Bauprojekte im Verein:
Haftpflicht, Unfallschutz und Sachversicherungen
Sie möchten eine Sportstätte neu bauen, umbauen oder renovieren? Wir unterstützen Sie mit rechtlichen Tipps und den wichtigsten Versicherungen.
17.10.2024 • 7 min Lesezeit
Wer gilt überhaupt als Bauherr?
Rechtlich ist das so: Als Bauherr gilt derjenige, der selbst oder aufgrund eines Bauvertrags durch einen Dritten eine Baumaßnahme vorbereitet, ausführt oder ausführen lässt. Bauherr zu sein bedeutet, einige Pflichten zu haben und Haftungsrisiken zu tragen. Zum Glück kann man vieles durch passgenaue Versicherungen absichern.
Welche Risiken bestehen und wer haftet?
Als Bauherr haftet Ihr Verein unter Umständen für Unfälle und Schäden bei eigenen Baumaßnahmen. Sogar dann, wenn nicht die Mitglieder selbst Hand anlegen, sondern die Fachkräfte eines professionellen Bauunternehmens. Vereine haben als Bauherren beispielsweise folgende Pflichten und müssen haften, wenn diese verletzt werden:
So sind Vereine als Bauherren durch die Sportversicherung geschützt
Im Rahmen der Sportversicherung des Landessportbundes oder Landessportverbands (LSB/LSV) ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu einer festgelegten Bausumme versichert.
Haftung und Schutz bei Bauprojekten in Eigenleistung
Bauarbeiten, Reparaturen und Umbauten an Vereinsanlagen werden oft in Eigenleistung durchgeführt. Der Verein fungiert in solchen Fällen als Bauherr, haftet dabei aber auch – nahezu – für alles, was auf der Baustelle passiert. Der Verein ist für die Sicherung der Baustelle ebenso verantwortlich wie für die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften.
Und weil im Verein oft viele die Ärmel hochkrempeln und anpacken, ist auch der Unfallschutz ein wichtiger Schutz für die Mitglieder. Sollte ein helfendes Vereinsmitglied auf der Baustelle einen Unfall haben, können Sie auf uns zählen. Es besteht Unfallversicherungsschutz – über die Sportversicherung des Landessportbundes oder -verbandes.
Versicherungsbedarf für Ihr Bauprojekt im Verein rechtzeitig prüfen
Gute Nachricht für Häuslebauer: Im Rahmen der Sportversicherung des LSB/LSV ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bei
- Neubauten,
- Umbauten,
- Reparaturen,
- Abbruch- und Grabearbeiten
bis zu einer festgelegten Bausumme versichert. Wird die im Sportversicherungsvertrag genannte Bausumme überschritten, entfällt der Versicherungsschutz. Sie können die Differenzsumme nachversichern und genießen dann wieder den für Sie wichtigen Versicherungsschutz als Bauherr. Bitte melden Sie sich hierzu rechtzeitig vor Baubeginn bei Ihrem Versicherungsbüro.
Informationen zum maßgeschneiderten Paket an Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventar- und Elektronikversicherung) zum Schutz für alle Sachwerte Ihres Vereins erhalten Sie ebenfalls direkt bei Ihrem Versicherungsbüro.
Hier geht es direkt zu Ihrem Versicherungsbüro:
Lesen Sie auch gerne unsere Broschüre Schutz bei Baumaßnahmen von Vereinen.
Als Bauherr kann Ihr Verein bei eigenen Baumaßnahmen für Unfälle und Schäden bei helfenden Mitgliedern und Fachkräften eines professionellen Bauunternehmens haften. Ihre Risiken sind Verletzungen der Überwachungspflichten und Verkehrssicherungspflichten. Wenn die sich im Bau befindende Tribüne nur unzureichend abgesperrt wurde oder nach Rohrarbeiten in den Duschräumen ein Schacht offen blieb und es deshalb zu Personen- oder Sachschäden kommt, muss Ihr Verein dafür unter Umständen geradestehen. Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen.
So unterstützen wir Sie
Wir prüfen für Sie den Schaden und wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen ab. Sollte Ihren Verein ein Verschulden treffen, tragen wir die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zusätzlich übernehmen wir im Rahmen eines Rechtsstreits die Gebühren Ihres Anwalts, des Gerichts und von gerichtlich bestellten Gutachtern.
Wir gleichen unvorhergesehene Sachschäden aus, die während der Bauzeit entstehen. Ganz gleich, wer diese verursacht hat. Ihr Verein als Auftraggeber ist ebenso geschützt wie die ausführende Baufirma.
