Sportstättensicherheit: Das sollten Vereine wissen
28.10.2021
Kaum ein Thema bewegt die meist ehrenamtlichen Vorstände von Sportvereinen so sehr wie mögliche Haftungssituationen bei Sportunfällen. Die Stiftung Sicherheit im Sport, die 2015 unter anderem von der ARAG, dem DOSB und dem LSB NRW ins Leben gerufen wurde, hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sportvereine und -verbände dabei zu unterstützen, die zahlreichen Anforderungen insbesondere in Bezug auf die Sicherheit von Sportstätten zu erfüllen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass bei sehr vielen von Vereinen genutzten Sportanlagen die vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen nicht oder in schlechter Qualität durchgeführt werden. Bei vereinseigenen Anlagen liegt die sog. „Verkehrssicherungspflicht“ eindeutig beim Vereinsvorstand. Sofern die Kommune Träger ist, muss zunächst geklärt werden, wer verkehrssicherungspflichtig ist. Oft kommt es vor, dass hier Unklarheiten vorhanden sind, da es verschiedene vertragliche Regelungen gibt. Um diese Frage zu klären, ist ein Blick in die Nutzungsverträge hilfreich. Da diese oft Formulierungen beinhalten, die für juristische Laien unverständlich sind, steht bei Fragen und Unklarheiten das Sportversicherungsbüro der ARAG beim Landessportbund bzw. -verband mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn klar ist, dass der Verein die Verkehrssicherungspflicht hat, gilt es, sich zunächst einen Überblick über die vorhandenen Sportstätten und Sportgeräte zu verschaffen. Die dringende Empfehlung lautet hier, Inventarlisten anzulegen und anschließend aktuell zu halten. Diese sind für die Beseitigung von Mängeln wichtig, aber auch hilfreich für die Personen, die Inspektionen durchführen.
Der nächste Schritt ist es, einen Plan zu erstellen, der festlegt, wer wann welche Inspektionen durchführt. Neben der jährlichen sicherheitstechnischen Überprüfung durch „befähigte Personen“ müssen hier zum Beispiel auch die Prüfungen von Elektrogeräten und Flutlichtmasten oder auch Baumprüfungen berücksichtigt werden.
Und das ist noch längst nicht alles: in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Monat müssen Sportstätten durch eingewiesene Personen wie etwa Hausmeister oder Platzwarte einer Funktionsprüfung unterzogen werden. Es wird empfohlen, dies mit Wartungsaufgaben zu verbinden, die lt. Herstellervorgaben durchzuführen sind. Doch auch damit nicht genug: Der Verein ist verpflichtet sicherzustellen, dass einmal wöchentlich eine Sichtprüfung durchgeführt wird, um offensichtliche Mängel zu erkennen und ggf. beheben zu können. Diese kann auch durch Übungsleiterinnen und Übungsleiter erfolgen, die sowieso Sportgeräte vor jedem Einsatz auf erkennbare Schäden untersuchen müssen.
Vereinsvorstände stehen also vor einer anspruchsvollen Aufgabe, wenn sie ihrer Verantwortung bzgl. der Sportstättensicherheit nachkommen möchten. Sie müssen nicht nur beurteilen, welches die richtige Fachfirma für die jährlichen sicherheitstechnischen Überprüfungen ist, sondern müssen auch dafür sorgen, dass alle o.g. Prüfungen angemessen dokumentiert und festgestellte Mängel beseitigt werden.
Bei all diesen Aufgaben bietet die gemeinnützige Stiftung Sicherheit im Sport Sportvereinen und -verbänden Unterstützung an. Sie kann nicht nur unabhängig beraten, sondern auch durch eigene Fachleute sicherheitstechnische Überprüfungen durchführen und Gutachten erstellen. So können Vereine die Überprüfung und daraus resultierende Wartungs- und Instandhaltungsaufträge klar voneinander trennen.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, insbesondere bei der Planung neuer Sportstätten die Expertinnen und Experten der Stiftung einzubinden, damit sicherheitsrelevante Fehler in der Planung den Bauträger nicht später teuer zu stehen kommen. Dies ist vor allem auch bei komplexen Sportstätten wie Multifunktionsanlagen nützlich, da beauftragte Architekten oder Planer erfahrungsgemäß oft nicht alle zu berücksichtigenden Normen und Vorschriften bzgl. der Sportstättensicherheit kennen und bedenken.
Abschließend sei gesagt, dass die Sicherheit im Sportverein und vor allem der Sportstätten eine zentrale Managementaufgabe von Sportvereinen und -verbänden ist. Die Stiftung hat hierfür ein Zertifikat „Sicherer Sportverein“ entwickelt. In einem Prozess, der die individuellen Bedürfnisse des Vereins einbezieht, wird ein Konzept zur Sicherheit im Sportverein entwickelt und in die Umsetzung gebracht. Durch das so erlangte Zertifikat dokumentiert der Verein nach innen und außen, dass er auf die Themen Sicherheit und Unfallprävention besonderen Wert legt und dass somit das Wohl und die Unversehrtheit der sporttreibenden Mitglieder sowie der Mitarbeitenden oberste Priorität hat.
Informationen zu den Dienstleistungen und der Stiftung Sicherheit im Sport finden interessierte Vereine und Verbände unter www.sicherheit.sport/dienstleistungen/ oder telefonisch unter 0234-3226089.
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