
Damit die Sicherheit nicht baden geht – So gestalten Sie Schwimmen mit Kindern und Jugendlichen im Vereinssport
23.08.2022
Der Spaß beim Schwimmen ist riesengroß. Leider unterschätzen viele die Risiken. Selbstüberschätzung und Leichtsinn, aber auch Kälte oder Strömung können verhängnisvoll sein. Doch das muss nicht sein. Wenn Sie als Verein einen Ausflug zum Schwimmen mit Kindern oder Jugendlichen machen möchten oder eigene Schwimmgruppen haben, beachten Sie Folgendes:
Setzen Sie auf eine gute Ausbildung
Welche Ausbildung oder fachliche Eignung zum Schwimmen mit Kindern und Jugendlichen erforderlich ist, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Um im Krisenfall sicher eingreifen zu können, gilt: Sicher ist sicher – zumindest eine Hauptaufsichtsperson sollte über die sogenannte „Rettungsfähigkeit“ verfügen. Sofern bei Ihnen noch keine geeigneten Übungsleitungen oder Aufsichtspersonen vorhanden sind, ermuntern und unterstützen Sie potenziell geeignete Personen, einen Kurs der Rettungsfähigkeit bei autorisierten Anbietern (DLRG oder Ihrem länderspezifischen Schwimmverband) zu belegen. Das Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) ist bundeseinheitlich geregelt. Prüfungen und Bescheinigungen dürfen nur von qualifizierten Personen abgenommen und ausgestellt werden.
Folgende Fertigkeiten sollten die Übungsleiterinnen und Übungsleiter mitbringen:
- Im Vorfeld notwendige Informationen bereitzustellen
- Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen
- In Not geratene Kinder und Jugendliche jederzeit zu erkennen
- Eine Person an jeder Stelle und aus jeder Tiefe zurück an die Wasseroberfläche zu bringen
- Eine Person mit dem Gesicht über Wasser an die Oberfläche zu bringen
- Eine Person über den Beckenrand zu bergen
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen sowie einen Notruf abzusetzen
Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen
Immer weniger Menschen können schwimmen, dabei sollte Schwimmen zu den Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen gehören! Doch Deutschland wird immer mehr zu einem Nichtschwimmerland. Weit mehr als die Hälfte der Zehnjährigen in Deutschland kann nicht richtig schwimmen, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag der DLRG zeigt. Eine Studie des Robert-Koch-Instituts belegt, dass Mädchen häufiger und im Durchschnitt auch etwas früher schwimmen lernen als Jungen. Bei den älteren Semestern sieht es kaum besser aus. Auch fast die Hälfte der Erwachsenen sind mittlerweile keine sicheren Schwimmer. Dabei konnten noch Ende der 1980er Jahre knapp 90 Prozent der Bevölkerung schwimmen.
Es gibt mehrere Gründe: Noch in den 1960er und 1970er Jahren bauten selbst kleine Städte und Gemeinden Hallenbäder. Hier lernte fast jedes Kind das Schwimmen – sei es beim Schwimmkurs im Verein oder während des Schulunterrichts. Doch die Gemeinden haben kaum noch die Mittel, um die in die Jahre gekommenen Frei- und Hallenbäder zu sanieren. Das trifft die Schulen. Die können allzu oft keinen Schwimmunterricht mehr erteilen, weil das nächstgelegene Schwimmbad geschlossen hat. Die öffentlichen Bäder müssen oft auch privat betriebenen Spaßbädern weichen. Aber in Whirlpools und auf Wasserrutschen lernt man nicht schwimmen. In zahlreichen Kommunen streiten Vereine und Schwimmschulen um die wenigen Becken, die zum Schwimmen lernen geeignet sind. Wer sein Kind in den Schwimmkurs schicken möchte, muss oft Wartezeiten oder lange Wegstrecken überwinden, bevor der erste Schwimmzug getan wird.
Gut, dass sich Vereine kümmern und Schwimmunterricht anbieten. Wenn es dann soweit ist, gilt grundsätzlich: Nichtschwimmer haben im Schwimmerbereich nichts zu suchen. Holen Sie sich immer genaue Informationen und die Einverständniserklärung der Eltern ein, ob die Teilnehmenden für die geplanten Wasseraktivitäten grundsätzlich fit genug sind und über die nötigen Schwimmkenntnisse verfügen. Fragen Sie dabei gezielt nach den vorhandenen Schwimmabzeichen. Auch wenn Kinder und Jugendliche diese Abzeichen vorlegen bzw. die Eltern den Besitz bestätigen, sollten Sie sich selbst in einem kurzen „Vorschwimmen“ von der Schwimmfähigkeit Ihrer Schützlinge überzeugen, bevor diese sich eigenständig im Wasser bewegen. Das "Seepferdchen" zeigt nämlich nur, dass ein Kind nicht sofort untergeht. Dass der Träger ein sicherer Schwimmer ist, der auch mit ungewohnten oder Gefahren-Situationen zurechtkommt, besagt es nicht.