So können Schäden durch höhere Gewalt und unabwendbare Ereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse oder Diebstahl fest eingebauter Teile je nach Vertrag entweder für den beauftragten Bauunternehmer (Handwerker) oder für Ihren Verein ein Risiko bedeuten. Liegt Bauverträgen die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zugrunde, gehen solche Schäden auch schon vor Abnahme der Bauleistung zu Lasten des Bauherrn, weil der Bauunternehmer einen Vergütungsanspruch hat. Ohne Anwendbarkeit der VOB trägt wiederum bis zur Abnahme der Handwerker das Risiko, dass die Bauleistung beschädigt wird.
Finanzielle Schäden können aber auch dann entstehen, wenn zum Beispiel bereits eingebrachte Heizungsanlagen oder sanitäre Einrichtungen gestohlen werden oder ein frischer Estrichboden etwa durch Fahrlässigkeit der Handwerker oder durch Vandalismus zertrampelt wird. Die Bauleistungsversicherung umfasst derartige Beschädigungen ebenso wie Schäden durch Konstruktionsfehler oder Fehler des Baumaterials.
Unser Tipp: Kombinieren Sie die Bauleistungsversicherung immer mit einer Feuer-Rohbauversicherung, um eine möglichst weit reichende Absicherung – auch bei Brandschäden – zu gewährleisten.
Schutz für Ihren Verein
In bestimmen Fällen besteht für den beauftragten Bauunternehmer oder Handwerker auch vor der Abnahme der Bauleistung keine Haftung. So muss Ihr Verein als Bauherr die Schäden tragen, die durch unabwendbare Ereignisse verursacht werden. Jedenfalls dann, wenn die VOB auf Ihren Bauvertrag Anwendung findet. Hier treten wir für Sie ein.
Schutz für Handwerker und Baubetriebe
Sie haben die erbrachte Bauleistung noch nicht abgenommen? In diesem Fall kann der von Ihrem Verein ausgewählte Fachmann die Leistungen unter Umständen nicht abrechnen, wenn das Bauwerk Schaden nimmt, ohne dass ihm ein Fehler anzulasten ist. Unsere Bauleistungsversicherung schützt ihn vor diesem finanziellen Risiko. Wir halten ihm den Rücken frei, sodass er sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren kann: Ihr Bauprojekt!
Diese Schäden sind versichert:
- Ungewöhnliche Naturereignisse
- Diebstahl fest eingebauter Sachen, zum Beispiel bereits eingebaute Heizungsanlagen Planungs- und Berechnungsfehler
- Schadensuchkosten (Lokalisierung des Schadens)
- Zusätzliche Aufräumungskosten
- Fahrlässigkeit der Handwerker
Finanzieller Schaden kann Ihrem Verein zum Beispiel auch entstehen, wenn ein frisch verlegter Estrichboden „zertrampelt“ wird. Wir zahlen das!
Diese Materialien, Objekte und Leistungen sind versichert:
- Alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile der versicherten Baumaßnahme
- Als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
- Außenanlagen (ohne Gartenanlage und Pflanzungen)
- Hilfsbauten, Baugrund- und Bodenmassen
Unser Tipp: Umlegung der Beiträge
Das rechnet sich: Als Bauherr kann Ihr Verein die Beiträge der Bauleistungsversicherung auf die Unternehmen umlegen, die auf seiner Baustelle tätig sind. Vorausgesetzt, dies wurde zuvor in der Ausschreibung so vereinbart. Wichtig: Besonders bei Fertighäusern sollten Sie die Frage nach der Bauleistungsversicherung unbedingt vor der Auftragserteilung klären!
Ein Feuer kann den Traum vom neuen Vereinsheim in Rauch aufgehen lassen, ein Unwetter Ihre Baupläne verhageln. Schützen Sie Ihr Gebäude daher schon, bevor Vereinsaktivitäten darin stattfinden – zum Beispiel gegen Schäden durch Brand, Leitungswasser und Sturm.
Das ist alles versichert:
Versichert ist Ihr Gebäude mit allen Nebengebäuden und Garagen. Zusätzlich erstreckt sich der Schutz auf verschiedene Einbauten – von fest verlegten Fußbodenbelägen und Einbauschränken über sanitäre Einrichtungen bis hin zu elektrischen Anlagen.
