Was sollte ich beachten?
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Schadenfreiheit
Falls Ihr Vertrag einen Schadenfreiheitsrabatt beinhaltet, beachten Sie bitte, dass nach der Regulierung eines Schadens der Rabatt ab dem nächsten Jahr ansteigen kann. -
Zeitwert
Das Gesetz regelt, dass Geschädigten nur der Zeitwert für die beschädigte Sache zusteht. Also der Wert, den die beschädigte Sache zum Zeitpunkt des Schadens hat. Dieser kann wesentlich niedriger sein als der Wert zum Zeitpunkt der Anschaffung (insbesondere bei elektronischen Geräten). -
Schäden an Handys, Tablets, Kameras, Notebooks und Brillen
Unsere Partner prüfen diese Schäden und ermitteln die Reparaturkosten bzw. den Zeitwert. Für die Prüfung muss unbedingt der beschädigte Gegenstand sowie die Anschaffungsrechnung bzw. der Kaufbeleg vorgelegt werden. So tragen Sie dazu bei, dass auch Ihre Versicherungsbeiträge nicht wegen unrechtmäßiger Schadensansprüchen erhöht werden. -
kein Anerkenntnis leisten
Es dürfen keine Erklärungen Dritten gegenüber abgegeben werden. Das übernehmen wir. Sie können dem oder der Geschädigten natürlich sagen, dass die ARAG Allgemeine über den Schaden informiert ist. Gerne können Sie auch die Telefonnummer unseres Schadenmanagements weitergeben.