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20.06.2024

Veranstaltungen des eigenen Vereins stärken den Zusammenhalt, sind eine Chance, neue Mitglieder zu gewinnen und sollen allen eine schöne Zeit bereiten. Besonders Meisterschaften können zum Highlight des Vereinsjahrs werden. Aber was ist, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert? Der richtige Versicherungsschutz hilft, wenn etwas schiefgeht. So lässt es sich entspannter feiern.

 

Diese Versicherungen schützen Vereine bei Veranstaltungen

  1. Haftpflichtversicherung: Bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen können Fehler gemacht werden, die zu Schäden führen. Beim unachtsamen Transport von Sportgeräten kann ein Unbeteiligter verletzt werden oder bei der unsachgemäßen Reinigung des Hallenbodens kann dieser beschädigt werden. Der Verein als juristische Person, der Vorstand als Auftraggeber und das ausführende Mitglied können hierfür haftbar gemacht werden und müssen den entstandenen Schaden wiedergutmachen. Hier hilft die ARAG Sportversicherung: Sie prüft den Anspruch, wehrt ihn ab, wenn er unberechtigt ist, und befriedigt berechtigte Ansprüche. Somit werden der Verein, sein Vorstand und seine Mitglieder von Schadensersatzansprüchen freigestellt.
  2. Unfallversicherung: Für die Mitglieder des Vereins besteht nicht nur beim aktiven Sport Unfallversicherungsschutz, sondern auch bei den Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten. Während der Veranstaltung sind helfende Mitglieder, die sich zum Beispiel als Ordner oder Zeugwart engagieren oder einfach nur zuschauen, unfallversichert. Auch wenn Vereinsmitglieder ihre Mannschaft zu einem Auswärtsspiel begleiten, besteht der volle Schutz der Sportversicherung. Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sind ebenfalls erfasst.
  3. Versicherungsschutz für Helfende, Nichtmitglieder und Gastvereine: Falls ein Ehepartner, guter Freund oder Gönner des Vereins bei einer Veranstaltung mithilft, selbst aber nicht Mitglied im Verein ist, gilt der Versicherungsschutz der ARAG Sportversicherung auch für ihn. Wichtig: Es muss ein klares Auftragsverhältnis gegeben sein. Auch wenn ein Verein andere Vereine zu einem Turnier einlädt, gilt für die Mitglieder des Gastvereins automatisch der Schutz der ARAG Sportversicherung, wenn der Verein Mitglied in einem bei der ARAG versicherten Landessportbund/Landessportverband ist. Gastgeber brauchen sich hier nicht zu kümmern. Anders verhält es sich, wenn eine Nicht-Sportorganisation eingeladen wird, etwa für ein Freundschaftsspiel gegen die freiwillige Feuerwehr oder Vertreter des Stadtrats. Für diese Nichtmitglieder besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherung. Zum Glück gibt es eine gute Lösung, um eine solche Veranstaltung perfekt abzusichern: die sogenannte Nichtmitgliederversicherung. Sie bietet Nichtmitgliedern Schutz während der aktiven Teilnahme an allen Sportangeboten des Vereins und seiner Abteilungen – beispielweise auch bei einem Schnuppertraining. Wie wichtig das sein, kann zeigt dieser Praxisfall.
  4. Veranstaltungsausfallversicherung: Sie haben ein Event geplant, an alles gedacht und viel Zeit, Herzblut und auch Geld des Vereins investiert. Und dann passiert das Unerwartete: Ihre Veranstaltung kann nicht stattfinden. Unsere Veranstaltungsausfallversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Ihr Event durch Ereignisse, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, unplanmäßig verschoben wird oder ausfällt. Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt Ihrem Verein die entstandenen Kosten, sodass kein finanzieller Schaden entsteht. Grundsätzlich kann die Veranstaltungsausfallversicherung für alle satzungsgemäßen Veranstaltungen Ihres Vereins vereinbart werden, die fortlaufend bis zu einer Dauer von zehn Tagen durchgeführt werden, z. B. ein Heimspiel, Fußballturnier, Kinderferienlager oder Vereinsfest.
  5. Versicherungsschutz für Ihre ausländischen Gäste: Ob eine Jugendgruppe aus der Partnerstadt in Frankreich oder eine belgische Fußballmannschaft zum jährlichen Freundschaftsspiel anreist: Was passiert, wenn ein ausländischer Gast in Deutschland einen Unfall erleidet, jemand anderen schädigt oder krank wird? Besonders im Krankheitsfall kann dies zu Schwierigkeiten führen. Der erkrankte ausländische Gast geht zum Arzt und gibt dort – im guten Glauben – die Adresse des Vereins an. Der Arzt rechnet am Ende des Quartals ab und schickt dem Verein erst nach einigen Wochen die Rechnung zu. Eigentlich müsste der Verein die Rechnung nun an den Gast in sein Heimatland weiterreichen, damit er sie bezahlt. Ist jedoch die Adresse des Betreffenden nicht bekannt oder übersteigt die Rechnung dessen wirtschaftliche Möglichkeiten, ist der Ärger für den Verein vorprogrammiert. Die ARAG Sportversicherung hat mit der EUROPA Versicherung AG daher eine einfache und preiswerte Versicherungsmöglichkeit geschaffen. Für nur 1,55 Euro pro Person und Tag können Vereine eine kombinierte Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung für ausländische Gäste abschließen. Der Versicherungsschutz gilt vom Betreten bis zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland und für Gruppen, die sich maximal 28 Tage in Deutschland aufhalten. Der Abschluss ist denkbar einfach: Wenn Sie eine ausländische Gruppe erwarten, melden Sie dies bitte rechtzeitig beim Versicherungsbüro an. Sie erhalten dann ein ausformuliertes Angebot, welches Sie durch Überweisung des Beitrags annehmen können. Eine kleine Formalität gibt es noch: Die ausländischen Gäste müssen namentlich und mit Geburtsdatum an das Versicherungsbüro gemeldet werden. Dies kann spätestens am Tag der Ankunft erfolgen, wenn bekannt ist, wer tatsächlich zur Reisegruppe gehört.
 

