Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap
 

Auf den Punkt

 
  • Ihr Hund muss steuerlich gemeldet werden und erhält vom Finanzamt eine Hundesteuermarke.
  • Die Steuerpflicht gilt mit der Vollendung des dritten Lebensmonats. Die Höhe der Steuer variiert je nach Wohnsitz, Anzahl der Hunde und Hunderasse.
  • Höhere Steuern fallen in der Regel für Halter von Listenhunden an.
  • Neben der Hundesteuerpflicht und der Leinenpflicht müssen Hundehalter – je nach Bundesland – auch andere Vorschriften befolgen. Darunter fällt etwa die Maulkorbpflicht für Listenhunde oder der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.
 

Wo muss ich meinen Hund anmelden?

Als Hundehalter sind Sie in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren neuen Vierbeiner steuerlich zu melden. Zuständig ist dafür das Steuer- und Stadtkassenamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben. Während diese Anmeldung früher ausschließlich mit einem amtlichen Termin möglich war, bieten viele Städte und Gemeinden mittlerweile auch Registrierungen per Telefon, Post, E-Mail oder über spezielle Online-Dienste an. Um sich über den gängigen Anmeldeprozess an Ihrem Wohnsitz zu informieren, genügt üblicherweise ein Blick auf die offizielle Webseite der entsprechenden Stadt oder Gemeinde. Dort erfahren Sie auch, ob Sie Ihren „Neuzugang“ auch in einem Hunderegister anmelden müssen – wie etwa in Niedersachsen, Hamburg und Berlin.
Haben Sie den Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen, wird Ihr Hund in der Folge von der Kommune mit einer sogenannten Hundesteuermarke ausgestattet und Sie erhalten einen Hundesteuerbescheid.

 

Wohin mit der Hundemarke?

Sobald Sie vom Finanzamt eine Hundesteuermarke (mit einer entsprechenden Identifikationsnummer) für Ihren Hund erhalten haben, sollten Sie sich darum kümmern, diese auch vorschriftsgemäß anzubringen. Wichtig ist hierbei, dass die Marke jederzeit sichtbar sein sollte, sobald Sie mit dem Hund das Haus verlassen. So kann er von Mitarbeitern des Ordnungsamts oder Passanten im Notfall schnell identifiziert werden. Viele Hundebesitzer befestigen die Marke deshalb direkt am Halsband. Wollen Sie dem Hund das Klimpern der Marke nicht zumuten, bietet sich auch eine Befestigungsvariante an, die weniger nah am Kopf des Tieres gelegen ist – etwa an der Leine oder (falls vorhanden) am Geschirr.

Wichtig zu wissen: Verlieren Sie die Hundesteuermarke, gibt das Finanzamt eine Ersatzsteuermarke an Sie aus. Diese muss in jedem Fall persönlich abgeholt werden, da vor Ort eine unterschriebene Erklärung zum Verlust der alten Hundesteuermarke abgegeben werden muss.

 

Ab welchem Alter muss man Hundesteuer zahlen?

Hunde sind in der Regel mit der Vollendung des dritten Lebensmonats steuerpflichtig. Haben Sie derweil keinen Welpen aufgenommen, sondern einen bereits ausgewachsenen Hund, dann gilt hier folgende Vorschrift für Sie als Hundehalter: Melden Sie sich spätestens zwei bis vier Wochen nach Aufnahme des Hundes bei den zuständigen Ämtern. Diese Fristen gelten im Übrigen auch für einen Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde.

 

Warum zahlt man Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist – anders als oft angenommen – keine Erfindung des späten 20. oder 21. Jahrhunderts, sondern galt in Deutschland in leichter Abwandlung erstmals im Jahr 1809. Eingeführt wurde die Steuer, um die unkontrollierte Ausbreitung von Hunden im jeweiligen Gemeindegebiet zu begrenzen und so auch den tierischen Seuchenschutz zu fördern. Während ersterer Grund – die Kontrolle der vorhandenen Population in einer Gemeinde – auch heute noch eine Rolle spielt, stellt die Hundesteuer mittlerweile eine steuerliche Mehreinnahme dar und schafft so für Städte und Gemeinden einen zusätzlichen finanziellen Erhalt des Gemeinwesens.

 
ARAG Hundekrankenversicherung
 

Hundekrankenversicherung mit Rechtsschutz-Leistungen

  • Profitieren Sie u. a. von Hundesteuer-Rechtsschutz in den Tarifen Premium und Komfort.
  • Zuverlässiger Kostenschutz vor hohen Tierarztkosten.
  • Immer inklusive: Die telefonische Erstberatung durch einen Anwalt.
 

Hundesteuer-Kosten: Wie viel muss ich zahlen?