Aufsicht beim Schwimmen
Generell sollten Jugendliche als Helfende und nicht als Leitende in Übungsgruppen eingesetzt werden und dabei Erfahrungen sammeln, ehe sie mit 18 Jahren eine größere Verantwortung übernehmen können. Der Vereinsvorstand und die Eltern sollten dem potenziellen Helfer ihr Einverständnis erklären. Dies kann formlos erfolgen, sollte aber schriftlich festgehalten werden.
Die Anzahl der Übungsleitungen und Aufsichtspersonen ist abhängig von:
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Alter der Kinder und Jugendlichen und Gruppengröße. Als Orientierung empfehlen der Schwimmverband NRW und die DLRG Nordrhein:
4 – 7 Jahre: mindestens eine rettungsfähige Person pro 5 Teilnehmer
8 – 10 Jahre: mindestens eine rettungsfähige Person pro 8 Teilnehmer
11 – 13 Jahre: mindestens eine rettungsfähige Person pro 12 Teilnehmer
Ab 14 Jahren: mindestens eine rettungsfähige Person pro 15 Teilnehmer
Weitere Hilfsaufsichtspersonen werden dringend empfohlen! - Örtlichen Verhältnissen, z.B. Wassertiefen und Anzahl der Becken
- Anzahl und Beherrschbarkeit der Gefahrenquellen, z.B. Wasserrutschen, Sprungtürme, Strömungskanäle oder ein Wellenbad
- Objektiven Gefährlichkeit der Aktivität, bspw. bietet das Schwimmen in freien Gewässern eine größere Gefahr als das Schwimmen in einem beaufsichtigten Schwimmbad.
Übungsleitungen betreten zuerst und verlassen zuletzt das Bad (nach Kontrolle).
Bewachte vs. freie Gewässer
Gerade im freien Gewässer gilt: Gut schwimmen zu können, genügt nicht! Dort kommt es auf die eigenen Energiereserven und das richtige Einschätzen von Gefahren an.
In einem Schwimmbad ohne Badeaufsicht oder freien Gewässern wird mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze für alle Teilnehmenden empfohlen. Für Übungsleitende das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen Silber. Nur wer sich 100% fit fühlt, sollte in freien Gewässern schwimmen. Zusätzlich gilt:
- Wählen Sie einen Badeort, wo keine Schiffe oder Boote fahren.
- Im offenen Gewässer sind Auftriebshilfen zu empfehlen (z. B. Schwimmbojen). Diese sorgen dafür, dass die Kinder und Jugendlichen stets sichtbar sind und sich im Notfall über Wasser halten können.
- Luftmatratzen und Schwimmhilfen bieten keine Sicherheit und gehören nicht ins tiefe Wasser (Schwimmbojen sind nicht gemeint).
- Längere Strecken nie allein schwimmen.
- Niemals überhitzt ins Wasser springen. Der Körper braucht Anpassungszeit.
- Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen.
- Achten Sie beim Schwimmen im Freien unbedingt auf das Wetter. Bei Regen macht es nicht nur weniger Spaß; wenn auch noch ein Gewitter aufkommt, wird es gefährlich. Verlassen Sie in diesem Fall umgehend das Wasser bzw. fordern Sie die Kinder und Jugendlichen dazu auf.
Gute Vorbereitung ist alles
Schwimmen, Wassersport und Wasseraktivitäten zählen nach wie vor zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Setzen Sie neben Ihren Rettungs- und Schwimmkompetenzen auf die korrekten Verhaltensregeln und leben Sie sie vor.
- Besuchen Sie ein beaufsichtigtes Bad und melden Sie Ihren Kurs vorher dort an.
- Schauen Sie sich das Schwimmbad vorher an und machen Sie sich mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut (Kenntnisse über Gefahrenquellen und die Schwimmstätte).
- Unterschiedliche Becken und Wassertiefen beachten.
- Üben Sie einen Verhaltenskodex mit den Kindern und Jugendlichen ein. Die Baderegeln sind immer einzuhalten.
- Haben Sie alle Kinder und Jugendlichen stets im Blick.
- Gewährleisten Sie eine kompetente Aufsicht. Nehmen Sie bei Bedarf eine Begleitperson mit. Bademeister vor Ort unterstützen Sie, entbinden Sie jedoch nicht von Ihrer Aufsichtspflicht .
- Wer nicht 100% gesund ist, schwimmt nur im überwachten Bad.
- Alkohol und Drogen sind tabu.
Die ARAG Sportversicherung steht Ihnen zur Seite, wenn an Sie ein Haftpflichtanspruch gestellt wird. Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte Ansprüche. Aufsichtspersonen, Übungsleiter und der Verein werden somit von dem Haftpflichtanspruch freigestellt.
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