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27.07.2011

Kein Versicherungsschutz wegen Alkohol

Ein 30-jähriger Vater von zwei Kindern verstarb nach einem Verkehrsunfall auf der Heimfahrt von seiner Arbeit. Eine Blutprobe ergab eine Alkoholkonzentration von 2,2 Promille. Die Berufsgenossenschaft hat eine Unfallrente für die Hinterbliebenen mit der Begründung abgelehnt, dass es sich nicht um einen versicherten Wegeunfall gehandelt hat, weil die absolute Fahruntüchtigkeit allein wesentliche Ursache für den Unfall gewesen sei. Das LSG gab der Berufsgenossenschaft Recht. Mangels Anhaltspunkten für andere Ursachen wie beispielsweise Fahrzeugmängel, schlechte Straßenverhältnisse, Verschulden Dritter oder Wildwechsel sah es in der absoluten die rechtlich allein wesentliche Ursache für den Unfall. Daher ist auch der Unfallversicherungsschutz nicht erhalten geblieben (LSG Hessen, Az.: L 9 U 154/09).

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