Versicherungen für Karnevalsvereine
Für Karnevals- und Fastnachtsvereine, Faschingsgilden und Narrenzünfte
Wie können wir Ihnen heute weiterhelfen?
Damit die Karnevals- und Fastnachtsvereine, Faschingsgilden und Narrenzünfte einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen können, hat der Bund Deutscher Karneval e. V. (BDK) mit der ARAG Sportversicherung Rahmenvereinbarungen geschaffen, die sich an den speziellen Risiken der Vereine zur Pflege des Brauchtums Karneval orientieren.
Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung
Björn Bauer ist Ihr Spezialist für den Bereich Karneval und beantwortet alle Ihre Fragen.
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Die ARAG Rahmenversicherung kurz erklärt
Als Verein im Bund Deutscher Karneval e.V. können Sie sich über die ARAG umfassend absichern. Die Landesverbände im BDK haben ebenso wie die überwiegende Anzahl der Regionalverbände Rahmenvereinbarungen, bzw. Gruppenverträge mit der ARAG vereinbart. Diese speziell für Vereine im BDK entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab.
Reicht der Schutz der Rahmenvereinbarung eigentlich aus?
Die weitreichende Absicherung über den BDK, bzw. seiner Landes- / Regionalverbände bietet eine umfangreiche Absicherung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs in den Sparten Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschaden. Zudem besteht für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen fürsorglich eine Unfallversicherung, wenn einmal ein Unfall passiert. Der Schutz umfasst ebenso die Veranstaltung von öffentlichen Festveranstaltungen und Umzüge in Gemeindegrößen bis 100.000 Einwohner. Eigene Umzüge in Großstädten können zusätzlich eingeschlossen werden – ebenso bietet die ARAG Ihnen spezielle Absicherungen für Festkomitees. Eine subsidiäre Kfz-Haftpflicht ist bereits in der Rahmenvereinbarung für zugelassene Zugmaschinen und Anhänger mit TÜV-Zulassung eingeschlossen. Für die erforderliche Kfz-Haftpflicht als Erstdeckung bieten wir Ihnen ebenso gute Sonderkonditionen.
Individuelle Absicherungen der Vereine, z. B. Sachversicherungen für Gebäude und Vereinsinventar, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Nachfolgende Zusatzangebote sind beispielsweise zu empfehlen:
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Inventarversicherung Ersetzt Schäden unter anderem durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl
- Kfz-Haftpflichtversicherung für Zugmaschinen und Anhänger Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden bei der Teilnahme an Umzügen
- Vermögensschaden-Zusatzversicherung Versicherungsschutz besteht bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die zu einem Vermögensschaden beim eigenen Verein führen
- Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz Absicherung von Schäden an eingesetzten Pkw – egal ob auf dem Weg zum Training oder Vereinsauftritt: Mitglieder, deren Eltern und Ehrenamtliche sind für Ihren Verein viel unterwegs. Meistens im privaten Pkw. Umso wichtiger ist ein starker Versicherungsschutz im Schadensfall.
Vereine im Bereich Karneval sind über den Rahmenvertrag des Bund Deutscher Karneval (BDK) abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Verein vor:
Individuelle Pakete
Aus der langjährigen Erfahrung als großer Verbands- und Vereinsversicherer wissen wir: Jeder Verein ist besonders. Und anders. Daher gestalten wir unseren Versicherungsschutz ganz flexibel und schneiden ihn exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Vereins zu.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
So bieten wir zum Beispiel folgenden Spezial-Schutz an:
Für Ihre Veranstaltungen
Veranstaltungsversicherung, Zeltversicherung