Prozesskostenrechner
Erfahren Sie mit wenigen Klicks, wie teuer ein Prozess durch die Instanzen sein kann.
Was kostet ein Prozess?
Vielen ist nicht bewusst, wie teuer ein Gerichtsverfahren ist. Selbst Prozesse, in denen es nicht um große Schadensummen geht, können erhebliche Kosten verursachen. Geraten Sie in einen Rechtsstreit, zahlen Sie für Gericht und Anwalt, für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht bestellt, und – wenn Sie verlieren – zusätzlich die Kosten der Gegenseite.
Auch wenn kein Richter bemüht werden muss, weil Ihnen beispielsweise ein Mediator als neutraler Dritter hilft oder ein Anwalt sich außergerichtlich für Sie einsetzt, gibt’s das nicht zum Nulltarif. Wir sagen Ihnen, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie keinen Privatrechtsschutz haben.
Die privatrechtliche Instanz
Im Zivilprozess werden alle privatrechtlichen Auseinandersetzungen verhandelt, zum Beispiel Streit um Mieterhöhung, Garantieleistungen oder Schadenersatz. Zuständig sind die „ordentlichen“ Gerichte. Der Streitwert, also die Höhe des Schadens, entscheidet, vor welchem Gericht das Verfahren stattfindet. Beim Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof herrscht Anwaltszwang.
Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten, bestehend aus Gerichtsgebühren und Gerichtsauslagen, für das Verfahren, sobald es beginnt. Manchmal ist auch ein Vorschuss für Zeugen und Sachverständige fällig. Wer den Fall verliert, trägt alle Kosten – auch die Rechtsanwaltskosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt.
Die anwaltliche Beratung
Vor einem eventuellen Prozess steht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Rechtsanwälte sollen für ihre Beratung mit ihrem Klienten eine Gebührenvereinbarung abschließen. Die Höhe ist frei verhandelbar. Der Anwalt kann – wenn nichts vereinbart wurde – für eine Beratung maximal 250 Euro (beim Erstgespräch maximal 190 Euro) abrechnen. Ist ein Gerichtsprozess nicht vermeidbar, dann kann es schnell teuer werden.
Die Gerichtsgebühren
Im Zivilgerichtsverfahren werden für das Gericht Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert richten. Für einen Streitwert von 2.500 Euro beträgt beispielsweise die 1fache Gebühr 119 Euro. Die 1fache Gebühr ist eine reine Rechengröße, die sich je nach Instanz vervielfacht. So wird in der 1. Instanz bereits die 3fache, in der Berufung die 4fache und bei der Revision die 5fache Gebühr berechnet.
Die Gerichtsauslagen
Die Gerichtsauslagen, die manchmal höher sind als die eigentlichen Gerichtsgebühren, fallen zusätzlich an. Zu den Auslagen gehören unterschiedliche Kosten:
Die Rechtsanwaltskosten
Auch für Rechtsanwaltskosten ist der Streitwert maßgeblich. Dazu kommen Schreibauslagen, Fotokopien und Mehrwertsteuer. Basis ist die 1fache Gebühr.
Außergerichtlich |
1. Instanz |
Berufung |
|
---|---|---|---|
Geschäftsgebühr
Außergerichtlicher Schriftverkehr,
Besprechungen mit dem Gegner |
0,5fache bis 2,5fache Gebühr |
||
Verfahrensgebühr
Fertigung von Klageschrift oder Berufung
|
1,3fache Gebühr |
1,6fache Gebühr |
|
Terminsgebühr
Teilnahme an Terminen vor Gericht oder außergerichtlich mit dem Gegner
|
1,2fache Gebühr |
1,2fache Gebühr |
|
Einigungsgebühr
Mitwirkung beim
Abschluss von Vergleich oder Einigung |
1,5fache Gebühr |
1,0fache Gebühr |
1,3fache Gebühr |
Die strafrechtliche Instanz
Im Strafprozess wird entschieden, ob eine Straftat vorliegt und welche Folgen sie für den Beschuldigten hat. Ankläger ist immer der Staat. Er wird vertreten durch die Staatsanwaltschaft. Für den Beschuldigten ist ein guter Anwalt Gold wert – nur kostet er auch entsprechend viel. Zu den Rechtsanwaltskosten kommen Gerichts- und Nebenkosten, sowie eventuell Nebenklagekosten hinzu. Auch hier gilt: Wer rechtskräftig verurteilt wird, muss die Kosten tragen.
Die Gerichtsgebühren
Die Gebühren in gerichtlichen Verfahren richten sich nach der Höhe der Strafe. Bei einer Verurteilung in der 1. Instanz sind zu zahlen bei einer
Freiheitsstrafe
Geldstrafe
Die Nebenklagekosten
Als Nebenkläger können Verletzte oder Hinterbliebene im Strafprozess gegen den Angeklagten auftreten. Sie können sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Wird der Angeklagte rechtskräftig verurteilt, zahlt er auch die Auslagen und die Kosten für den Anwalt des Nebenklägers. Sie entsprechen denen des eigenen Verteidigers.
Die Rechtsanwaltskosten
Die Honorare der Rechtsanwälte haben gesetzlich festgelegte Mindest- und Höchstgrenzen.
Sie können aber auch frei vereinbart werden. Meist verlangen Rechtsanwälte einen Kostenvorschuss.
Gesetzliche Höchstbeträge inklusive Nebenkosten
in der 1. Instanz | im Berufungsverfahren, wenn der Anwalt bereits in der 1. Instanz tätig war | im Revisionsverfahren, wenn der Anwalt bereits in der 1. Instanz tätig war | bei mehrtägigen Verhandlungen für jeden weiteren Tag mit einer Hauptverhandlung |
vor dem Amtsgericht mit Vorverfahren bis 2.299,08 Euro |
vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts bisvor der kleinen Strafkammer des Landgerichts bis 1.489,88 Euro | vor dem Oberlandesgericht bis 2.209,83 Euro | vor dem Amtsgericht bis 628,32 Euro |
vor der großen Strafkammer des Landgerichts oder vor der Jugendkammer bis 2.408,56 Euro | vor der großen Strafkammer des Landgerichts oder der Jugendkammer bis 1.489,88 Euro | vor dem Bundesgerichtshof bis 2.209,83 Euro | vor dem Landgericht bis 733,04 Euro |
vor dem Oberlandesgericht bis 733,04 Euro |
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