Als Sportverein oder -verband sind Sie und Ihre Mitglieder über den Sportversicherungsvertrag des Badischen Sportbundes Freiburg e.V. abgesichert. Zusätzlich bieten wir Ihnen sportspezifische Zusatzversicherungen, die den Versicherungsschutz individuell ergänzen.
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Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Wichtig zu wissen: Im Rahmen der Schadenmeldung werden die Daten Ihres Vereins sowie Ihre Kontaktdaten als Ansprechpartner an die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG übermittelt. Dies erleichtert den Prozess und reduziert die Anzahl der manuellen Eingaben, die Sie vornehmen müssen.
Alle Sportvereine und -verbände im Badischen Sportbund Freiburg e.V sowie die Mitglieder sind über unseren Sportversicherungsvertrag abgesichert. Zusätzlich bieten wir Ihnen sportspezifische Zusatzversicherungen, die den Versicherungsschutz individuell ergänzen.
Im Todesfall |
7.500 Euro für alle Versicherten |
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Die Leistung erhöht sich um 2.500 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind |
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Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad in % |
Leistungen in € Kinder/Jugendliche |
Leistungen in € Erwachsene |
weniger als 20% | 0 | 0 | |
20 % | 2.500 | 2.500 | |
über 20 % bis 25 % | 3.500 | 3.500 | |
über 25 % bis 30 % | 5.000 | 5.000 | |
über 30 % bis 35 % | 6.000 | 6.000 | |
über 35 % bis 40 % | 7.500 | 7.500 | |
über 40 % bis 45 % | 10.000 | 10.000 | |
über 45 % bis 50 % | 50.000 | 15.000 | |
über 50 % bis 55 % | 52.500 | 20.000 | |
über 55 % bis 60 % | 55.000 | 25.000 | |
über 60 % bis 65 % | 60.000 | 30.000 | |
über 65 % bis 75 % | 155.000 | 105.000 | |
über 75 % bis 100 % | 190.000 | 190.000 | |
Übergangsleistung |
2.500 Euro nach neun Monaten |
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2.500 Euro nach zwölf Monaten |
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Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis |
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Pauschal für Personen- und Sachschäden |
10.000.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
5.000.000 EURO |
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen (zum Beispiel Gebäude, Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen) |
500.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden, sonstigen, beweglichen Sachen (zum Beispiel Sportgeräte). Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an fremden Zelten und deren Einrichtungen. |
50.000 Euro |
Schlüsselverlust |
10.000 Euro |
Verwendung von Flugmodellen bis maximal vier Kilogramm* ohne Düsen- oder Raketenbetrieb (*max. Abfluggewicht) / Drohnen |
10.000.000 Euro |
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von privatrechtlichen Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand/Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten, gepachteten oder in sonstiger Weise in Obhut genommen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Erstattet werden die Kosten für: |
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Zahnschäden |
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro |
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte |
bis 175 Euro je Schadenfall |
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung |
2.600 Euro je Schadenfall |
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen | |
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort | |
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts | |
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus |
bis zu 15 Euro je Transport |
Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen
Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 50.000 Euro und
100.000 Euro je Organisation im Versicherungsjahr.
Wir ersetzen den versicherten Organisationen Schäden an Ihrem Vermögen, die von versicherten Personen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der versicherten Person eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 20.000 Euro und 120.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterten Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Im erweiterten Straf-Rechtsschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall maximal 100.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk-Anwalts.