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08.09.2021

Sie starten ins Studium? Wir gratulieren zum nächsten Lebensabschnitt. Vieles ist sicher neu für Sie: eine andere Stadt, eine Wohngemeinschaft oder die erste Wohnung. Sie müssen Vorlesungsverzeichnisse wälzen und Stundenpläne erstellen. Genauso wichtig ist die Wahl der richtigen Versicherungen während Ihres Studiums. Unsere Experten sagen, welche Versicherungen für Studenten sinnvoll sind.

Das ist Pflicht: Krankenversicherung

Wer mit dem Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule beginnt, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sind Ihre Eltern gesetzlich krankenversichert, können Sie als Student zunächst kostenlos über die Eltern versichert bleiben. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren möglich.

Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie privat versichert bleiben möchten oder nicht. Entscheiden Sie sich für die private Versicherung, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung von der gesetzlichen Kasse befreien lassen. Sie können dann während Ihres gesamten Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Wer als gesetzlich Versicherter das 25. Lebensjahr überschreitet und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, muss sich in der studentischen Krankenversicherung versichern.

Wenn Sie jobben ...

Viele Studenten finanzieren ihr Studium durch Nebenjobs. Wenn Sie den Krankenversicherungsschutz in der Familienversicherung nicht verlieren wollen, sollten Sie wissen: Das regelmäßige monatliche Einkommen in der Vorlesungszeit darf 470 Euro nicht übersteigen. Sofern Sie ausschließlich einen sogenannten 520-Euro-Job ausüben, reduziert sich die Einkommensgrenze auf eben diese 520 Euro. Wer als Werkstudent angestellt ist, darf dagegen 470 Euro zuzüglich 83,33 Euro Werbungskostenpauschale und damit bis zu 553,33 Euro im Monat verdienen, ohne sich selbst krankenversichern zu müssen. Dabei dürfen Sie allerdings nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Wer nur in den Semesterferien oder nicht länger als drei Monate bzw. 70 Tage im Jahr arbeiten will, darf auch mehr als 470 bzw. 520 Euro verdienen, da dann kein „regelmäßiges“ Einkommen vorliegt. Sofern die Einkommensgrenzen überschritten werden, müssen Studenten sich über den Arbeitgeber pflicht- oder freiwillig krankenversichern.

Beratung zur privaten Krankenversicherung
 

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Unsere Experten sind für Sie da – digital per Videochat oder persönlich vor Ort.

 
 

oder telefonisch unter 089 4124-9566

Diese Versicherungen sollten Sie kennen

  • Ein Muss: die private Haftpflichtversicherung

    Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder! Sie tritt ein, wenn man jemanden verletzt oder etwas beschädigt – auch im Studium. Denn das kann schnell teuer werden. Prüfen Sie, ob Sie eventuell über einen Familientarif bei Ihren Eltern mitversichert sind. Nach Ende der ersten Berufsausbildung beziehungsweise mit dem Erreichen einer im Versicherungsvertrag festgelegten Altersgrenze – in den meisten Fällen 25 Jahre – sollten Sie dann eine individuelle Haftpflichtversicherung abschließen. Die Mindestversicherungssumme sollte drei bis fünf Millionen Euro nicht unterschreiten. Sind Sie noch in der privaten Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert, ist nach Ende der ersten Berufsausbildung bzw. mit dem Erreichen einer im Versicherungsvertrag festgelegten Altersgrenze – in den meisten Fällen 25 Jahre – eine individuelle Haftpflichtversicherung sinnvoll.
  • Existenzsichernd: Berufsunfähigkeitsversicherung

    Warum diese Versicherung wichtig ist? Um die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss man mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Da Sie als Student in der Regel bis zu Ihrem Arbeitsbeginn keinen Beitrag einzahlen, sollten Sie selbst vorsorgen. Wir raten möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen: Je jünger man ist, desto geringer sind die Beiträge. Im Ernstfall sichert diese Versicherung später den Lebensunterhalt.
  • Starker Rückhalt: Rechtsschutzversicherung

    Haben Ihre Eltern eine Rechtsschutzversicherung, gilt auch diese Police in der Regel auch für die Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Fahren Sie mit dem Auto zur Uni, sollte eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung enthalten sein. Sie zahlt bei einem Verkehrsunfall den Anwalt und die Gerichtskosten.
 
  • Für Autofahrer: Kfz-Versicherung

    Die Teilkaskoversicherung kümmert sich unter anderem um den Ersatz eines gestohlenen Fahrzeugs, die Vollkaskoversicherung auch um Schäden am eigenen Fahrzeug etwa durch selbst verschuldete Unfälle. Pflicht ist allerdings nur die Kfz-Haftpflicht­versicherung. Da Fahranfänger jedoch für eine Kfz-Haftpflicht oftmals hohe Beiträge zahlen, lohnt sich in der Regel die Zulassung des Wagens auf die Eltern.
  • Für Reiselustige: Auslandsreise­krankenversicherung

    Für sehr kleines Geld sichern Sie sich umfangreichen Schutz auf Auslandsreisen. Hier informieren

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  • Hausratversicherung

    Wenn Sie zu Hause ausziehen, macht eine eigene Hausratversicherung Sinn, wenn Sie wertvolle Gegenstände besitzen, die Sie gegen Schäden durch Feuer, Diebstahl oder Rohrbruch absichern möchten. Interessant ist auch die Option, ein Fahrrad mitzuversichern. Hier bietet sich aber auch eine separate Fahrradversicherung an.

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Von Casting bis Versicherung: Was studentische Nikoläuse wissen müssen.

Auf in die erste eigene Wohnung

Von Einwohnermeldeamt bis zur neuen Vermieterbescheinigung: Wer umzieht, hat auch eine Menge Papierkram zu erledigen. Alles zu den Formalitäten beim Umzug.

Alternative zum Studium: Ausbildung bei der ARAG

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