eine Partnerschaft weit über einfache finanzielle Unterstützung hinausgeht. Sie schaffen wertvolle Synergien, von denen sowohl Ihr Sportverein als auch die Krankenkasse erheblich profitieren.

 

Kurse zertifizieren lassen und was die Zentrale Prüfstelle Prävention damit zu tun hat

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Krankenkassen, die Präventionskurse finanziell unterstützen. Um als Sportverein von dieser Beihilfe zu profitieren und eine Kooperation mit einer Krankenkasse einzugehen, ist es notwendig, dass der angebotene Gesundheitskurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert wird. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass der Kurs den hohen Qualitätsstandards entspricht, die für die Gesundheitsförderung erforderlich sind.

Was macht die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)?
Die ZPP ist die zentrale Anlaufstelle für die Zertifizierung von Präventionskursen in Deutschland. Sie arbeitet im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und überprüft sowohl die Anbieter als auch die angebotenen Kurse auf ihre Eignung. Die kostenfreie Genehmigung durch die ZPP ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass Krankenkassen die Kursgebühren ganz oder teilweise erstatten.

 

Zwei Wege zur Zertifizierung von Sportkursen

Wenn Sie einen oder mehrere Präventionskurse anbieten möchten, haben Sie dazu zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erstellen einen eigenen und lassen diesen von der ZPP zertifizieren oder Sie übernehmen einen bereits zertifizierten Standardkurs.

  • Eigene Kurse erstellen: Sie stellen einen Plan mit den präventiven Kursinhalten auf und reichen diesen zur Prüfung bei der ZPP ein. Dieser Weg erfordert eine gründliche Vorbereitung und die Erstellung detaillierter Kursunterlagen.
  • Standardkurse nutzen: Alternativ können Sie auch standardisierte Programme anbieten, die beispielsweise der Deutsche Turner-Bund (DTB) bereitstellt . Hierfür muss lediglich eine Schulung absolviert werden.

Generell sollte der Kurs in geeigneten Räumen stattfinden, die für die Art der Aktivität angemessen sind. Je nach Programm kann dieser aber auch online ablaufen. Damit die Übungsleitung eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleisten kann, liegt die Teilnehmerzahl zwischen 10 und 12 Personen – sollte jedoch 15 nicht überschreiten. Der Kurs muss von einem qualifizierten Trainer geleitet werden, der eine Übungsleiter B-Lizenz im Bereich Prävention besitzt. Diese Qualifikation ist entscheidend für die Anerkennung des Kurses durch die Krankenkassen.

 

Was passiert nach dem Kurs?

Nachdem der Kurs erfolgreich abgeschlossen wurde, ist es die Aufgabe der Übungsleitung, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Bescheinigung auszustellen. Das ist erforderlich, damit diese die Kursgebühren von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen – ausgezahlt wird meist zum Ende des Quartals. Wichtig ist hierbei, dass die Teilnahme an den Kursen nicht zwingend an eine Mitgliedschaft im Verein gebunden ist, was den Zugang für eine breitere Zielgruppe ermöglicht.

 

Ein Steuertipp für Teilnehmende

Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Geldprämie für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten bekommen haben, müssen Sie diese bis zu einem Betrag von 150 Euro nicht mehr bei Ihrer Steuererklärung angeben. Bis zu dieser Freigrenze gilt die Zahlung als Versicherungsleistung und mindert nicht den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung. Ist die Prämie höher, müssen Sie durch eine Bescheinigung der Krankenkasse nachweisen, dass es sich bei dem übersteigenden Betrag um eine Erstattung Ihrer Kosten – wie zum Beispiel für einen Präventionskurs – und nicht um eine Beitragsrückerstattung handelt. Diese Vereinfachung beruht auf einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2021, sie soll aber künftig gesetzlich festgeschrieben werden.

 

Beispiele für geförderte Sportangebote

Für Sportvereine sind insbesondere die Gesundheitsziele von Interesse, die direkt mit Bewegungsgewohnheiten zusammenhängen. Präventionskurse, die von den Krankenkassen gefördert werden, umfassen typischerweise:

  • Herz-Kreislauf-Training: Kurse wie Walking, Laufen oder Aqua-Fitness, die das Herz-Kreislauf-System stärken.
  • Rückenschule: Spezielle Trainingsprogramme zur Vorbeugung von Rückenbeschwerden, die eine Verbesserung der Haltung und Stärkung der Rückenmuskulatur bezwecken.
  • Bewegungstraining für Senioren: Programme, die darauf abzielen, Beweglichkeit und Kraft im Alter zu erhalten. Dadurch können Stürzen und weiteren altersbedingten Gesundheitsproblemen vorgebeugt werden.
  • Entspannungstechniken: Yoga, Pilates und anderes Low Impact Training, die sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit fördern, indem sie Stress reduzieren und die Beweglichkeit verbessern.

Wenn Sie nicht nur die Krankheiten vorbeugen, sondern Menschen nach einem Unfall oder Ähnlichem bei der Rehabilitation helfen möchten, ist das ebenfalls eine gute Sache. Dennoch fällt Rehasport nicht direkt unter die Präventionskurse nach § 20 SGB V, sondern ist eigenständig im Sozialgesetzbuch verankert.

 

Vorteile für Ihren Verein

Und was haben Sie jetzt davon, Präventionskurse anzubieten? Das ist doch bestimmt mit Kosten verbunden, oder? Die einzigen Kosten, die auf Sie zukommen könnten, entstehen durch die höhere Qualifizierung Ihrer Übungsleiterin oder Ihrem Übungsleiter. Das sind je nach Region und Umfang ca. 400 bis 600 Euro. Dennoch bieten zertifizierte Präventionskurse Vereinen klare Vorteile.

Zum einen können Sie eine neue Zielgruppe erreichen: Menschen, die gezielt etwas für ihre Gesundheit tun möchten, aber bisher vielleicht keinen Sportverein besucht haben. Durch die Zertifizierung der Kurse bei der Zentralen Prüfstelle Prävention werden diese Angebote in einer bundesweiten Datenbank gelistet, was die Sichtbarkeit des Vereins erheblich erhöht. Die Kurse sind somit auch über die Krankenkassen für Interessierte leicht auffindbar. Außerdem garantiert die Zertifizierung durch die ZPP hohe Qualitätsstandards, was das Vertrauen der Teilnehmer stärkt und den Verein als seriösen Anbieter von Gesundheitskursen etabliert. Wer einmal als Gast für einen Gesundheitskurs bei Ihnen im Verein war, kommt womöglich als neues Mitglied wieder. Und wenn nicht, haben Sie in jedem Fall Gewinn gemacht, der wiederum zurück in den Verein fließen kann.

 

Versicherungsschutz für Ihren Verein und die teilnehmenden Nichtmitglieder

Die Sportversicherung steht Ihrem Verein, seinem Vorstand, den Übungsleitungen und allen Mitgliedern im Schadenfall zur Seite. Nicht alle Teilnehmer an Präventionskursen sind oder werden Vereinsmitglieder. Aber hierfür gibt es eine praktische Lösung. Die teilnehmenden Nichtmitglieder können mit einer Nichtmitgliederversicherung geschützt werden. Ihr Versicherungsbüro berät Sie gerne.

 
 

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