Hundehaftpflicht
Auch der treueste Vierbeiner kann tierisch Schaden anrichten. Wir bewahren Sie vor den finanziellen Folgen.
Beitrag berechnen Beraten lassenDer Name lässt es schon vermuten: Ihr finanzieller Rückhalt als Hundehalter. Denn wir erstatten den Schaden, den Ihr Hund anrichtet und dadurch andere schädigt. Sowohl Sachschäden als auch Personenschäden sind durch unsere Hundehaftpflicht versichert – bis hin zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Zählen Sie auf unsere Hundeversicherung, wenn Ihr Hund …
- unvermittelt auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht.
- aus Übermut eine Radfahrerin verfolgt und sie zu Fall bringt.
- nach einem Passanten oder einem anderen Hunden schnappt.
- versehentlich sein Geschäft auf dem Teppich Ihrer gemieteten Wohnung verrichtet (Mietsachschaden)
- Kratzspuren auf dem Parkett Ihres Nachbarn hinterlässt.
- trotz Vorsichtsmaßnahmen eine läufige Hündin deckt.
- verunglückt und ein Such-, Rettungs- oder gar Bergungseinsatz erforderlich werden sollte (in Premium bis 10.000 Euro).
- bei einem Vorfall mit einem anderen Hund selber verletzt wird und die Versicherung des anderen Tierhalters Ihre Tierarztrechnung nicht vollständig begleichen sollte (in Premium bis 10.000 Euro).
2007 führte Hamburg als erste Stadt Deutschlands eine Pflichtversicherung speziell für Hunde ein. In den darauf folgenden Jahren wurde die Hundehalterhaftpflicht dann in fünf weiteren Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben: Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gibt es keine allgemein gültige Hundehalterhaftpflicht. Bestimmte Tiere müssen trotzdem versichert sein, zum Beispiel auffällige Hunde und sogenannte Listenhunde – Hunderassen, die als gefährlich oder potenziell gefährlich angesehen werden. So verlangt es das jeweilige Hundegesetz. In NRW ist die Hundehaftpflicht für Hunde verpflichtend, die schwerer als 20 Kilogramm sind. (Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern ist kein Hundehalter verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen – selbst dann nicht, wenn er einen Kampfhund besitzen sollte.)
Doch selbst wenn Ihr Vierbeiner in keine dieser Kategorien fällt oder Sie in einem Bundesland ohne verpflichtende Hundeversicherung leben sollten: Dieser Schutz ist für Sie als Hundehalter unbedingt empfehlenswert!
Unser Tipp
Nähere Informationen beim Ordnungsamt
Sie sind sich unsicher, ob für Ihren vierbeinigen Begleiter eine Hundehalterhaftpflicht vorgeschrieben ist? Unser Ratschlag: Kontaktieren Sie einfach das örtliche Ordnungsamt. Dort erfahren Sie zuverlässig, ob für Ihren Hund eine Pflichtversicherung besteht.
Unsere Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Tierhalter
Beziehungsweise Ihr Vermögen. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 833) sind Sie für Ihren Hund haftbar. So müssen Sie für alle Schäden aufkommen, die Ihr vierbeiniger Kamerad verursacht. In voller Höhe und gegebenenfalls Ihr Leben lang.
In Komfort und Premium inklusive: Schadenersatz-Rechtsschutz
Und auch wenn Ihr eigenes Tier durch ein anderes verletzt wird und der Halter nicht versichert ist oder selbst nicht zahlen kann, springen wir ein und ersetzen Ihnen den Schaden. In den Leistungsvarianten Komfort und Premium ist ein Schadenersatz-Rechtsschutz für die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs inklusive – das gibt zusätzlich Sicherheit!
Ob Boxer, Border Collie oder Husky: Unsere leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung kann für fast alle Hunderassen abgeschlossen werden – stets zu denselben fairen Konditionen. Es gibt aber auch Hunderassen, die zunächst nicht versicherbar sind.
- Abkas
- American Stattfordshire Terrier
- Bandog
- Berger de Beauce (Beauceron)
- Berger de Brie (Briard)
- Bordeaux Dogge
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Carpatin
- Chinesischer Kampfhund
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogo Canario
- Englische Bulldogge
- Estrela-Berghund
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Karakatschan
- Karshund
- Kaukasischer Owtscharka
- Komondor
- Kraski Ovcar
- Kuvasz
- Liptak (Goralenhund)
- Maremmaner Hirtenhund
- Mastiff
- Mastin de los Pirineos
- Mastino Espanol
- Mastino Napolitano
- Mioritic
- Mittelasiatischer Owtscharka
- Pittbull Terrier
- Polski Owczarek Podhalanski
- Pyrenäenberghund
- Raffeiro do Alentejo
- Römischer Kampfhund
- Rottweiler
- Sarplaninac
- Slovensky Cuvac
- Stafforshire Bullterier
- Südrussischer Owtscharka
- Tibetanischer Mastiff
- Tornjak
- Tosa Inu
Weniger als Sie möglicherweise denken. Die Höhe Ihrer Monatsbeiträge richtet sich natürlich in erster Linie nach der gewünschten Versicherungssumme. Entscheiden Sie selbst, in welchem Umfang Sie als Hundehalter mögliche Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdecken möchten.
Auf den ersten Blick ist die Höhe der Deckungssummen vielleicht überraschend. Dafür gibt es jedoch einen guten Grund: Auch von Tieren verursachte Unfälle können beträchtliche Kosten nach sich ziehen. Nicht nur Schmerzensgeld und Behandlungskosten summieren sich auf. Kommt es schlimmstenfalls zu einer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit, entsteht schnell ein finanzieller Schaden in Millionenhöhe.
Wir stehen vor Ort an Ihrer Seite
Dank unserer zahlreichen Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet finden Sie immer einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe. Und wenn Ihnen der telefonische Kontakt lieber ist, erreichen Sie uns rund um die Uhr zum Festnetztarif!
Wir sind unabhängig
Die ARAG ist der größte Versicherer Deutschlands in Familienbesitz – und damit ganz und gar unabhängig. Als echtes Familienunternehmen handeln wir jederzeit vertrauenswürdig und verlässlich.
Wir sind international erfahren
Als unabhängiger Qualitätsversicherer bieten wir knapp sechs Millionen Kunden in 19 Ländern ausgezeichnete Versicherungen rund um die Themen Recht, Absicherung,
Gesundheit und Vorsorge.