Rechtstipps und Urteile
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08.01.2016
Aquarium: Wer haftet, wenn Wasser austritt?
Geht das Glas eines Aquariums zu Bruch, tritt die Privathaftpflichtversicherung des Aquarianers ein, keine Frage. Denn dies ist ein plötzlich auftretender Schadensfall, der versichert ist. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass der Fall anders liegt, wenn ein Aquarium durch eine defekte Gummidichtung über einen längeren Zeitraum Wasser verliert.
In einem konkreten Fall war genau dies passiert. Durch eine poröse Dichtung am Wasserbassin trat – zunächst unbemerkt – Wasser in kleinen Mengen aus. Aber: Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. Oder, wie in diesem Fall, den Parkettboden unter dem Teppich. Das Holz hatte sich bereits schwarz gefärbt, ein Indiz dafür, dass das ausgetretene Wasser länger dort gestanden haben muss. Der Aquarium-Besitzer musste für den Schaden selbst aufkommen, weil der Schaden hier allmählich eingetreten war (AG Mainz, Az.: 82 C 296/98).