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21.06.2024

Wenn Sie als Verein Gäste übers Wochenende einladen, sollte das nicht an den Übernachtungskosten scheitern. Eine gute Alternative kann ein Nachtlager im eigenen Vereinsheim, in einer vereinsnahen Schule oder einer Turnhalle sein. Gerade für Kinder und Jugendliche ist eine Nacht auf der Luftmatratze ein kleines Abenteuer, das Spaß verspricht.

Denkbar wäre es auch, die eigene Halle für ein besonderes Event mit Catering für Mitglieder zu nutzen, etwa für ein Vereinsfest mit anschließender Pyjama-Party für die Kids oder einem Senioren-Sleepover für Junggebliebene. Ihr Ansprechpartner für eine fremde Halle ist die Gemeinde oder die Stadtverwaltung.

Was ist aber, wenn nach der Nacht Schäden am Gebäude oder Inventar festgestellt werden und keiner der Gäste es gewesen sein will? Oder der Verursacher keine Privathaftpflichtversicherung hat?

Vier Tipps für eine entspannte Übernachtung

  • Organisieren Sie vor der Übernachtung eine Begehung der Schule oder Sporthalle. Am besten trifft sich ein Mitglied Ihres Vereins dafür mit einem Vertreter der Gemeinde oder Stadt, zum Beispiel dem Hausmeister. Protokollieren Sie dabei bereits vorhandene Schäden schriftlich und belegen Sie sie mit Fotos.
  • Stellen Sie als Verein sicher, dass übernachtende Kinder und Jugendliche von einer kompetenten Aufsicht begleitet werden. Vereinbaren Sie Regeln und sorgen dafür, dass die Kids sich vor dem Schlafengehen noch austoben können. Tauschen Sie Telefonnummern für Notfälle aus, falls nicht ohnehin jemand vom Verein mit in der Halle übernachtet.
  • Weisen Sie die Gäste in die Gegebenheiten der Übernachtungsstätte ein. Zeigen Sie Ihnen die Notausgänge und vor allen Dingen, wo Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren hängen. Und erklären, wo das nächste Krankenhaus ist. Unser Tipp: Auf der Seite „Notfallnummern: Wann ruft man wen an?“ klären unsere Experten Fragen wie „Wann wählt man eine Notrufnummer?“ und „Welche Aufgaben haben Krankenwagen und Notarzt?“.
  • Versichern Sie die Teilnehmer, denn trotz Ihrer sorgfältigen Vorsichtsmaßnahmen können Gebäude oder Inventar beschädigt werden. Die ARAG Sportversicherung hilft Ihnen mit einem Angebot gerne weiter.
 

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Wenn Sie Ihr Vereinsheim für Übernachtungen an Mitglieder vermieten

Vereinsräume sind beliebte Veranstaltungsorte für Feiern, da sie meist keine direkten Nachbarn haben. Warum nicht nach der gelungenen Party die Gäste direkt dort übernachten lassen? Das ist möglich, aber es gibt wie bei einer privaten Untervermietung einiges zu beachten, vor allem, wenn der Verein selbst nur Mieter oder Pächter der Räume ist.

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