Wie viel Hundesteuer Sie als Hundehalter jährlich entrichten müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihren festen Wohnsitz angemeldet haben, ob Sie einen sogenannten Listenhund haben und wie viele Tiere Sie halten. Da es sich bei der Hundesteuer um eine Gemeindesteuer handelt, weicht die Höhe der zu leistenden Zahlungen zudem von Ort zu Ort ab – und das teilweise auch sehr deutlich. Während Hundehalter in Berlin etwa 120 Euro im Jahr für ihren ersten Hund und 180 Euro im Jahr für ihren Zweithund sowie jeden weiteren Hund zahlen müssen, kostet die Steuer im rund eine Autostunde entfernten brandenburgischen Eberswalde schon deutlich weniger. Hier fallen „nur“ 60 Euro für den ersten, 75 Euro für den zweiten und 100 Euro im Jahr für jeden weiteren Hund an. Richtig teuer wird es für Besitzer mehrerer Hunde mitunter in Baden-Württemberg und Bayern. Hier kann der Preis für Zweithunde und weitere Hunde auch schon einmal bei über 200 Euro im Jahr liegen.

Weiterführende Informationen und genaue Angaben der jährlich zu entrichtenden Hundesteuern finden Sie in der Regel direkt auf der offiziellen Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Regionale Unterschiede bei der Höhe der Hundesteuer

Steuern für Listenhunde

Neben den bereits genannten Steuersätzen gelten in Deutschland für das Halten von bestimmten Hunderassen abweichende steuerliche Regelungen. Dies gilt insbesondere für sogenannte Listenhunde, also Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Zu diesen – umgangssprachlich auch oft als „Kampfhunde“ bezeichneten – Rassen gehören unter anderem Rottweiler, American Pitbull Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier. Während der genaue Steuersatz auch hier von Gemeinde zu Gemeinde abweicht, müssen Sie als Halter eines Listenhundes im Regelfall damit rechnen, für Ihr Tier ein Vielfaches der üblichen Hundesteuer zu bezahlen. Je nach Stadt oder Gemeinde können hier im Jahr zwischen 600 und 1.000 Euro an Steuern pro Listenhund anfallen.

Wichtig zu wissen: Mit einem Wesenstest können Sie die Steuern für Ihren Listenhund gegebenenfalls senken. Beweist dieser vor einem ausgebildeten Fachmann beziehungsweise einem Tierarzt, dass er keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen darstellt, dann kann dies den Steuersatz erheblich beeinflussen.

 

Muss man für kleine Hunde Steuern zahlen?

Die Größe Ihres Hundes spielt in steuerrechtlichen Fragen keine Rolle. Insofern zahlen Sie für einen Chihuahua nicht mehr oder weniger als für einen Golden Retriever. Maßgeblich für die Berechnung der Hundesteuer ist viel mehr die Anzahl der Hunde in Ihrem Haushalt – und wo Sie Ihren festen Wohnsitz angemeldet haben.

 

Hundesteuer: Ermäßigung und Befreiung

Während die Höhe der Hundesteuer in Deutschland von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt ist, sind die Vorschriften zu etwaigen Ermäßigungen und Steuerbefreiungen bundesweit einheitlich festgeschrieben. Demnach kommt eine Ermäßigung oder gar eine Befreiung von der Steuerpflicht für private Hundehalter nur dann in Frage, wenn sie Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen oder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „H“, „GI“ oder „BI“ besitzen.

Anders gestaltet sich der Fall, wenn Sie Ihren Hund nicht nur als neuen besten Freund der Familie angeschafft haben, sondern das Tier darüber hinaus auch über besondere Fähigkeiten verfügt beziehungsweise für Berufszwecke eingesetzt wird. So genießen sowohl Diensthunde wie Polizei- und Therapiehunde als auch Tiere, die Gebäude überwachen und dafür im Außenbereich eingesetzt werden, steuerliche Ermäßigungen.

Ganz von der Steuer befreit werden können darüber hinaus Assistenztiere für Gehörlose und Blindenhunde, Rettungshunde wie Lawinenspürhunde, Hunde, die für den Jagdschutz eingesetzt werden und Herdenschutzhunde beziehungsweise Hirten- und Hütehunde.

Das passende Gerichtsurteil
Hunde, die der Halter bei seiner beruflichen Tätigkeit als Hundetrainer und Hundephysiotherapeut einsetzt, unterliegen der Hundesteuer. Das gilt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz zumindest dann, wenn der Hund in erster Linie aus privatem Interesse gehalten wird (Az.: 3 K 16/23.MZ).

Eine Hundesteuerbefreiung oder Ermäßigung muss von Ihnen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

 

Kann man Hundesteuer absetzen?

Nein, die Hundesteuer ist nicht steuerlich absetzbar, da sie als private Ausgabe gewertet und zu den üblichen Lebenshaltungskosten gezählt wird. Eine Ausnahme gilt hier für sogenannte Arbeitstiere, also etwa für Blindenhunde und Therapiehunde. Alle mit der Haltung dieser Tiere verbundenen Kosten beispielsweise Hundefutter, Tierarztbehandlungen etc. können in der Steuererklärung nämlich als Werbungskosten angeführt werden.