Wir schützen Sie vor finanziellen Folgen bei Schäden aufgrund von
- Brand, Blitzschlag, Explosion – auch Schäden durch Löschwasser, Rauch und Ruß
- Leitungswasser – Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Rohren der Wasserversorgung und Heizungsanlage, Schäden durch Rohrbruch und Frost
- Sturm ab Windstärke acht sowie durch den Sturm entstehende Folgeschäden (zum Beispiel eindringendes Regenwasser, nachdem das Dach abgetragen wurde) und Schäden durch Hagel
- Glasbruch – Schäden durch Zerbrechen der versicherten Scheiben oder Zerstörung anderer versicherter Gegenstände, beispielsweise Außenverglasung, Dachverglasung und Lichtkuppeln
Mögliche Ergänzungen:
Schutz bei Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, weiteren Naturgefahren durch Starkregen (Elementarversicherung)
Diese Kosten tragen wir für Sie
Im Fall der Fälle zahlen wir nicht nur den Bau eines neuen Gebäudes, sondern außerdem
- Abbruch- und Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten (Abriss oder Aufbau von Gebäudeteilen, Erweiterung von Öffnungen)
- Feuerlöschkosten (in der Feuerversicherung)
- Kosten zur Schadenminderung
- Wiederherstellung von Plänen
Ihr Verein besitzt ein Gebäude oder unbebautes Grundstück? Ob selbst genutzt oder vermietet: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung und Instandhaltung zu ergreifen. Kommt durch fahrlässiges Handeln jemand zu Schaden, haftet Ihr Verein für die Folgen. Davor bewahren wir Sie.
Vertrauen Sie in folgenden Fällen auf unseren Rückhalt
Unsere Haftpflichtversicherung speziell für Haus- und Grundbesitzer leistet insbesondere dann, wenn ein Besucher Ihres Vereins einen Schaden erleidet, zum Beispiel aufgrund von
- mangelhafter Beleuchtung
- beschädigten Wegen auf dem Vereinsgelände
- unzureichendem Räumen oder Streuen bei Schnee und Glätte
- herabfallenden Dachziegeln oder Bestandteilen des Mauerwerks
So unterstützen wir Sie
Nach einem Schaden prüfen wir zunächst, ob Ihr Verein als Haus- und Grundbesitzer tatsächlich verantwortlich ist. Sollte dies der Fall sein, kommen wir dafür auf. Einschließlich der Gebühren für Ihren Rechtsanwalt, das Gericht und gerichtlich bestellte Gutachter im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung. Und wenn die Ansprüche gegen Sie unberechtigt sind? Dann wehren wir sie ab – selbstverständlich auf unsere Kosten.
Sichern Sie Ausstattung und Inventar Ihres Vereins ab. So bleiben sie nach einem Schaden während der Bauzeit erfolgreich im Spiel.
Das ist alles versichert:
- Brand, Blitzschlag, Explosion – auch Schäden, die durch Löschwasser, Rauch und Ruß entstehen
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch – wenn Sportgeräte entwendet und Einrichtungsgegenstände zerstört werden
- Leitungswasser – Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Rohren der Wasserversorgung und Heizungsanlage, Schäden durch Rohrbruch und Frost
- Sturm ab Windstärke acht und Schäden durch Hagel
- Glasbruch – Schäden durch Zerbrechen der versicherten Scheiben oder Zerstörung anderer versicherter Gegenstände, zum Beispiel Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff
Mögliche Ergänzungen:
Schutz bei Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Erdrutsch und weitere Naturgefahren wie Starkregen (Elementarversicherung)
Diese Kosten übernehmen wir für Sie
Wir ersetzen Ihrem Verein das beschädigte oder gestohlene Inventar und tragen die Kosten für
- Abbruch- und Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Feuerlöschkosten (in der Feuerversicherung)
- Schadenminderungskosten
Unsere Hilfe für helfende Mitglieder: In Ihrem Verein packt jeder mit an. Wie bei Training und Wettkampf gilt unser Unfallschutz auch für helfende Vereinsmitglieder auf der Baustelle während der Mitarbeit an Bauprojekten und auch bei sonstigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten des Vereins. Der direkte Weg zu und von der Baustelle ist ebenfalls versichert – vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.
Versicherungsschutz über die Verwaltungsberufsgenossenschaft?
Auch für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten besteht eine Versicherungspflicht. So fordert es das Sozialgesetzbuch (SGB VII). Für die entsprechende Anmeldung zur Unfallversicherung ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zuständig.
VBG Hauptverwaltung
Dellbögenkamp 4
22281 Hamburg
Telefon 040 5146-0
Fax 040 5146-214
Bitte kümmern Sie sich vor Beginn der Baumaßnahmen unbedingt um den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
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