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Sportversicherung Hessen

Ihr Versicherungsbüro beim Landessportbund Hessen e.V.

Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Landessportbund Hessen sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportbund Hessen e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.

Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung

Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins oder möchten sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren?

📞 069 247 43 94 60

 
 
Ihre Ansprechpartnerin Ursula Schülzgen

Ursula Schülzgen

Ihr Vertreter der ARAG beim Landessportbund Hessen e.V.

Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein

Sportvereine im Landessportbund Hessen e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:

Details zum Sportversicherungsvertrag
 

Alle Details zur Sportversicherung für Sie und Ihren Verein

Die Sportversicherung in Hessen deckt diese Bereiche ab

Die ARAG Sportversicherung kurz erklärt

Erfahren Sie hier, welchen Versicherungsschutz Sie als Mitglied des Landessportbund Hessen e.V. über den ARAG Sportversicherungsvertrag haben.

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Kranken­versicherung

Versichert sind zusätzliche Leistungen als Ergänzung zur privaten/gesetzlichen Krankenversicherung bei Sportunfällen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.

Umweltschaden

 

Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umwelt­schäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Vermögensschaden

Werden Vermögensschäden außerhalb der eigenen Organisation verursacht, schützen wir Sie bis 35.000 Euro.

Vertrauens­­schaden

 

Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden.

Umwelt-Haftpflicht

 

Schadens­ersatz­ansprüche für Umwelt­schäden auf Grundlage zivil­rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Reisegepäck

 

Wir erstatten bis zu 2.500 Euro je Reiseteilnehmer bei versicherten Auslandsreisen.

Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail

Unfallversicherung

Im Todesfall
2.500 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

4.000 Euro für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr

5.000 Euro für ledige Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

8.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz

1.100 Euro Erhöhung der Todesfallsumme für jedes versorgungspflichtige Kind
Im Invaliditätsfall
50.000 Euro Grundsumme

200.000 Euro Höchstsumme
Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen ab 20 % erfolgt die Leistung nach der Feststellung
über 25 % wird der 25 Prozent übersteigende Satz zweifach bezahlt
über 50 % wird der 50 Prozent übersteigende Satz dreifach entschädigt
ab 75 % wird die Höchstleistung in Höhe von 200.000 Euro gezahlt.
Übergangsleistung
2.500 Euro nach sechs Monaten und weitere

2.500 Euro nach neun Monaten
Weitere Leistungen
20.000 Euro für Reha-Management-Kosten

10 Euro Krankenhaustagegeld pro Tag bei stationärem Aufenthalt

5.000 Euro für Serviceleistungen

Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
Personen- und Sachschäden (pauschal)
10.000.000 Euro
Mietsachschäden
500.000 Euro
Schlüsselverlust
10.000 Euro

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Sie stellt die Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen. Sach- sowie Vermögensschäden.

Umweltschadenversicherung

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung es Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen
Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 35.000 Euro, maximal
70.000 Euro je Organisation im Versicherungsjahr.

Vertrauensschadenversicherung

Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Reisegepäckversicherung

Versichert ist das gesamte Reisegepäck (persönlicher Reisebedarf) der Mitglieder der versicherten Organisationen einschließlich der Betreuer während versicherter Auslandsreisen. Die Versicherungssumme beträgt 2.500 Euro je Reiseteilnehmer.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.

Krankenversicherung

Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe).

Erstattet werden die Kosten für:
Zahnersatz
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.550 Euro je Sportunfall
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte
bis zu 55 Euro je Schadenfall
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus
bis zu 10,30 Euro je Transport
 
 

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