Wann ist Büroschlaf unfallversichert?
So ein Tag im Büro kann ganz schön schlauchen. Umso glücklicher ist derjenige, der ein ruhiges Plätzchen findet, wenn das plötzliche Schlafbedürfnis übermächtig wird. Wenn aber ein Arbeitnehmer bei der Arbeit einschläft und von seinem Bürostuhl fällt, gilt das meist nicht als betrieblicher Unfall, warnen ARAG Experten.
Die betriebliche Unfallversicherung muss laut einem Urteil eines Sozialgerichtes nur einspringen, wenn der Büroschlaf den Arbeitnehmer aufgrund arbeitsbedingter Übermüdung befällt und der Unfall somit wenigstens mittelbar mit der Ausübung der Berufstätigkeit zusammenhängt (SozG Dortmund S 36 U 294/97).
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Unfälle, die sich am Arbeitsplatz während der Regelarbeitszeit ereignen, sind vom gesetzlichen Unfallschutz abgedeckt. Alle anfallenden Kosten übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn Sie aber außerhalb der üblichen Arbeitszeit oder Ihrer beruflichen Aufgaben verunglücken, wird's komplizierter, wie unsere Sammlung von Gerichtsurteilen zeigt.
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