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Melden Sie uns jetzt online Ihren Haftpflicht-Schaden und profitieren Sie von schneller Hilfe

 

Diese Schadenmeldung gilt für folgende Versicherungen

  • Private Haftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Sporthaftpflicht
 
 
 

Bei Fragen zu in Ihrem Vertrag mitversicherten Rechtsschutz­leistungen wenden Sie sich an den ARAG Rechts-Service unter 0211 99 333 99

 
  • Ihre Versicherung
  • Ihre Daten
  • Schadenhergang
  • Abschluss

Vertrag

Mitversicherte Person

Versicherungsnehmer

Zeitpunkt und Ort des Schadens

Angaben zum Schaden

Angaben zum Anspruchsteller / zur geschädigten Person

Kontodaten für eventuelle Auszahlung

Bankverbindung

Angaben zum Kontoinhaber

Mitteilung und Fragen

Upload

Bitte beachten Sie, dass die Gesamtgröße der Datei(en) 12 MB nicht überschreiten darf.
Sie können PDF-Dokumente oder JPG-Grafiken hochladen.

Abschluss

Bevor Sie die Schadenmeldung absenden, bitten wir Sie, die nachstehende Belehrung und die Informationen zu lesen, auszudrucken oder zu speichern und zu bestätigen. Ihre Zustimmung ist für die Bearbeitung Ihres Schadens aufgrund rechtlicher Vorschriften erforderlich.

Belehrung über Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach § 28 VVG
Informationen zum Datenschutz

Mit dem Absenden dieser Schadenmeldung bestätigen Sie, dass Sie folgende Unterlagen gelesen, ausgedruckt oder gespeichert haben:

  • Belehrung über die Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach § 28 VVG
  • Informationen zum Datenschutz

Mir ist bekannt, dass ein mit der ARAG nicht abgestimmtes Anerkenntnis oder die Befriedigung der Ansprüche einen Verstoß gegen meine Aufklärungsobliegenheiten darstellen kann.

  • Belehrung über die Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach § 28 VVG
  • Informationen zum Datenschutz

Datenschutz

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihre diesbezüglichen Rechte finden Sie hier.
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Sie möchten Ihren Schaden lieber telefonisch oder schriftlich melden?

0211 9890-1405

Rund um die Uhr zum Festnetz-Tarif

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Was sollte ich beachten?
  • Schadenfreiheit
    Falls Ihr Vertrag einen Schadenfreiheitsrabatt beinhaltet, beachten Sie bitte, dass nach der Regulierung eines Schadens der Rabatt ab dem nächsten Jahr ansteigen kann.
  • Zeitwert
    Das Gesetz regelt, dass Geschädigten nur der Zeitwert für die beschädigte Sache zusteht. Also der Wert, den die beschädigte Sache zum Zeitpunkt des Schadens hat. Dieser kann wesentlich niedriger sein als der Wert zum Zeitpunkt der Anschaffung (insbesondere bei elektronischen Geräten).
  • Schäden an Handys, Tablets, Kameras, Notebooks und Brillen
    Unsere Partner prüfen diese Schäden und ermitteln die Reparaturkosten bzw. den Zeitwert. Für die Prüfung muss unbedingt der beschädigte Gegenstand sowie die Anschaffungsrechnung bzw. der Kaufbeleg vorgelegt werden. So tragen Sie dazu bei, dass auch Ihre Versicherungsbeiträge nicht wegen unrechtmäßiger Schadensansprüchen erhöht werden.
  • kein Anerkenntnis leisten
    Es dürfen keine Erklärungen Dritten gegenüber abgegeben werden. Das übernehmen wir. Sie können dem oder der Geschädigten natürlich sagen, dass die ARAG Allgemeine über den Schaden informiert ist. Gerne können Sie auch die Telefonnummer unseres Schadenmanagements weitergeben.
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Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

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