FAQs zur Sportversicherung
Zusammen mit 15 Landessportbünden / Landessportverbänden (LSB/LSV) und der Firma Himmelseher Sportversicherung hat die ARAG Sportversicherung ein umfassendes Versicherungswerk für Sportvereine geschaffen. Dadurch sind der Vereinsbetrieb und alle Mitglieder, Mitarbeiter und Helfer der Mitgliedsvereine der LSB/LSV abgesichert.
In der Sportversicherung enthalten sind eine Unfallversicherung inklusive einem Reha-Management, eine Haftpflicht-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben darüber hinaus noch eine Krankenversicherung, eine Reisegepäck-Versicherung für Auslandsreisen und/oder eine Ehrenamtsversicherung für Ihre Mitgliedsvereine abgeschlossen.
Aufgrund der individuell unterschiedlichen Bedarfssituation der jeweiligen LSB/LSV ist der Versicherungsumfang der Sportversicherungsverträge nicht in allen Einzelheiten gleich. Informieren Sie sich über den genauen Umfang im Merkblatt zur Sportversicherung, das Sie über unser Versicherungsbüro oder auf unserer Homepage bekommen können.
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Die Sportversicherung kann nur als Beihilfe verstanden werden. Sie kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen.
Hierzu verweisen wir auch auf das Vorwort zur Sportversicherung, das Sie Ihrem Merkblatt entnehmen können.
Für den normalen Vereinsbetrieb bietet die Sportversicherung eine sehr gute Absicherung für Verein, Mitarbeiter und Vereinsmitglieder.
Allerdings kann die Sportversicherung nur den pauschalen Versicherungsbedarf abdecken. Den Individualbedarf muss jeder Verein für sich selbst feststellen und absichern. Dazu gehören z. B. Gebäude- und Inhaltsversicherungen, Elektronikversicherungen, Betriebsversicherungen für vereinseigene Gesellschaften (z. B. GmbH für Vermarktung des Vereins, Fördervereine).
Ähnliches gilt auch für die handelnden Personen. Individueller Versicherungsbedarf kann über Zusatzversicherungen gedeckt werden. Die Mitarbeiter Ihres Versicherungsbüros erteilen gerne weitere Auskünfte.
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Nein. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitarbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie beauftragte Helfer bei versicherten Veranstaltungen.
Nicht versichert ist die entgeltliche oder unentgeltliche Ausübung aller übrigen Berufe der Mitglieder, auch wenn die Ausübung für den LSB/LSV, Verband oder Verein erfolgt. Hierzu zählen z. B. Leistungen von Architekten und Steuerberatern.
Nein. Mitglieder sind bei der Teilnahme an allen versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten Ihres Vereins versichert.
Auch wenn Sie z. B. als Tischtennisspieler registriert sind, sind Sie bei Teilnahme an Veranstaltungen anderer Sparten Ihres Vereins mitversichert. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Sportart gibt es nicht.
Für die Tätigkeit ist eine Lizenz sicher nützlich, in vielen Fällen auch vorgeschrieben. Für den Versicherungsschutz der Sportversicherung benötigt der Übungsleiter / Trainer keine Lizenz.
Auch bedarf es für Übungsleiter nicht zwingend einer Mitgliedschaft, um über die Sportversicherung abgesichert zu sein. Grundsätzlich sind alle vom Verein beauftragten Übungsleiter, Trainer usw. während Ihrer Tätigkeit für den Verein versichert.
Hierbei ist es unerheblich, ob der Übungsleiter bei mehreren Vereinen tätig ist. Es besteht somit über jeden Verein entsprechender Versicherungsschutz.
Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist über die Sportversicherung nicht gegeben. Wenn Vereine darauf Wert legen, dass Nichtmitglieder wie ihre Mitglieder versichert sind, können sie eine günstige Pauschalversicherung über das Versicherungsbüro abschließen.