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Was besonders bei Deutschen, Europa- und Weltmeisterschaften zu beachten ist

Das Besondere an einer Deutschen Meisterschaft ist, dass der jeweilige deutsche Spitzenfachverband der Veranstalter ist und Vereine oder Landesverbände sich als Ausrichter an ihrem Heimatort bewerben können. Das gilt auch für Europa- oder Weltmeisterschaften, bei denen der jeweilige Europa- oder Weltverband der Veranstalter ist.

 

Ausrichter vs. Veranstalter: Wer versichert?

Vereine und Landesverbände sind normalerweise bei der ARAG Sportversicherung über ihren jeweiligen Landessportbund oder Landessportverband (LSB/LSV) im Rahmen des Sportversicherungsvertrags des LSB/LSV versichert. Sind Sie als Verein der Ausrichter, Veranstalter ist jedoch der jeweilige deutsche Spitzenfachverband, benötigen Sie für die Ausrichtung einer Deutschen, Europa- oder Weltmeisterschaft einen separaten Versicherungsschutz, weil sie den Satzungsbereich ihres LSB/LSV verlassen. Das ist immer dann der Fall, wenn sie für den Deutschen, Europa- oder Weltverband tätig werden.

 

Die Lösung: Vorsorge mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Etliche deutsche Spitzenverbände haben bei der ARAG Sportversicherung vorgesorgt und eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung vereinbart, die ausdrücklich das Risiko des ausrichtenden Vereins einschließt. Ob das auch für Ihren Verein gilt, können Sie durch einen Anruf beim Spitzenfachverband oder beim Versicherungsbüro klären.

Falls der entsprechende deutsche Verband diese Vorsorge nicht getroffen hat, bietet die ARAG für Vereine und Verbände, die eine Europa- oder Weltmeisterschaft ausrichten, einfach und unkompliziert die notwendige Haftpflichtversicherung an. Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

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