Rechtstipps und Urteile
11.03.2014
Stromnetzbetreiber haftet für Überspannung
Der Stromnetzbetreiber muss für durch Überspannungen verursachte Schäden an Endverbrauchergeräten nach den Grundsätzen der Produkthaftung einstehen. Im zugrunde liegenden Fall machte der Kläger gegen die Beklagte Schadensersatz wegen eines Überspannungsschadens geltend. Nach einer Störung der Stromversorgung im Wohnviertel des Klägers trat nach einem Stromausfall in seinem Hausnetz eine Überspannung auf, durch die mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt wurden. Die Ursache für die Überspannung lag in der Unterbrechung von zwei sogenannten PEN-Leitern in der Nähe des Hauses des Klägers, über die sein Haus mit der Erdungsanlage verbunden war. Der BGH entschied, dass die Beklagte verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz hafte, denn auch Elektrizität ist ein Produkt im Sinne dieses Gesetzes. Das Netz war aufgrund der Überspannung mit einem Fehler behaftet, welches die Schäden an den Elektrogeräten und der Heizung verursacht hat. Mit solchen übermäßigen Spannungsschwankungen muss der Abnehmer nicht rechnen, so die ARAG Experten (BGH; Az.: VI ZR 144/13).