In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für bestimmte Programme (z. B. Sportabzeichen). Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vereine Versicherungsschutz in den Fällen haben, die sich im Zusammenhang mit Nichtmitgliedern ergeben (z. B. Haftpflichtansprüche eines Nichtmitglieds anlässlich einer Vereinsveranstaltung).
Der Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen fällt nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrags. Hierfür kann auch kein zusätzlicher Versicherungsschutz erworben werden. Werden mitgliedseigene Sachen durch einen Einbruch entwendet, ist unter Umständen eine Schadensregulierung über die eigene Hausratversicherung möglich. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Hausratversicherer.
Im Grunde alles, was durch die Satzung des Vereins abgedeckt ist. Die Vereinssatzung sollte allerdings der Satzung des LSB/LSV nicht entgegenstehen. Eine Beschreibung der versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel Ihr Versicherungsbüro.
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Ein versichertes Einzeltraining ist beispielsweise eine Trainingseinheit, die ein aktives Mitglied im Rahmen seiner von ihm ausgeübten Sportart absolviert, um sich z. B. auf einen Wettkampf vorzubereiten. Das Einzeltraining muss vom Vorstand oder vom Trainer angeordnet sein. Unter Anordnung ist zu verstehen, dass der Verein im Hinblick auf seine sportlichen Zielsetzungen ein Mitglied zu einer Betätigung außerhalb des Vereinsrahmens bewogen hat.
Nein, die Mitversicherung einer Deutschen oder Internationalen Meisterschaft in der Sportversicherung würde über deren Aufgabenstellung weit hinausgehen – zumal solche Veranstaltungen in aller Regel ganz speziellen Versicherungsschutz benötigen (z. B. Haftpflichtrisiko des veranstaltenden Sportfachverbands, spezielle Sachversicherungen, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung für Teilnehmer aus dem Ausland, Ausfallversicherungen, usw.). Hier ist es Sache des Veranstalters – meist der Deutsche oder Internationale Sportfachverband – für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Gerne bieten wir jedoch zur Ergänzung weiteren Versicherungsschutz an. Sprechen Sie hierzu einfach unsere Mitarbeiter/innen in den Versicherungsbüros an.
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Für alle vom Verein selbst durchgeführten Veranstaltungen, die mit der Satzung des Vereins vereinbar sind, besteht der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung.
Öffentliche Festveranstaltungen, die für "Jedermann" zugänglich sind, müssen unter bestimmten Umständen gesondert versichert werden. Fragen Sie Ihr Versicherungsbüro.
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Wenn die Veranstaltung des anderen Vereins unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrags fällt und sowohl dieser Verein als auch die Veranstaltung im Bereich des eigenen LSB stattfindet, ist das Mitglied über die Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen außerhalb des LSB-Bereichs besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist. Ebenso besteht Versicherungsschutz bei der Teilnahme an allen Veranstaltungen des DOSB oder eines deutschen Spitzenfachverbands, wenn für die Teilnahme ein offizieller Auftrag des DOSB oder des Spitzenfachverbands vorlag.
Nein. Für die Versicherung von Sturmschäden ist eine Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung erforderlich. Die Sportversicherung beinhaltet keine Sachversicherungen. Das ARAG Sport-Sicherheits-Programm bietet entsprechenden Versicherungsschutz für die Gebäude der Vereine und Verbände an. Die Ausstattung und das Inventar Ihres Vereins können Sie über den Sport-Vereinsschutz absichern. Nähere Auskünfte erteilt Ihr Versicherungsbüro.
Bei Lehrgängen des LSB/LSV oder der Verbände für Vereinsmanager, Organisationsleiter oder Vorstandsmitglieder können Referenten des Versicherungsbüros eingebunden werden. Gerne führt die ARAG Sportversicherung auch Referate durch, wenn mehrere Vereine einen gemeinsamen Info-Abend organisieren (z. B. Sportkreise oder Fachverbände).
Grundsätzlich erhalten Vereine auch telefonisch immer Auskunft beim Versicherungsbüro. Auf fast alle Fragen finden sie außerdem eine Antwort in Ihrem Versicherungsbüro online.
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