 

Hund nicht angemeldet: Welche Strafe erwartet mich?

Als Hundehalter sind Sie dazu verpflichtet, neue Hunde innerhalb kürzester Zeit (in der Regel in zwei bis vier Wochen nach Aufnahme des Tieres) steuerlich anzumelden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, dann kann vom zuständigen Finanzamt zum einen ein rückwirkender Steuererlass ausgegeben werden, der Sie zu einer Nachzahlung der ausstehenden Hundesteuer zwingt. Zum anderen verstoßen Sie damit womöglich auch gegen die Hundesteuersatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde, was wiederum als Ordnungswidrigkeit gilt und im Extremfall auch mit einem Bußgeld belegt werden kann.

 
ARAG Hundekrankenversicherung
 

Rund um die Uhr für Sie und Ihren Hund da!

  • Unbeschränkter Zugriff auf den ARAG Online Rechts-Service.
  • 24/7 Tierarzt-Hotline. Auch im Ausland und am Wochenende.
  • Sogar Tierarzt-Notdienstgebühren in den Premium Tarifen inklusive.
 

Umzug, Weitergabe, Todesfall: Hundesteuer abmelden oder ummelden

Ziehen Sie innerhalb einer Stadt oder Gemeinde um, können Sie Ihren Hund üblicherweise ganz einfach ummelden, indem Sie dem zuständigen Finanzamt Ihre neue Anschrift mitteilen. Verlegen Sie Ihren festen Wohnsitz jedoch vollständig an einen anderen Ort oder ist Ihr Hund verstorben, dann müssen Sie Ihr Tier abmelden. Das entsprechende Formular „Abmeldung eines Hundes“ finden Sie für gewöhnlich auf der offiziellen Webseite der Stadt oder Gemeinde. Zudem müssen Sie im Zuge der Abmeldung auch Ihre Hundesteuermarke zurückgeben. Diese kann dem Finanzamt häufig einfach per Post zugesandt werden.

 

Pflichten eines Hundehalters: Diese Vorschriften gelten in Deutschland

Als Hundehalter haben Sie in Deutschland eine ganze Reihe von Pflichten: Neben der Anmeldung zur Hundesteuer, beziehungsweise die Beschaffung einer Hundesteuermarke, zählen dazu – je nach Bundesland – unter anderem auch die Leinenpflicht, der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, die Kennzeichnungspflicht, die Maulkorbpflicht (für Listenhunde) und das Mitführen eines Sachkundenachweises oder Hundeführerscheins (in Niedersachsen).

Darüber hinaus sind Sie auch dazu verpflichtet, Ihrem Tier nach der sogenannten Tierschutz-Hundeverordnung „ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers“ zu gewähren und für „ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält“ zu garantieren. Und selbst der Toilettengang Ihres Haustieres ist genauestens geregelt: Laut kommunaler Satzungen sind Sie nämlich dazu verpflichtet, den Kot Ihres Hundes aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Pflichten von Hundehaltern in Deutschland

Strafen bei Nichteinhaltung der Hundehalter-Vorschriften

Verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten als Hundehalter, laufen Sie Gefahr, für Ihre Versäumnisse zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die jeweiligen Bußgelder für Verstöße wie die Missachtung der Leinen- oder Maulkorbpflicht sowie die Nicht-Kennzeichnung eines Tieres fallen jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch aus und werden auch unterschiedlich strikt verfolgt. So wurden in Berlin zuletzt – laut einer Stellungnahme des Senats – gerade einmal ein Drittel der Hundehalter, die wegen eines Verstoßes gegen die Leinenpflicht angezeigt wurden, auch mit einer Geldstrafe (150 Euro) belegt.

Zu weitaus empfindlicheren Strafen kann es kommen, wenn Hundehalter Ihre Aufsichtspflicht verletzen oder ihren Hund gar misshandeln. Von hohen Bußgeldern (bis zu 25.000 Euro bei Misshandlung) über eine Verurteilung wegen Körperverletzung bis hin zu einer Freiheitsstrafe ist hier, je nach Schwere des Falles, alles möglich.

 
 

Könnte Sie auch interessieren

 

Hund adoptieren – Das gibt es zu beachten

Ob Tierheim oder Straßenhund aus dem Ausland: Viele entscheiden sich bewusst gegen den Gang zum Züchter und geben einem bedürftigen Tier eine zweite Chance.

Welpenerziehung – Tipps & Tricks für den Anfang

Das Leben mit einem ungezogenen Hund kann anstrengend sein. In unserer Serie erfahren Sie, welche grundlegenden Verhaltensweisen in der Erziehung Vorrang haben sollten.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services