Versicherungen für Karnevalsvereine
Gut abgesichert – vom Elferrat bis zum Festumzug.
Für Karnevals- und Fastnachtsvereine, Faschingsgilden und Narrenzünfte.

Wie können wir Ihnen heute weiterhelfen?
Damit die Karnevals- und Fastnachtsvereine, Faschingsgilden und Narrenzünfte einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen können, hat der Bund Deutscher Karneval e. V. (BDK) mit der ARAG Sportversicherung Rahmenvereinbarungen geschaffen, die sich an den speziellen Risiken der Vereine zur Pflege des Brauchtums Karneval orientieren.
Leistungen des Rahmenvertrags für den Karneval
Die ARAG Rahmenversicherung kurz erklärt
Als Verein im Bund Deutscher Karneval e.V. können Sie sich über die ARAG umfassend absichern. Die Landesverbände im BDK haben ebenso wie die überwiegende Anzahl der Regionalverbände Rahmenvereinbarungen, bzw. Gruppenverträge mit der ARAG vereinbart. Diese speziell für Vereine im BDK entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab.
- Pauschaler Versicherungsschutz als Veranstalter von Sitzungen und Umzügen
- Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung für den Verein und seine Mitglieder
- Unfallschutz für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen einschließlich Wegerisiko – besondere Absicherung für den karnevalistischen Tanzsport
- Vier Versicherungen zum günstigen Pauschalbeitrag
Was ist versichert?
Reicht der Schutz der Rahmenvereinbarung eigentlich aus?
Die weitreichende Absicherung über den BDK, bzw. seiner Landes- / Regionalverbände bietet eine umfangreiche Absicherung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs in den Sparten Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschaden. Zudem besteht für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen fürsorglich eine Unfallversicherung, wenn einmal ein Unfall passiert. Der Schutz umfasst ebenso die Veranstaltung von öffentlichen Festveranstaltungen und Umzüge in Gemeindegrößen bis 100.000 Einwohner.
Eigene Umzüge in Großstädten können zusätzlich eingeschlossen werden – ebenso bietet die ARAG Ihnen spezielle Absicherungen für Festkomitees. Eine subsidiäre Kfz-Haftpflicht ist bereits in der Rahmenvereinbarung für zugelassene Zugmaschinen und Anhänger mit TÜV-Zulassung eingeschlossen. Für die erforderliche Kfz-Haftpflicht als Erstdeckung bieten wir Ihnen ebenso gute Sonderkonditionen. Individuelle Absicherungen der Vereine, z. B. Sachversicherungen für Gebäude und Vereinsinventar, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
Ihr Ansprechpartner für unsere Karnevalversicherung

Björn Bauer
Björn Bauer ist Ihr Spezialist für den Bereich Karneval und beantwortet alle Ihre Fragen.
Tel: 0211 9633707
E-Mail:
So nehmen Sie Ihre Karnevalsversicherungen in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an Ihr Versicherungsbüro! Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Noch Fragen?
Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Wo können wir noch besser werden?
Ihre Meinung ist uns wichtig: Sind Sie mit unserer Website zufrieden oder können wir unsere Online-Services und -Informationen noch verbessern? Schreiben Sie uns Ihr Feedback einfach an